„Ende Januar erhielten wir von Who’s Who, einem Zweig des Buchvertriebs Wockel & Co GmbH, eine Aufforderung zur Korrektur unserer Daten, wörtlich Formuliert: „Mit der Bitte um Prüfung, Genehmigung, Unterschrift“.“
Herr Florian H. schrieb uns am 11.4.17:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ende Januar erhielten wir von Who’s Who, einem Zweig des Buchvertriebs Wockel & Co GmbH, eine Aufforderung zur Korrektur unserer Daten, wörtlich Formuliert: „Mit der Bitte um Prüfung, Genehmigung, Unterschrift“. Da bereits ein Text über unsere Gesellschaft vorlag und dieser in der Tat korrekturbedürftig war, haben wir eine korrigierte und unterschriebene Version dieses Eintrags zurückgesandt, nicht wissend, dass diese Vertrieb sich diese Information vermutlich aus dem Internet gezogen hat und uns damit mehr oder minder in eine Art Abofalle locken wollte.
Eingang dieses Formulars laut Eingangsstempel des Empfängers war der 7. Februar. Am 1. März, also lange nach einer möglichen Widerrufsfrist nach Fernabsatzgesetz, erhielten wir eine Rechnung über 510,51 €.
Am 07. März übermittelten wir folgende E-Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
datiert zum 01.03.2017 erhielten wir eine Rechnung aus Ihrem Hause über den Betrag von 510,51 Euro. Wir können nicht nachvollziehen, woher dieser Betrag kommt, da wir lediglich eine unwesentliche Änderung am schon bestehenden Text vorgenommen haben und keine Neueinstellung wünschen.
Mit der Bitte um Aufklärung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Da wir bis 14.03. keine Antwort erhielten, meldeten wir uns nochmals bei dem Vertrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider haben wir in unten genannter Sache noch keine Antwort von Ihnen erhalten. Wir behalten uns daher eine Zahlung der Rechnung bis zur Klärung vor.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Die erste Mail wurde am 13. März schriftlich beantwortet, sodass der Brief erst am 16. März bei uns vorlag. Darin wurde uns erklärt, dass es wohl im Kleingedruckten einen Hinweis auf den Preis gab, meiner Ansicht nacht jedoch sich nicht auf eine Korrektur, sondern eine Neueinstellung bezogen hat, die wir jedoch eigentlich nicht wünschten.
Die Antwort via E-Mail:
Sehr geehrter Herr Thomas,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 13.03.2017.
Bei der Rücksendung des Angebots waren wir auf Grund der Darstellung des Schreibens der Ansicht, dass es sich lediglich um eine Aktualisierung eines bereits vorhandenen Eintrags handelt.
Eine Neueintragung war nicht vorgesehen, weswegen wir uns gemäß §119 BGB auf einen Irrtum berufen, zusätzlich zum Rücktritt von Fernabsatzverträgen gem. §§312c, 312g. Da der Widerruf bereits am 07. März bei Ihnen einging, ist die 14-tägige Frist eingehalten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns im Falle einer Nichteinigung gezwungen sehen, die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz einzuschalten, da Ihr Vorgehen nicht der üblichen Praxis entspricht.
Ferner möchte ich Sie bitten, künftig Korrespondenz via E-Mail mit uns aufzunehmen, da eine Briefkorrespondenz nicht zeitgemäß ist und die Sachlage nur in die Länge zieht.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Am 11.04. erhalten wir nun die 1. Mahnung, ohne dass vorher nochmals Rücksprache mit uns gehalten wurde, weswegen wir uns gezwungen sehen, uns an Sie zu wenden. Leider wissen wir in diesem Falle nicht mehr weiter. Das Problem kam ursprünglich zu stande, da wir des Öfteren Briefe mit der Bitte um Aktualisierung diverser Einträge erhalten, teilweise auch kostenpflichtig, allerdings im niedrigen zweistelligen Bereich.
Die schriftlichen Korrespondenzen kann ich Ihnen gerne via Scan zukommen lassen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Florian H.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr H.
wir werden den Vorgang veröffentlichen.
Bitte wenden Sie sich unbedingt an unseren Partneranwalt:
Kontakt:
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
Tel: 089/38666070
Fax: 089/386660711
Mail: [email protected]
Web: www.LL-ip.com
Ich habe bei Wockel nie was unterschrieben oder zurück gesendet. Keine Ahnung ob ich da irgendwo eingetragen bin oder nicht. Trotzdem kommt jetzt ein Schreiben aus Paris, Cabinet D’Ormane, 409 € zu zahlen. Ich werde natürlich nix zahlen.
AUCH ICH BIN EINER DER VIELEN, DIE
ARGLISTIG GETÄUSCHT UND AUF DIESE WEISE BETROGEN WURDEN!
DIE FRAGE FÜR UNS ALLE IST NUN,
WIE IST DIE RECHTLICHE KONSEQUENZ!
KÖNNEN WIR EINE ZAHLUNG VERWEIGERN,
ODER HABEN WIR KEINE RECHTLICHEN CHANCEN!
Herbert Schwarz Freudenberg
Habe von Buchvertrie Wockel & Co GmbH auch eine Rechnung über 297,00 EURO bekommen,obwohl ich seit ca.20 Jahren schon den Eintrag bei WHO’SWHO habe und nie für Korrekturen habe zahlen müssen.Auch jetzt habe ich keine Korrektur bzw. einen Neueintrag in Auftrag gegeben !
Habe Widerspruch eingelegt,wurde aber abgewiesen.
Was nun ?
Soll ich den Betrag zahlen,oder was tun ?
