Abmahnung Rechtsanwalt Kilian Lenard wegen Google Fonts – was tun?
Abmahnungen von Rechtsanwalt Kilian Lenard wegen Google Fonts für Herrn Martin Ismail machen derzeit die Runde. Es müssen Tausende Abmahnungen sein, die in den letzten Tagen und Wochen von Rechtsanwalt Kilian Lenard ausgesprochen wurden. Wir haben hierzu mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Daniel Loschelder aus München gesprochen und mit ihm erörtert, wie die Rechtslage einzuschätzen ist.
VS: Herr Loschelder, das Internet ist voll von Meldungen über Abmahnungen von Kilian Lenard aus Berlin wegen der Einbindung von Google Fonts auf entsprechenden Websites. Auch wir bekommen täglich Anfragen, wie damit umzugehen ist. Was wissen Sie über Rechtsanwalt Kilian Lenard?
DL: Rechtsanwalt Kilian Lenard war uns aus unserer Beratungspraxis bislang nicht bekannt. Auch wenn wir sehr stark im IT Recht und Datenschutzrecht beraten, ist uns der Kollege Rechtsanwalt Kilian Lenard bislang noch nicht untergekommen. Auf seiner Website stellt er sich als Experte für Datenschutzrecht und IT Recht dar, der seine Mandanten seit über 20 Jahren in diesen Bereichen berät. Seine Kanzlei hat Kilian Lenard in Berlin.
VS: Und wer ist Martin Ismail bzw. die Interessengemeinschaft Datenschutz (IG Datenschutz)?
DL: Auch ein Martin Ismail bzw. die Interessengemeinschaft Datenschutz ist uns bislang nicht aktiv in Erscheinung getreten. Wir haben jedoch mal recherchiert und eine Website gefunden, in der sich die Interessengemeinschaft Datenschutz präsentiert. Ausweislich unserer Recherchen ist diese Website aber erst im September online gegangen. Martin Ismail steht dort im Impressum als Verantwortlicher der Website der Interessengemeinschaft Datenschutz.
VS: Wofür tritt die Interessengemeinschaft Datenschutz ein?
DL: Das ist eine gute Frage! Ich wage zu bezweifeln, dass wirklich ihre Motive die vorherrschende Motivation der Gründung der Interessengemeinschaft Datenschutz sind. Dort tut man kund, dass man sich für den Datenschutz und die Privatsphäre im Internet einsetze. Anscheinend hat man es sich auf die Fahnen geschrieben, die unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adressen zu verfolgen, da dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form des informationellen Selbstbestimmungsrecht darstellt. Im Vereinsregister konnten wir die Interessengemeinschaft Datenschutz übrigens nicht finden. Seinen Sitz hat man angeblich im Dorfe 40, 30453 Hannover.
VS: Die Abmahnung von Rechtsanwalt Kilian Lenard bezieht sich auf Google Fonts. Was sind denn Google Fonts? Und wo genau liegt hier das Problem?
DL: Google Fonts ist ein interaktives Verzeichnis mit mehr als 1400 Schriftarten, welches von Google in Amerika zur freien Verfügung bereitgestellt wird. Das Verzeichnis wurde im Jahr 2010 erstellt und seitdem immer wieder aktualisiert. Die dort vergebene Lizenzen sind frei, weswegen jeder Betreiber einer Website sie auch frei verwenden kann ohne dafür Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Mit Google Fonts kann man Schriften auf der eigenen Website nutzen, ohne dass diese auf den eigenen Server hochgeladen werden müssen. Das hat jedoch den Nachteil, dass beim Aufruf der Website durch ein Benutzer diese Schriften über einen Google Server in den USA nach geladen werden. Dadurch wird bewirkt, dass Daten an Google übertragen werden. Es ist aber auch möglich, die Schriften lokal auf der eigenen Website und dem eigenen Server einzubinden. Dazu müssen die Google Fonts heruntergeladen werden, womit die Verbindung zum Google Server getrennt und keine Informationsübertragung an Google in den USA stattfindet.
VS: Was steht denn in der Abmahnung von Kilian Lenard und was möchte Martin Ismail und die Interessengemeinschaft Datenschutz genau erreichen?
DL: Rechtsanwalt Kilian Lenard stellt in seiner Abmahnung zunächst Interessengemeinschaft Datenschutz vor und teilt mit, dass er Herrn Martin Ismail persönlich vertritt. Er führt aus, dass der Interessengemeinschaft Datenschutz aufgefallen sei, dass auf der Website des Adressaten Google Fonts verwendet werden. Weiterhin rügt er, dass Google Fonts auf der Website des Adressaten so installiert sind, dass unter anderem die IP-Adresse des Besuchers an Google in den USA weitergeleitet wird. Die rechtliche Würdigung von Rechtsanwalt Kilian Lenard besagt, dass dadurch sein Mandant Martin Ismail in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts verletzt sei.
