Abmahnung Frommer Legal wegen Filesharing – viele Verbraucher betroffen.
Eine Abmahnung von Frommer Legal stellt für viele Verbraucher zunächst einen großen Schrecken dar. Denn die meisten Verbraucher erhalten selten Post von Rechtsanwälten, welche auch sehr juristisch formuliert sind und in denen hohe Beträge sowie unterschriebene Unterlassungserklärungen gefordert werden. Aus diesem Grund wenden sich zahlreiche Verbraucher an uns, wenn Sie eine entsprechende Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben. Wir dürfen und können jedoch keinerlei Rechtsberatung leisten.
Wer ist Frommer Legal?
Die Kanzlei Frommer Legal ist aus der bekannten Kanzlei Waldorf Frommer hervorgegangen, die in den letzten Jahren unzählige Abmahnungen wegen sog. Filesharings ausgesprochen hat. Auch wir von verbraucherschutz.de haben bereits ausführlich über solche Abmahnungen berichtet:
verbraucherschutz.de/der-hobbit-abmahnung-warner-bros-entertainment-gmbh-durch-waldorf-frommer/
verbraucherschutz.de/abmahnung-von-waldorf-frommer-fuer-studiocanal-gmbh-wegen-la-la-land/
Nun hat sich die Kanzlei Waldorf Frommer offenbar in Frommer Legal umbenannt, jedenfalls verweist die alte Website auf den neuen Webauftritt von Frommer Legal. Geschäftsführende Gesellschafter sind Björn Frommer, Axel Gillessen, Marc Hügel, Katja Nikolaus und Johannes Waldorf.
Was bedeutet eine Abmahnung von Frommer Legal?
Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Kanzlei hat meist immer den Vorwurf des sogenannten Filesharings als Hintergrund. Das bedeutet, dass der angeschriebene bzw. über den Internetanschluss des angeschriebenen eine illegale Aktivität über eine Internettauschbörse durchgeführt wurde. In diesen Tauschbörsen können Nutzer untereinander Filme oder Musik austauschen. Das kann jedoch problematisch sein, da hierdurch ein öffentliches Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützten Materials zu sehen sein kann.
Wen vertritt Frommer Legal?
Die Vorgängerkanzlei Waldorf Frommer hat Unternehmen wie unter anderem Constantin Film, Corbis, Getty Images, Der Hörverlag, Verlagsgruppe Random House, Sony Music Entertainment, Universal Music, Bastei Lübbe, Weltbild Verlag, Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, Verlag Kiepenheuer & Witsch, Rowohlt Verlag, Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck, Verlagsgruppe Droemer Knaur, Argon Verlag, Carlsen Verlag, Universum Film, Twentieth Century Fox of Germany und Warner Bros. Entertainment wegen urheberrechtlicher Verstöße vertreten. Insofern ist davon auszugehen, dass die Kanzlei Frommer Legal diese Mandate übernehmen und fortführen wird. Man kann also sagen, dass das Who is who der Film- und Musikindustrie zum Mandantenkreis dieser Kanzlei gehört.
Was wird in einer Abmahnung von Frommer Legal gefordert?
In einer typischen Abmahnung wird zunächst mitgeteilt, dass urheberrechtlich geschützte Werke vielfach im Internet verbreitet werden, was zu unterbinden sei. Dann wird konkret mitgeteilt, welches Verhalten dem Angeschriebenen vorgeworfen wird. Meist wurde zuvor ein Auskunftsanspruch gegenüber dem entsprechenden Internetanbieter geltend gemacht, so das von der IP-Adresse auf den entsprechenden Anschlussinhaber geschlossen werden kann.
Üblicherweise verlangt Frommer Legal dann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wonach sich der Anschlussinhaber verpflichten soll, es künftig zu unterlassen, das abgemahnte Werk oder Teile daraus im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Darüber hinaus wird Ersatz der Rechtsanwaltskosten gefordert, die durch die Abfassung der Abmahnung entstanden sind. Weiterhin wird die Zahlung von Schadensersatz gefordert, der dann dem Rechteinhaber zugute kommen soll. Hierbei wird eine Lizenz fingiert, die auch sonst zu zahlen gewesen wäre, wenn der Rechteinhaber eine entsprechende Lizenz erteilt hätte.
Muss man auf eine Abmahnung von Frommer Legal reagieren?
Jeder Verbraucher, dem eine Rechtsverletzung vorgeworfen wird, sollte dem entsprechend nachgehen. Auch wenn Abmahnungen häufig als Abzocke abgetan werden, handelt es sich bei Urheberrechtsverletzungen jedenfalls um rechtswidrige Handlungen. Insofern sollte eine entsprechende Abmahnung ernst genommen werden. Dies gilt auch für den Fall, in welchem sich der Anschlussinhaber keiner Schuld bewusst ist. Aber auch wenn eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Angelegenheit einvernehmlich mit dem Rechteinhaber zu lösen. Kommt es anschließend zu langwierigen Gerichtsverfahren, kann dies nämlich sehr kostspielig werden.
Ist eine Abmahnung von Frommer Legal berechtigt?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, hierzu sollte man sich kundigen Rechtsrat einholen. Jedenfalls hat es in den letzten Jahren unzählige Entscheidungen gegeben, welche sich mit den unterschiedlichsten Konstellationen auseinandergesetzt haben. Zu dieser Frage haben wir bereits vor geraumer Zeit ein Interview mit Rechtsanwalt Daniel Loschelder geführt, der bereits zahlreiche Mandanten vertreten hat, denen ein solches Filesharing vorgeworfen wird:
verbraucherschutz.de/abmahnung-filesharing-was-koennen-verbraucher-tun/
Im Ergebnis dieses Interviews war festzuhalten, dass es immer auf den konkreten Sachverhalt ankommt, der der Abmahnung zugrunde liegt. Dies liegt vor allem daran, dass der Rechteinhaber nur ermitteln kann, wer der Anschlussinhaber ist. Aber auch in dem Fall, in welchem entsprechend illegale Handlungen über einen Internetanschluss vorgenommen werden, bestehen Möglichkeiten zur Abwehr der Abmahnung. Hier sollte man sich jedoch stets konkreten Rechtsrat einholen.
Verbraucher, die eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten haben, können sich gerne an die auf solche Sachverhalte spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte in München wenden:
Kontakt:
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
Tel: 089/38666070
Fax: 089/386660711
Mail: [email protected]
Web: www.LL-ip.com
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