Abifeier/ Abiball/ Abschlussfeier abgesagt. Wie bekommt man sein Geld zurück?
Unser Partneranwalt Rechtsanwalt Alexander Hufschmid schrieb uns folgendes:
Dieses Jahr fallen viele Abibälle/ Abifeiern oder andere Abschlussfeiern wegen Corona ins Wasser. Das ist eigentlich bereits schlimm genug. Meistens findet die Feier aber nicht in der günstigen Schulturnhalle statt, sondern es wurde eine schöne Location mit Catering gemietet. An der Feier sollen nicht nur die Schüler, sondern auch Lehrer, Geschwister, Eltern und Großeltern teilnehmen – so wird die Feier zu einer richtigen Großveranstaltung mit mehreren 100 Leuten. Wegen Corona sind solche Feiern aber zurzeit leider nicht erlaubt.
Muss man einen neuen Termin oder eine kleinere Feier akzeptieren?
Die Antwort hierauf lautet nein, wenn Sie das nicht wollen bzw.es zeitlich nicht möglich ist. Nach einer Stornierung kann man seine Anzahlung zurückverlangen und muss den Rest nicht bezahlen. „Höhere Gewalt“ spielt hierbei keine Rolle: Wenn man keine Leistung (= die gebuchte Abschlussfeier) erhält, muss man auch nichts dafür bezahlen. Andere Regelungen in den AGB spielen keine Rolle, da das Gesetz hier eindeutig ist.
Leider weigern sich viele Veranstalter und Caterer dennoch die Anzahlung zurück zu bezahlen und fordern zum Teil noch mehr Geld.
Wir bekommen unser Geld nicht wieder. Was sagt das Gesetz?
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
• Als erstes prüfen wir, mit wem der Vertrag geschlossen wurde. Einer unserer Mandanten war beispielsweise zum Zeitpunkt der Buchung erst 17 Jahre alt und damit noch minderjährig und laut Gesetz beschränkt geschäftsfähig. Die Eltern hatten dem Vertrag nicht schriftlich zugestimmt. In so einem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Vertrag von Anfang an unwirksam war und man sein Geld schon deswegen zurückbekommen muss. Aber ganz so einfach ist es nicht immer, man muss hier den Einzelfall prüfen.
• In manchen Fällen besteht auch die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn man diesen online z. B. per WhatsApp oder E-Mail geschlossen hat. In diesen Fällen wird der komplette Vertrag rückabgewickelt.
• Wenn der Vertrag in Ordnung ist, prüfen wir, ob die Feier, z.B. wegen Corona, nicht wie ursprünglich gebucht stattfinden kann. In solchen Fällen fordern wir das Geld zurück.
• Wenn die Feier durch den Schuljahrgang „einfach so“ storniert wurde, weil sich die Pläne geändert haben, muss man ebenfalls nicht den vollen Preis zahlen. Der Veranstalter kann dann aber eine Entschädigung verlangen. In manchen Fällen ist diese aber zu hoch, was wir gerne für Sie prüfen können.
Mir wird mit Inkasso oder einem Anwalt gedroht und/oder wir bekommen unser Geld nicht zurück? Was soll ich tun?
Die Mahnungen gehen an denjenigen, der die Feier gebucht hat. Da ist der Schock natürlich erst einmal sehr groß. Nehmen Sie die Fristen ernst, aber zahlen Sie nicht vorschnell. Schreiben Sie uns am besten zeitnah, Sie erhalten von uns eine schnelle kostenlose Erstberatung:
https://kanzlei-hufschmid.de/Fragebogen-Abschlussfeier-Geld-zurueck
Wenn es mehr als nur eine Beratung werden sollte, nennen wir Ihnen vor Beginn unsere Kosten. Wir rechnen nach gesetzlichen Pauschalgebühren und nicht nach teuren Stundensätzen ab.
Mit Hilfe unserer einfachen online WebAkte vertreten wir Mandanten aus ganz Deutschland.
Wir freuen uns über Ihre Anfrage.
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei
Alexander Hufschmid
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Haben Sie auch Probleme mit Ihrer Abschlussfeier? Wir freuen uns über Ihre unverbnidliche Anfrage, ganz einfach über unser Formular:
https://kanzlei-hufschmid.de/Fragebogen-Abschlussfeier-Geld-zurueck
Viele Grüße
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt