Abofallen im Internet: die Kurzfassung
- Zahlen Sie nicht, wenn Sie sich getäuscht, abgezockt oder betrogen fühlen! Wenn jemand von Ihnen Geld will, muss er nachweisen können, dass es zu einem Vertragsschluss zwischen ihm und Ihnen kam. Das wird schwierig bis unmöglich, wenn er auf seiner Internetseite im Kleingedruckten, im Fließtext, in den AGB oder am unteren Seitenrand versteckt hat, dass seine Dienstleistung etwas kosten soll – oder wenn er vorgetäuscht hat, dass sein Dienst kostenlos ist. In diesem Fall sind Sie also fein raus – trotz aller Drohbriefe und gegensätzlicher Behauptungen.
- Unter 18? Dann entscheiden die Eltern! Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, müssen Ihre Eltern mit dem Abschluss eines teuren (Abo-)Vertrags einverstanden sein. Sind Ihre Eltern nicht einverstanden, besteht keine Zahlungspflicht. Das heißt nicht, dass Sie dubiosen Firmen irgendwelche Altersnachweise oder Ausweiskopien schicken sollten – Sie wissen ja gar nicht, ob diese Daten nicht auch missbraucht werden. Und nein: Eltern haften in diesem Fall nicht für ihre Kinder.
- Keine Angst vor Inkassofirma, Schufa-Eintrag, Zwangsvollstreckung oder Anwalt! Die Betreiber dubioser Internetdienste (also Internetseiten mit versteckten Kosten) schreiben viel und drohen viel. Aber mehr als Rechnungen und Mahnungen (auch von Anwälten und Inkassobüros) kommt von Abzockern in aller Regel nicht. Sie wissen nämlich, dass sie nur verlieren können.
- Kein Angst vor Gerichtsprozessen! Bei hunderttausenden Fällen ist es nicht weiter gegegangen als bis zu fünf oder sechs Rechnungen und Inkassobriefen. In genau zwei Fällen klagten die Dienste-Betreiber – und verloren vor Gericht.
- Ein Mahnbescheid sagt garnichts aus! Selbst wenn Sie einen Mahnbescheid bekommen, ist das kein Grund zu Sorge oder Angst. Denn der Rechtspfleger, der beim Amtsgericht den Mahnbescheid erlassen hat, hat überhaupt nicht geprüft, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Das würde erst in einem Zivilprozess geprüft werden. Wichtig ist nur, dass Sie dem Mahnbescheid binnen 14 Tagen schriftlich widersprechen.
- Falsche Daten angegeben – ja und? Wenn Sie sich mit falschem Namen bei einem – Ihrer Meinung nach kostenlosen – Dienst anmelden, handelt es sich nicht um Betrug. Und es droht Ihnen auch kein Strafverfahren – auch, wenn Abzocker das gerne behaupten.
- Kein unnötiger Briefwechsel! Wenn Sie die Rechnung eines dubiosen Dienstes bekommen haben, können Sie widersprechen. Aber lassen Sie sich bitte nicht auf laufende Schriftwechsel mit den Abzockern ein. Es bringt nichts. Und: Wenn eine Abzockerfirma Ihre wahren Daten (Name, Anschrift) nicht kennt, sollten Sie diese auch bei weiteren – unnötigen – Briefwechseln nicht verraten.
So gehen dubiose Anbieter vor um Sie in die Falle zu locken:
Die Anbieter von Abo- und Vertragsfallen im Internet (das sind die Internetseiten mit großem Anmeldeformular und klein verstecktem Preis) verdienen ihr Geld damit, dass sie eine Seite zu irgendeinem Thema ins Internet stellen. Mitten darauf platzieren sie ein großes Anmeldeformular. Und versteckt im Kleingedruckten – oft ganz unten auf der Seite oder im Fließtext am Rand – schreiben sie, dass die Anmeldung Geld koste.
Sobald sich jemand angemeldet hat (oder seine Daten durch technische Tricks eingetragen wurden), schicken die Anbieter dem Betroffenen eine Rechnung per Mail. Zahlt der Empfänger nicht, üben die Täter schriftlich Druck aus, um ihr Opfer zur Zahlung zu bewegen. Denn: Wenn auch nur ein paar Prozent der Rechnungsempfänger zahlen, hat sich das Modell für die Anbieter schon gelohnt. Betroffene sprechen in solchen Fällen dagegen gerne von Betrug.