Jährlich werden viele tausend Verbraucher wegen des Vorwurfs eines illegalen Filesharings und damit einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt.
Eine solche Abmahnung wegen Filesharings ist stets mit einer großen Verunsicherung der Verbraucher und ebenfalls mit hohen Kosten verbunden. Verbraucherschutz.de hat mit Rechtsanwalt Loschelder von der Münchner Medienrechtskanzlei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte gesprochen, der in den letzten Jahren unzählige Verbraucher im Falle einer solchen Abmahnung vertreten hat:
Verbraucherschutz.de: Herr Rechtsanwalt Loschelder, was genau ist unter einer Abmahnung wegen Filesharings zu verstehen und welche Forderungen sind damit verbunden? Warum erhalte gerade ich diese Abmahnung?
Rechtsanwalt Loschelder: Unter Filesharing versteht man den Austausch von digitalen Inhalten über Tauschbörsen wie bspw. eMule, Vuze, Shareaza, Morpheus oder BearShare. Hierbei wird ein spezielles Netzwerkprotokoll verwendet, das wohl häufigste nennt sich „bittorent“. Im Falle einer Abmahnung wird regelmäßig die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Zahlung von Lizenzschadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten gefordert. Die Abmahnung wird grds. an diejenige Person adressiert, welche den jeweiligen Internetanschluss unterhält, da der jeweilige Provider dem Rechteinhaber auf einen Gerichtsbeschluss hin eine entsprechende Auskunft erteilt.
Verbraucherschutz.de: Kann man denn grundsätzlich sagen, dass die in der Abmahnung aufgestellten Forderungen berechtigt sind?
Das kann man so nicht sagen. Der Rechteinhaber weiß zunächst lediglich, dass eine Rechtsverletzung über den entsprechenden Internetanschluss stattgefunden hat. Das heißt aber noch nicht, dass der Anschlussinhaber auch für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung als Täter oder Störer haftet. Hierzu hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren zahlreiche Fallkonstellationen herausgearbeitet, in welchen sich der Anschlussinhaber aufgrund der Gegebenheiten des konkreten Einzelfalls entlasten kann.
Verbraucherschutz.de: Um welche Fallkonstellationen handelt es sich dabei?
Rechtsanwalt Loschelder: Hier ist zum Beispiel der Fall zu nennen, dass andere Personen den Internetanschluss mitbenutzen wie z.B. der Ehepartner, die Kinder, Mitbewohner oder Freunde. In diesen Fällen hat der Anschlussinhaber je nach Lage des Sachverhalts die Möglichkeit, sich zu entlasten und so der Haftung für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung zu entgehen. Weiter kommt es darauf an, ob der Anschlussinhaber seinen Sicherungspflichten nachgekommen ist.
Verbraucherschutz.de: Es ist also nicht ratsam, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen und Zahlungen zu leisten?
Rechtsanwalt Loschelder: Das sollte man ohne gründliche Prüfung des Einzelfalls auf keinen Fall tun. Wie bei jeder gestellten Forderung ist es auch hier ratsam, mit professioneller Hilfe den Sachverhalt aufzuarbeiten und dann eine Entscheidung hinsichtlich des weiteren Vorgehens zu treffen. Insbesondere bei der vorschnellen Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung besteht die große Gefahr, im Wiederholungsfall auf Zahlung von mehreren tausend Euro in Anspruch genommen zu werden.
Verbraucherschutz.de: Das heißt, es bestehen durchaus Verteidigungsmöglichkeiten gegen die in der Abmahnung gestellten Forderungen?
Rechtsanwalt Loschelder: Durch den Wegfall des sog. „fliegenden Gerichtsstands“ kann sich der Rechteinahber das Klagegericht nicht mehr aussuchen, sondern muss am Sitz des Anschlussinhabers klagen. Dadurch ist in den letzten Jahren eine breite Rechtsprechungspalette entstanden, welche zahlreiche Konstellationen herausgearbeitet hat, die den Anschlussinhabern zugute kommt. Insofern bestehen je nach Lage des Falls häufig sehr gute Möglichkeiten, um sich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Unsere Rechtsanwälte kennen die hierzu ergangene Rechtsprechung genau und können daher kompetent zu den Abwehrmöglichkeiten beraten.
Verbraucherschutz.de: Herr RA Loschelder, vielen Dank für das informative Gespräch!
Die Medienrechtskanzlei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte aus München berät und vertritt bundesweit Verbraucher, die eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben:
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