Abmahnung wegen Filesharing:
So reagieren Sie richtig und vermeiden teure Fehler!
Häufig trifft es Eltern, die beim Öffnen des Briefes einer Anwaltskanzlei aus allen Wolken fallen. Darin ist die Rede von Urheberrechtsverletzungen, Tauschbörsen, Abmahnkosten und Unterlassungserklärungen. Oft stellt sich heraus, dass das eigene Kind oder dessen Freunde illegale Tauschbörsen genutzt haben. Abgemahnt werden aber die Eltern als Anschlussinhaber. Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.
Was ist Filesharing?
Über so genanntes Filesharing lassen sich beliebige Inhalte im Internet austauschen. Das können ganz legale Inhalte wie die eigenen Bilder oder Texte sein, aber auch Inhalte die urheberrechtlich geschützt sind wie etwa Filme, Fernsehserien oder Musik. Warum wird hier abgemahnt? Die Rechteinhaber, also die Plattenfirmen oder Produktionsfirmen der Filmstudios wollen verhindern, dass die Inhalte, an denen Sie die Verwertungsrechte halten, kostenlos im Internet zur Verfügung stehen. Deswegen werden Anwaltskanzleien beauftragt, die diese Rechtsverstöße abmahnen. Einige der bekanntesten Kanzleien sind zum Beispiele die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, die Kanzlei Waldorf und Partner oder die Kanzlei Urmann &/ Collegen.
Was steht in deiner Abmahnung?
Als erstes stellt die Kanzlei klar, wer der Mandant ist, der sie beauftragt hat und um welche Werke (also welche Lieder, Filme oder Serien) es geht. Dann wird erläutert, wie man den Anschlussinhaber über die IP Adresse des Internetanschlusses ermittelt hat . Im Anschluss folgen meist rechtliche Ausführungen und Urteile. Dann wird die Abgabe einer so genannten strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, in der sich der Anschlussinhaber verpflichtet, in Zukunft keine Urheberrechte mehr zu verletzen. Und natürlich geht es dann um Geld: Gefordert werden Schadensersatz für das illegale Anbieten des Inhalte und die Erstattung der Abmahnkosten. Diese Summen belaufen sich je nach Abmahnkanzlei und Rechtsverletzung auf ungefähr 300 – 1300 Euro.
Wie sollten Sie als Abgemahnter reagieren?
Ganz wichtig ist sind 3 Punkte:
• Verfallen Sie nicht in Panik
• Unterschreiben Sie nicht ungeprüft die Unterlassungserklärung
• Ignorieren Sie die Abmahnung nicht Sie sollten hier eine Kanzlei beauftragen, die auf die Abwehr solcher Abmahnungen spezialisiert ist. Zum einen, da eine Unterlassungserklärung etwas sehr gefährliches ist. Gerade wenn die Eltern abgemahnt werden und eine Unterlassungserklärung unterschreiben müssen Sie beim nächsten Rechtsverstoß des eigenen Kindes eine hohe Vertragsstrafe zahlen. Die Unterlassungserklärung muss also in vielen Fällen modifiziert werden, was aber nur von spezialisierten Anwälten vorgenommen werden sollte.
Zum anderen sind die Kostenforderungen der Abmahner oft viel zu hoch. Hier kann nur ein eigener Anwalt helfen, Kosten zu sparen. Ignorieren dürfen Sie die Abmahnung aber auch nicht. Dann kann die Gegenseite vor Gericht eine so genannte einstweilige Verfügung beantragen, was mit deutlich höheren Kosten verbunden ist. Auch wenn der Anschlussinhaber gar nicht selbst gehandelt hat.
Haften Eltern für ihre Kinder?
Die Eltern haften zunächst einmal dafür, dass über ihren Internetzugang Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Wenn der abgemahnte Anschlussinhaber selbst keine Tauschbörsen genutzt hat, haftet er in vielen Fällen trotzdem auf Unterlassung. Das heisst, der Anschlussinhaber muss eine – unter Umständen abgeänderte – Unterlassungserklärung abgeben. Ob er auch die Anwaltskosten zahlen muss, darüber streiten sich die Gerichte. Nicht zahlen muss der Anschlussinhaber in diesen Fällen aber den geforderten Schadensersatz. Schadensersatz muss – zumindest nach Ansicht der meisten Gerichte – nur der zahlen, der selbst auch Tauchbörsen genutzt hat.
Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert
Ausführliche Informationen zum Filesharing und wie Sie am besten reagieren finden Sie unter
www.e-recht24.de
Ja, und man kann es nicht beweisen, da der Server die Daten aus Datenschutzgründen nach 7 Tagen löscht, obwohl sie die rausgeben hat, wegen einem dubiosen Gerichtsbeschluss. Ich wünschte, in dem Fall dürften sie die Daten nicht löschen. Ich fühl mich beschuldigt, obwohl ich nichts getan habe.
Auch ganz wichtig: Wlanschlüssel sollte 20stellig Alphanummerisch mit Sonderzeichen sein!!
Leider war der vorherige Beitrag von mir noch nicht zu Ende… Bei dem Fall mit meinem Vater half mir ein IT-Fachanwalt, der sollte unbedingt zu Rate gezogen werden. Mittlerweile gibt es für solche Fälle sogar einen e-Schutzbrief, der private Haushalte gegen solche Machenschaften absichert, dass ist doch mal was, da bekommt wenigstens die Hilfe die man in so einer Situation braucht. Ohne die wären die Kosten bei 900 € gewesen, nach der Verhandlung noch bei 300 €.
Gegen die Abzocke der Abmahnanwälte hilft nur der richtige Schutz durch den Anwaltsprofi. Mein Vater wurde abgemahnt, weil er angeblich 2 Spiele über seine IP-Adresse gezogen hat. Auf dem Rechner konnte kein Nachweis eines Downloads erbracht werden. Allerdings sieht die Rechtslage wohl hier nicht das Verursacherprinzip vor, sondern die Haftung liegt beim Anschlussinhaber. Der Abmahner bekommt die Daten vom Provider, aber der Kunde nicht, um zu prüfen, ober der Vorwurf stimmt!
Den Abzockern schreiben dass viele Freunde der Kinder da sind ,falls es Kinder gibt und man nicht weiß wer fürs herunter Laden zuständig war…Dann alle schreiben ignorieren,außer sie sind vom Gericht.So habe ich schon mehrere Mahnattacken unbeschadet überstanden.Die Abzocker klagen nie.Und wenn bekommen sie kein Recht,das Pack…
MfG