VS: Was fordert Kilian Lenard für Martin Ismail?
DL: Das ist unklar. Rechtsanwalt Kilian Lenard hält sich vage. Er macht keine konkreten Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche geltend, sondern deutet diese lediglich an. Nachdem er zahlreiche Urteile zitiert, in welchem Betroffene von unterschiedlichsten Datenschutzverstößen Schmerzensgelder erhalten haben, macht er dem Adressaten der Abmahnung ein Angebot, wonach Martin Ismail im Falle der unverzüglichen Beendigung des Verstoßes unter Zahlung eines Betrages in Höhe von 170 € bereit sei, die Sache auf sich beruhen zu lassen.
VS: Steht Martin Ismail ein solcher Schadensersatzanspruch zu?
DL: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kennt jedenfalls das Instrument des immateriellen Schadensersatzes, also eines Schmerzensgeldes. Ein solches Schmerzensgeld soll dann verhängt werden, wenn jemand aufgrund eines Datenschutzverstoßes verletzt wurde. Ein solcher immaterieller Schadensersatzanspruch war dem Deutschen Recht bislang fremd, setzt sich bei den Gerichten aber immer mehr durch. Jedoch kann nicht jeder vermeintliche Datenschutzverstoß zu einem Schmerzensgeld führen.
VS: Was sollten betroffene Websitebetreiber tun?
DL: Wer eine Abmahnung von Kilian Lenard erhalten hat, ist versucht, seine Website sofort abzuschalten. Davon können wir nur abraten. Das hat erhebliche Auswirkungen auf das Google-Ranking und sollte vermieden werden. Betroffene sollten mit ihrem IT-Dienstleister oder Webdesigner sprechen, inwiefern Google Fonts verwendet werden und ob es möglich ist, diese lokal einzubinden, damit kein Datenaustausch mit Google in Amerika stattfindet.
VS: Raten Sie zur Zahlung?
Nein! Wir raten keinesfalls dazu, die Zahlungen an Kilian Lenard und seinen Mandanten Martin Ismail zu leisten. Dadurch wird solchen Geschäftsmodellen nur weiter Vorschub geleistet. Unserer Meinung nach stellt das ganze Verhalten hier einen Rechtsmissbrauch dar, weswegen wir uns nicht vorstellen können, dass Martin Ismail und Kilian Lenard ihre Ansprüche erfolgreich gerichtlich durchsetzen können.
Rechtsanwalt Loschelder berichtet auf seiner Website ausführlich über die Abmahnungen von Kilian Lenard für Martin Ismail wegen Google Fonts:
ll-ip.com/aktuelles/kilian-lenard-martin-ismail-google-fonts/
Kontakt:
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
Tel: 089/38666070
Fax: 089/386660711
Mail: [email protected]
Web: https://ll-ip.com/
Bitte lesen Sie auch unseren Artikel:
verbraucherschutz.de/vorsicht-vor-forderung-von-susanne-schober-wegen-google-fonts/
Kunden von mir und von meiner Werbeagentur haben ebenfalls von RA Kilian Lenard für Martin Ismail Schadenersatz gefordert.
Scheint wohl jetzt eine neue Branche zu werden. Wie man sieht ist das reiner Betrug, da Herr Martin Ismail gar nicht auf unseren Website waren. Zudem kann mit diesen angeblichen neuen Gesetzt überhaupt nicht nachgewiesen werden, das persönliche Daten übertragen werden.
Ja, danke für diese seriöse Einschätzung. Ich habe auch irgendwo gelesen, dass Herr Lenard selber eine beratende Webseite betreibt, auf der zur Zahlung der geforderten Summe geraten wird. Es ist toll, eine Einschätzung wie diese zu bekommen, von der man sicher sein kann, das diese nicht auch getürkt ist.
VIELEN DANK.
Hallo,
wir haben auch am 28.10.2022 dieselbe Post erhalten.
Zum Glück habe ich über diese Einträge die Bestätigung bekommen, dass es sich um eine Masche handelt und wir weder eine Zahlung machen noch die Seite löschen werden.
Vielen Dank, dass Sie alle Ihre Erfahrungen veröffentlichen.
Auch wir werden in Erwägung ziehen, dies beim LKA zur Anzeige zu bringen.
Ich hoffe, dass solche Vorgehensweisen bestraft werden. Ihnen allen wünsche ich viel Erfolg und alles Gute.