„Jetzt ist es für mich eine echte Katastrophe, das mein Sohn von Abi2Urlaub um die Reise betrogen wurde und eine Rückerstattung des Geldes vorerst nicht ersichtlich ist.“
Frau Ute K. schrieb uns;
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Ihre Unterstützung wären wir dankbar.
Mein Sohn Joshua Immanuel besuchte die Gutenberg-OS in Berlin-Hohenschönhausen.
Er hat in diesem Jahr sein Abitur abgeschlossen.
Sein Lehrer Herr H. war mit der Organisation der Abiturfahrt betraut Dieser buchte bei abi2urlaub eine Reise nach Lloret de mar vom 11.-17.07.2016 zum Preis von 409€.
Seit letzter Woche wurde die Reise bereits um einen Tag verschoben, dann kam die Nachricht es sei nicht sicher wann die Flüge gebucht seien.
Herr Rudolph war weder erreichbar noch meldete er sich.
Heute wurde in der Schule ein außerordentliches Treffen abgehalten an dem Herr Hesse die Schüler informierte das die Reise nicht stattfindet und jeder nun selbst sehen muss wie er sein Geld zurückbekommt.
Ihr bereits zu dem Reiseveranstalter existierender Artikel macht mir wenig Mut.
Als alleinerziehende EU-Rentnerin die begleiten auf Hartz IV ist war es schwer genug zu realisieren den Reisepreis zu entrichten, da dass Amt nicht zahlte weil der Reisezeitraum nach Beendigung der aktiven Schulzeit lag.
Jetzt ist es für mich eine echte Katastrophe, das mein Sohn um die Reise betrogen wurde und eine Rückerstattung des Geldes vorerst nicht ersichtlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ute K.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 29.7.16 an Abi2Urlaub, Herrn Rudolph, weiter erhielt aber keine Antwort.
Frau K. schrieb uns am 25.8.16:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
es kam inzwischen zu einer Kulanzzahlung durch die r+v Versicherung obwohl bisher keine offizielle Insolvenzanmeldung durch Herrn Rudolph erfolgte.
Herr Rudolph selbst hat sich nie bei uns gemeldet, soll seinen Geschäftssitz ins Ausland verlegt haben.
Die geforderte Schadenersatzsumme von 500€ wurde nicht gezahlt, der Reisepreis durch die Versicherung erstattet. Da zwischenzeitlich bekannt ist das die Versicherung Herrn Rudolph bereits im Januar 2016 gekündigt hat – was als Grund der sehr kurzfristigen Reisestornierung unter der Berufung auf höhere Gewalt durch Herrn Rudolph als Grund angegeben wurde wird von uns als klarer Betrug gewertet. A. der Vertrag meines Sohnes kam im Oktober 2015 rechtsgültig zustande und wäre somit auch noch versichert und damit zu leisten gewesen und b. höhere Gewalt lag zu keinem Zeitpunkt vor.
Vor Enrico Rudolph und seinen Unternehmungen sollte der Verbraucher gewarnt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ute K.