Wenn Sie dem Verlag unbeabsichtigt 297,– Euro zukommen lassen wollen. dann ist alles gut. Ansonsten: Vorsicht! Vorsicht! Vorsicht!!! Nichts unterschreiben.
Auf der Kopie steht nur das Wort kostenpflichtig, aber kein Preis. Der Gerichtsstand ist Wien. Der Geschäftsführer ist Michael Wockel.
Ich habe heute eine Aufforderung bekommen 297.00 € zu bezahlen, weil ich angeblich am 27.3.21 eine kostenpflichtige Bestätigung , dass meine Daten richtig sind unterschrieben habe. Es liegt eine sehr schlechte Kopie mit meiner Unterschrift bei, auf der oben rechts etwas geschwärzt ist. Daneben ist ein Stempel von lbp Publikationen .Ich habe vor Jahren einen kostenlosen Eintrag in Who is Who gehabt und ab und zu ein Schreiben bekommen, die Richtigkeit zu kontrollieren was kostenfrei war.
Na ja, eine bekannte und seit Jahren übliche (Betrugs-)Falle.
Es steht IMMER im Anschreiben, was es kostet.
Und dieser Verlag hat NIX mit dem eigentlichen Who is who zu tun-Plagiat.
Im internet stehen zig Einträgeüber diese Masche.
Der Verlag „spielt“ mit unserem Wunsch, zu den Wichtigen dieser Welt in whoiswho dazuzugehören- oder?
Wer versucht, seinen (angeblichen) Eintrag zu finden, wird Mühe haben……
wenn es ihn überhaupt gibt.
Die Stiftung CAMPANULA bekam „Textangebot“ des BV Wockel & Co, als „Redaktionsbüro Deutschland“ von „EUROPÄISCHES STIFTUNGSVERZEICHNIS mit Aufforderung, einen vorgedruckten Texteintrag zu prüfen + unterschrieben zurückzusendenl. Daruber findet sich in sehr kleiner, deutlich farblich untergeordneter Schrift ein Hinweis u.a. darauf, dass damit eine Zahlungspflicht von 499 € + MWSt ausgelöst wird. Angegeb. Internetseite: ZUGRIFF NICHT ERLAUBT Seite darf nicht angezeigt werden
Who`w who hat mich über lange Zeit kostenfrei geführt. jetzt kommt mit der- bekannten – kleinen Schrift die kostenpflichtige Eintragung. selbstverständlich werde ich das nicht ausfüllen.
weiss jemand ob die Redaktion Deutschland: Wockel verlag im Namen der international anerkannten Original herausgeber handelt?
Ich bin in eine ähnliche Falle getappt. Wir sind umgezogen und ich wollte die Adresse korrigieren – hatte aber im „Kleingedrucken“ nicht erkannt, dass dafür fast 300 € fällig sind. Ich denke nicht, dass das international renommierte „Who is who“ in Verbindung mit der Firma Wockel in Berlin steht. Ich fürchte, dass es eine Menge Leute gibt, denen es ähnlich erging. Bei einer Rechtsanwaltkanzlei in München ist die genannte Firma kein Unbekannter….
Auch ich habe für unsere Stiftung das als reine Aktualisierung bzw. Korrektur von Angaben getarnte Schreiben unterzeichnet und zurückgesandt.
Aus meiner Sicht lässt sich die Willenserklärung (Vertragsunterschrift) aber wegen § 123 BGB anfechten wegen arglistiger Täuschung. Es gibt dazu ein Urteil de LG Köln vom 26.09.2007. AZ: 9S139/07
Ich strebe an, dem Verlag das Handwerk auch über den Bundesverband Stiftung, Verbraucherverbänden u. Presse zu legen.
Kontakt:
Macht jemand mit?
Hallo Herr Schorn,
mir ist jetzt im Oktober 2018 gleiches passiert, nach früherem kostenfreien Eintrag und weil ich Aktualisierung/Korrektur erwog, erhielt ich jetzt plötzlich eine Rechnung, der ich widersprochen habe, aber die nicht akzeptiert wird. Habe bereits meinen Anwalt kontaktiert und werde den Verlauf/Vorgang auch hier posten.
Hallo Silbenfrau,
schreiben Sie mich mal auf [email protected] an. Vielleicht kann ich helfen.
Gruss
WS
Mir ist das Gleiche passiert.
Fühle mich arglistig getäuscht und ärgere mich über meine Dummheit. Weil ich nicht wollte, dass mein Verband geschädigt wird, habe ich die Rechnung bezahlt.
in meinem Fall hatte ich mit dem Einwand, dass die Widerrufsbelehrung auf dem Bestellformular nicht ordnungsgemäß war, weil sie für den Widerruf die Textform vorschrieb, Erfolg (Stornierung). Denn bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung verlängert sich die Widerrufsfrist um ein Jahr.
Hallo!
Auch ich bin in die Falle getappt, da wir in mehreren Portalen kostenfrei geführt werden. Telefonisch wurde mir zunächst zugesagt, dass der Auftrag storniert werden kann. Im Antwortschreiben wurde dann erklärt, dass eine Annulierung nicht möglich ist.
Gibt es Neuigkeiten in Ihren Fällen?
ich habe leider das gleiche Problem. Auch ich war bisher seit Jahrzehnten kostenfrei eingetragen und nahm an, dass es allein kostenfrei um Bestätigung der evtl. zu korrigierenden bisherigen Eintragung für die Neuauflage geht. Deshalb auch von mir Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungszugang und vorsorgliche Anfechtung wegen Irrtums und Täuschung. Wie ging es in Ihrer Sache nach der Mahnung weiter?