„Ende Januar erhielten wir von Who’s Who, einem Zweig des Buchvertriebs Wockel & Co GmbH, eine Aufforderung zur Korrektur unserer Daten, wörtlich Formuliert: „Mit der Bitte um Prüfung, Genehmigung, Unterschrift“.“
Herr Florian H. schrieb uns am 11.4.17:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ende Januar erhielten wir von Who’s Who, einem Zweig des Buchvertriebs Wockel & Co GmbH, eine Aufforderung zur Korrektur unserer Daten, wörtlich Formuliert: „Mit der Bitte um Prüfung, Genehmigung, Unterschrift“. Da bereits ein Text über unsere Gesellschaft vorlag und dieser in der Tat korrekturbedürftig war, haben wir eine korrigierte und unterschriebene Version dieses Eintrags zurückgesandt, nicht wissend, dass diese Vertrieb sich diese Information vermutlich aus dem Internet gezogen hat und uns damit mehr oder minder in eine Art Abofalle locken wollte.
Eingang dieses Formulars laut Eingangsstempel des Empfängers war der 7. Februar. Am 1. März, also lange nach einer möglichen Widerrufsfrist nach Fernabsatzgesetz, erhielten wir eine Rechnung über 510,51 €.
Am 07. März übermittelten wir folgende E-Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
datiert zum 01.03.2017 erhielten wir eine Rechnung aus Ihrem Hause über den Betrag von 510,51 Euro. Wir können nicht nachvollziehen, woher dieser Betrag kommt, da wir lediglich eine unwesentliche Änderung am schon bestehenden Text vorgenommen haben und keine Neueinstellung wünschen.
Mit der Bitte um Aufklärung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Da wir bis 14.03. keine Antwort erhielten, meldeten wir uns nochmals bei dem Vertrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider haben wir in unten genannter Sache noch keine Antwort von Ihnen erhalten. Wir behalten uns daher eine Zahlung der Rechnung bis zur Klärung vor.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Die erste Mail wurde am 13. März schriftlich beantwortet, sodass der Brief erst am 16. März bei uns vorlag. Darin wurde uns erklärt, dass es wohl im Kleingedruckten einen Hinweis auf den Preis gab, meiner Ansicht nacht jedoch sich nicht auf eine Korrektur, sondern eine Neueinstellung bezogen hat, die wir jedoch eigentlich nicht wünschten.
Die Antwort via E-Mail:
Sehr geehrter Herr Thomas,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 13.03.2017.
Bei der Rücksendung des Angebots waren wir auf Grund der Darstellung des Schreibens der Ansicht, dass es sich lediglich um eine Aktualisierung eines bereits vorhandenen Eintrags handelt.
Eine Neueintragung war nicht vorgesehen, weswegen wir uns gemäß §119 BGB auf einen Irrtum berufen, zusätzlich zum Rücktritt von Fernabsatzverträgen gem. §§312c, 312g. Da der Widerruf bereits am 07. März bei Ihnen einging, ist die 14-tägige Frist eingehalten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns im Falle einer Nichteinigung gezwungen sehen, die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz einzuschalten, da Ihr Vorgehen nicht der üblichen Praxis entspricht.
Ferner möchte ich Sie bitten, künftig Korrespondenz via E-Mail mit uns aufzunehmen, da eine Briefkorrespondenz nicht zeitgemäß ist und die Sachlage nur in die Länge zieht.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Am 11.04. erhalten wir nun die 1. Mahnung, ohne dass vorher nochmals Rücksprache mit uns gehalten wurde, weswegen wir uns gezwungen sehen, uns an Sie zu wenden. Leider wissen wir in diesem Falle nicht mehr weiter. Das Problem kam ursprünglich zu stande, da wir des Öfteren Briefe mit der Bitte um Aktualisierung diverser Einträge erhalten, teilweise auch kostenpflichtig, allerdings im niedrigen zweistelligen Bereich.
Die schriftlichen Korrespondenzen kann ich Ihnen gerne via Scan zukommen lassen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Florian H.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr H.
wir werden den Vorgang veröffentlichen.
Bitte wenden Sie sich unbedingt an unseren Partneranwalt:
Kontakt:
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
Tel: 089/38666070
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