Die Zahlung von abi2urlaub erfolgte dann doch nach fünf Monaten
Herr Max S. schrieb uns:
Guten Tag,
Am 21.05.2013 wurde meine Reisestornierung bei der Firma
abi2urlaub
Inhaber:Enrico Rudolph
Max-Dohm Str.8-10
Postfach 12126914
Registernr:HRA 43465B
E-Post:[email protected]
von dieser bestätigt.
Es wurde eine Rückzahlung von 266,00 Euro innerhalb von 21 Tagen angekündigt.
Bis heute ist keine Zahlung erfolgt.
Die ”Verzögerung” wurde am Telefon mehrfach mit den unglaubwürdigsten Ausreden begründet.
Eine Zahlungsaufforderung per E-Mail, die ausstehende Summe auf das Konto meines Vaters Norbert P.,von dessen
Konto die gesamte Reisesumme bezahlt wurde,zu überweisen wurde ignoriert.
Ebenso eine ”letztmalige Zahlungsaufforderung” mit der Ankündigung rechtlicher Schritte.
Ich möchte nach 5 Monaten endlich mein Geld zurück.
mit freundlichen Grüßen
Max S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 20.10.13 an abi2urlaub weiter, erhielt aber keine Antwort.
Herr S. schrieb uns am 27.10.13:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
die Firma abi2urlaub hüllt sich weiterhin in Schweigen.
Ich beabsichtige in der kommenden Woche eine letztmalige telefonische Klärung zu erreichen bevor ich Anzeige bei der Polizei erstatte.
mit freundlichen Grüßen
Max S.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr S.,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale, die eigene Anwälte beschäftigt.
Wir haben eine Warnung veröffentlicht.
Herr Max S. schrieb uns am 31.10.2013:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Die Firma abi2urlaub hat ,die seit 5 Monaten offene,
Rückzahlung der Restsumme getätigt.
mit freundlichen Grüßen
Max S.
Das erinnert mich an „HERRN ANDREAS ALTENBERG“ aus Berlin ,welcher vor ????? über einem Jahrzehnt Gelder für eine Urlaubsreise für Kinder ins Ausland in einer schäbigen Wohnung in Berlin-Neukölln abzockte und die Urlaubsreise „NIE“ stattfand.
Dafür bekam der Herr nicht zum erstem Mal Knast !
Wir haben auch schlechte Erfahrung gemacht! Wollten zu hohe Stornokosten haben da haben wir geklagt. Mit Urteil vom 09.10.2013 wurde festgestellt, dass Abi2Urlaub keinen Anspruch auf die geltend gemachten Stornierungskosten in Höhe von € 88,20 (vorab hatten Sie jedoch 220,00 haben wollen) AG Charlottenburg, 207 C 360/13