„Inzwischen sind es mit dem Abo von 4,99 €/Woche ca. 115 Euro, die Kretilano mir schuldig ist.“
Frau Christina H. schrieb uns am 13.3.17:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihren Aufruf nach Geschädigten durch Kretilano gefunden, als ich mich darüber informieren wollte, welche Firma unberechtigter Weise und inzwischen seit September – bis zu diesem Monat unbemerkt – Geld über meinen Telekomvertrag abbucht. Inzwischen sind es mit dem Abo von 4,99 €/Woche ca. 115 Euro, die Kretilano mir schuldig ist. Ich habe mich bereits mit einem Schreiben an das Unternehmen gewandt, allerdings noch keine Erstattung bekommen. Lediglich die über einen ebenfalls kostenpflichtigen Anruf durchgeführte Kündigung wurde mir mittels einer SMS bestätigt. Auf Mails die man schreibt reagiert das Unternehmen bzw. irgendein Kundenservice wohl, allerdings wird nicht auf die gestellten Fragen geantwortet oder gar auf die Forderungen eingegangen. Auf eine lange Mail bekommt man nur „die Widerrufsfrist von 14 Tagen ist abgelaufen“. Da ich die Kündigung auch noch einmal per Mail verdeutlichte erhielt ich dann auch erstmals Aufschluss über den Preis von 4,99 € pro Woche und welche Leistung ich angeblich gebucht hatte. Bis dato hatte ich nur durch Recherchen im Internet verschiedene Vermutungen, welche Leistung es wohl sein könnte, da ich nie etwas bewusst bestellt oder gar eine Bestätigungsmail oder ähnliches über eine Bestellung erhalten habe. Sollte Ihr Aufruf noch aktuell sein und sollten Sie mir eventuell weiterhelfen können, würde ich mich über eine Nachricht von Ihnen freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Christina H.
Unser Partneranwalt schrieb uns hierzu:
– Beantragen Sie einer Drittanbietersperre beim Telefonanbieter – dann wird in Zukunft nichts mehr abgerufen
– Erklären Sie gegenüber Ihrem Telefonanbieter den Widerruf, die Anfechtung und die Kündigung des (angeblichen) Vertrags.
– Verlangen Sie die Vorlage eines gültigen qualifizierten Prüfprotokolls gemäß § 45i TKG.
– Sie müssen sich nicht an den Drittanbieter verweisen lassen, vgl. Urteil des BGH vom 28.07.2005 (Az. III ZR 3/05).
– Zudem ist die Sperrung der SIM-Karte zur Durchsetzung einer streitigen Forderung aus fakturierten oder abgetretenen Drittrechten unzulässig (§ 45k Abs. 2 TKG)
– Fordern Sie den Telefonanbieter zur Rückzahlung auf und setzen Sie hier eine Frist von ca. 10 Tagen.
Die Emailkonnte an die Adresse [email protected] konnte nicht zugestellt werden. Sie haben von mir mehr als 50 Euro abgebucht (über die Telekomrechnung). Wie soll ich nun weiter vorgehen? Die Telekom verweist mich an den Anbieter direkt.
dANKE