Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten. Das sollten Sie tun:
Wenn Verbraucher eine Abmahnung von der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer erhalten, ist oft die erste Frage, ist das Überhaupt echt?
Leider handelt es sich nicht um einen Fake, die Abmahnung ist daher ernst zu nehmen, da ansonsten weit höhere Kosten entstehen.
Waldorf Frommer vertritt Produktionsfirmen und Rechteinhaber aus der Filmbranche und macht für diese Ansprüche wegen illegalem Filesharing geltend.
In Anspruch genommen wird als erstes immer der Inhaber des Internetanschlusses von welchem die Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Der Inhaber wird aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz und Anwaltskosten zu zahlen.
Wie reagieren Verbraucher am besten auf die Abmahnung?
Zu unterscheiden ist, ob der Verbraucher die Urheberrechtsverletzung wirklich begangen hat oder nicht.
Wenn der Betroffene die Urheberrechtsverletzung begangen hat, sollte er in jedem Fall versuchen, einen Vergleich mit Waldorf Frommer zu schließen. Hierbei ist es ratsam einen Anwalt aufzusuchen, da dieser bestmöglich helfen kann, einen guten Deal mit Waldorf Frommer zu schließen.
Selbst wenn die Vorwürfe des Filesharings nicht zutreffen, sollte die von Waldorf Frommer geforderte Unterlassungserklärung in modifizierter Form abgeben werden. Auch hierbei ist es sinnvoll einen Anwalt um Rat zu fragen.
Wenn Sie wissen, wer die Urheberrechtsverletzung über Ihren Internetanschluss begangen hat, können Sie Waldorf Frommer mitteilen, dass Sie die Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben. Sie müssen Waldorf Frommer dann jedoch den Namen desjenigen mitteilen und schildern, warum Sie sich sicher sind, dass diese Person die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Sind Ihre Ausführungen nachvollziehbar, wird sich Waldorf Frommer in der Regel an die von Ihnen benannte Person richten und nicht weiter gegen Sie vorgehen.
Sollten Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, können Sie sich gern für eine kostenlose Ersteinschätzung an unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Vincent Aydin wenden.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
www.kanzlei-am-suedstern.de
MEA Rechtsanwälte
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