Abmahnung RAAG Kanzlei und Dikigoros Nikolaos Kairis.
Die RAAG Kanzlei aus Meerbusch versendet derzeit viele Tausende Abmahnungen aufgrund der nicht datenschutzkonformen Einbindung von Google Fonts auf den unterschiedlichsten Websites sämtlicher Branchen. Dabei ist die RAAG Kanzlei nicht die erste, die in den letzten Wochen durch Massenabmahnungen im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf sich aufmerksam macht. Abmahnungen wegen Google Fonts sind derzeit sehr beliebt und wird es auch in Zukunft weiter geben.
Über die RAAG Kanzlei
Hinter der RAAG Kanzlei steht ein Dikigoros Nikolaos Kairis, Dorfstraße 6-8, 40667 Meerbusch. Dikigoros ist dabei die griechische Bezeichnung für Rechtsanwalt. Herr Kairis, der die RAAG Kanzlei in Meerbusch betreibt, ist also mutmaßlich in Griechenland als Rechtsanwalt zugelassen. Aufgrund von europäischen Vorschriften ist es möglich, dass ein Rechtsanwalt aus einem anderen Mitgliedstaat die Zulassung in Deutschland beantragt und hier als Rechtsanwalt praktizieren kann. Das ist jedoch nur dann möglich, wenn er seine ursprüngliche Bezeichnung, also Dikigoros, verwendet.
Abmahnung der RAAG Kanzlei wegen Google Fonts
In der Abmahnung teilt die RAAG Kanzlei zunächst mit, dass sie Herrn Wang Yu vertritt. Die Adresse seines Mandanten teilt der abmahnende Dikigoros jedoch nicht mit. Sodann führt er aus, dass der Adressat der Abmahnung eine Internetseite betreibt und von seinem Mandanten als Verantwortlicher gemäß Art. 4 Ziffer 7 DSGVO in Anspruch genommen wird. Sein Mandant habe feststellen müssen, dass nach dem Aufruf der Website seine IP-Adresse ohne Zustimmung seines Mandanten genutzt und an den Internetkonzern Google durch Nutzung von Google Fonts weitergeleitet worden sei. Die RAAG Kanzlei teilt mit, dass sie diesen Verstoß leicht durch Screenshots und andere Urkunden nachweisen kann. Anschließend macht der abmahnende Dikigoros Nikolaos Kairis noch einige technische Ausführungen zu der Dokumentation der angeblichen Rechtsverletzung.
Die rechtliche Würdigung der RAAG Kanzlei
Im Anschluss teilt Dikigoros Kairis mit, dass es sich bei der IP-Adresse um eine personenbezogene Datei im Sinne von Art. 7 1 DSGVO handele. Der Adressat des Schreibens habe ohne Zustimmung seiner Mandantschaft damit gearbeitet, in dem er Google Fonts in seiner Website integriert habe. Aus diesem Grund habe die Mandantschaft von Dikigoros Nikolaos Kairis unterschiedliche Ansprüche. Zunächst macht die RAAG Kanzlei einen Anspruch auf Löschung und Unterlassung gemäß Art. 17 DSGVO sowie § 823 Abs. 1 in Verbindung mit § 1004 BGB geltend. Die RAAG Kanzlei führt aus, dass eine Wiederholungsgefahr stets vermutet wird und hier konkret gegeben sei. Dabei soll es nicht ausreichen, die Schriftart zu löschen und die IP-Adresse nicht mehr an Google weiterzuleiten. Nach aktueller Rechtslage sei die Unterlassung explizit zu bestätigen.
Weiterhin macht die RAAG Kanzlei einen Anspruch auf Auskunft über die Datenverarbeitung entsprechend Art. 15 DSGVO geltend. Dikigoros Kairis teilt mit, dass sein Mandant einen Antrag auf Auskunft über die Datenverarbeitung entsprechend Art. 15 DSGVO stellt. Der Adressat des Schreibens hat damit als Verantwortlicher gemäß Art. 4 Ziffer 7 DSGVO grundsätzlich innerhalb eines Monats die Auskunft zu erteilen.
Am Ende geht es der RAAG Kanzlei ums Geld
Schließlich wird mitgeteilt, dass die Datenweitergabe für den Mandanten der RAAG Kanzlei einen tatsächlichen und wirtschaftlichen Nachteil spüren lässt. Er habe keine Kontrolle mehr über die Information der IP-Adresse und deren Nutzung. Aufgrund der in den USA nicht geltenden DSGVO wisse sein Mandant auch nicht, was Google mit den übertragenen Informationen mache. Die RAAG Kanzlei macht schließlich einen immateriellen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO geltend den Dikigoros Kairis mit 140 € bewertet. Schließlich macht er noch Kosten der anwaltlichen Tätigkeit geltend, welche er mit 30 € Auslagen von 20 € geltend macht. Zu diesem Zweck ist auch eine „ Liquidation über die entstandenen gesetzlichen Gebühren in obiger Angelegenheit“ beigefügt.
Was tun bei Abmahnung der RAAG Kanzlei wegen Google Fonts?
Betreiber von Websites, die eine Abmahnung der RAAG Kanzlei wegen Googlefonds erhalten haben, sollten zunächst Sorge dafür tragen, dass Google Fonts rechtssicher eingebunden wird. Das kann entweder dadurch geschehen, dass die Schriftarten lokal gespeichert werden, so dass keine Informationsübertragung an einen Google Server in den USA stattfindet. Weiterhin besteht die Möglichkeit, mit einer Einwilligung in die Informationsübertragung zu arbeiten, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Daniel Loschelder.
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte haben schon viele Opfer der RAAG Kanzlei vertreten. Weitere Informationen werden auf der nachfolgenden Seite zur Verfügung gestellt:
ll-ip.com/aktuelles/raag-kanzlei-dikigoros-nikolaos-kairis/
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