Ist es legal, das Ab-in-den-Urlaub mit den Gutscheinen Werbung macht und Kunden lockt, sie dann aber nicht auszahlt?
Herr Tim S. schrieb uns:
Hallo,
ich war von 22.08.15 bis 29.08.15 in Fuerteventura und habe diese Reise bei Ab-in-den-Urlaub gebucht. Das ist meine Buchungsnummer:
542_0B3210020864E06B_0_0042D471
Name: Tim S.
E-Mail: tim.s.
Ich habe bisher kein Geld erhalten, trotz mehrmaligen Anrufen und geschriebenen E-Mails. Ich habe bereits in anderen Foren davon gelesen. Können Sie mir helfen, dass ich mein Geld wieder bekommen? Ist es legal, das Ab-in-den-Urlaub mit den Gutscheinen Werbung macht und Kunden lockt, sie dann aber nicht auszahlt?
Viele Grüsse,
Tim S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Unister am 15.11.15 weiter und erhielt am 16.11. die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wir haben Ihr Anliegen an die zuständigen Kollegen weitergegeben.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an uns wenden.
Am 24.11. schrieb uns Tim S.:
Hallo Frau Laukenmann,
leider habe ich das Geld immer noch nicht erhalten. Haben Sie vielleicht nochmals Neuigkeiten für mich?
Vielen Dank für Ihre tolle Unterstützung.
Grüsse,
Tim S.
Verbraucherschutz.de schrieb an Unister:
Hallo Frau N.
auch dieser Kunde hat trotz priorisierter Bearbeitung sein Geld noch nicht erhalten.
Am 2.12. schrieb Herr S.:
Hallo Frau Lauckenmann,
leider habe ich immernoch kein Geld von ab-in-den-Urlaub erhalten.
Können Sie mir mitteilen, wie der weitere Ablauf ist? Haben Sie Erfahrungswere bezüglich dieses Problems, wie lange es dauern wird bis ich mein Geld erhalten werde?
Viele Grüsse,
Tim S.
Verbraucherschutz.de leitete die Zuschrift erneut am 3.12., 9.12. und 19.12. weiter, erhielt aber keine Antwort.
Am 20.12. erhielt Herr S. die nachstehende Zuschrift von Unister:
Sehr geehrter Herr S., wir können natürlich gut verstehen, dass Sie ungeduldig auf die Auszahlung Ihres Gutscheins warten, selbstverständlich werden Sie Ihre Gutschrift erhalten.Da Sie bereits im laufenden Auszahlungsprozess integriert sind, bitten wir Sie momentan, von weiteren Anfragen diesbezüglich abzusehen.Wir hoffen auch weiterhin, trotz dieses bedauerlichen Vorkommnisses, auf Ihre Reiselust mit ab-in-den-urlaub.de und bedanken uns sehr für Ihre Geduld. Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich gern an uns wenden.Bitte bewahren Sie diese E-Mail auf und geben Sie die Buchungsnummer aus dem Betreff bei jedem Kontakt mit uns an.Viele Grüße aus Leipzig UNISTER Travel
Herr S. schrieb uns dazu:
Hallo Frau Laukenmann,
leider habe ich mein Geld immernoch nicht erhalten. Die Reaktion von ab-in-den-urlaub (siehe unten) finde ich sehr unverschämt. Der Abbuchungsprozess lässt sich innerhalb eines Werktags realisieren und der Rückbuchungsprozess soll mehrere Monate dauern, mit keiner konkreten Angabe WANN ich das Geld erhalten werde? Die unseriöse Antworten von ab in den Urlaub sind sehr anstrengend. Ist es rechtlich erlaubt, dass ich so lange hingehalten werde? Haben wir Verbraucher hier keinen Schadensanspruch?
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in 2016.
Viele Grüsse,
Tim S.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr S.
seit Anfang Dezember beantwortet ab-in-den-urlaub unsere Anfragen nicht mehr.
Ich habe schon sehr viele Anfragen wie die Ihrige zum zweiten Mal an Unister geschickt, ohne Reaktion.
Ich vermute, dass dies mit den Ermittlungen gegen Unister zusammenhängt, und ab-in-den-urlaub zur Zeit die Gutscheine nicht auszahlen kann/darf.
Ich wünsche Ihnen auch einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Danke für Ihre Bemühungen. Das Geld von ab-in-den-Urlaub ist bereits auf dem Konto. Gruß Karin
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
leider haben wir von ab-in-den-urlaub immer noch kein Geld erhalten. Die Auftragsnummer lautet: 503694328 und hier noch die Buchungsnr. : 25384972.
Wir warten mittlerweile schon fast ein halbes Jahr auf unser Geld. Wie sollen wir jetzt verfahren?
Danke für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin
wir hatten uns im Juli 2015 mit Unister in Verbindung gesetzt und auf die vielen Anfragen bezüglich der Gutscheine hingewiesen.
Unister hatte daraufhin für unsere Anfragen eine extra Emailadresse eingerichtet, an die wir unsere Anfragen weiterleiteten und auch umgehend eine Antwort erhielten.
Aus uns völlig unerklärlichen Gründen beantwortet ab-in-den-urlaub unsere Anfragen seit Anfang Dezember nicht mehr und der neue Pressesprecher ist auch telefonisch nicht erreichbar, ruft auch nicht zurück.
Wir haben Ihre Anfrage weiter geleitet, aber ich habe schon sehr viele Anfragen wie die Ihrige auch schon zum zweiten Mal an Unister geschickt, ohne Reaktion.
Da wir keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie in dem Fall leider bitten, einen Anwalt zu kontaktieren.
Wir haben mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen, der sich auch dem Reiserecht gewidmet hat.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens wenden Sie sich bitte unbedingt einfach und unverbindlich an [email protected] oder rufen Sie an unter 030 52 68 72 38.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/52687238
E-Mail: [email protected]
Ich bitte jetzt alle betroffenen Verbraucher, die uns anschreiben, und auch die jetzigen offenen 80 Vorgänge sich an diesen Anwalt zu wenden, damit hier so etwas wie eine „Sammelklage“ vorbereitet werden kann, und so hoffentlich alle betroffenen Verbraucher ihr Geld bekommen.
ich habe am 13.11. eine Reise in die Türkei gebucht mit der Buchungsnummer ULT5292929 .
ich bekam eine Buchungsbestättigung um17,21
drei Tage später bekam ich meine Stornierung mit kosten sofort zu bezahlen von 1159. Versuche zu mailen und zu telefonieren scheiteten.
Ich habe dann ein Einschreiben geschickt und erklärt das ich nicht stonieren möchte.
Antwort ihre Reise wurde stoniert.
Was kann ich da tun ? Anwalt?
Sehr geehrte Frau Voß,
wir hatten uns im Juli mit Unister in Verbindung gesetzt und auf die vielen Anfragen bezüglich der Gutscheine hingewiesen.
Unister hatte daraufhin für unsere Anfragen eine extra Emailadresse eingerichtet, an die wir unsere Anfragen weiterleiteten und auch umgehend eine Antwort erhielten.
Aus uns völlig unerklärlichen Gründen beantwortet beantwortet ab-in-den-urlaub unsere Anfragen seit Anfang Dezember nicht mehr und der neue Pressesprecher ist auch telefonisch nicht erreichbar, ruft auch nicht zurück.
Wir haben Ihre Anfrage weiter geleitet, aber ich habe schon sehr viele Anfragen wie die Ihrige auch schon zum zweiten Mal an Unister geschickt, ohne Reaktion.
Da wir keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie in dem Fall leider bitten, einen Anwalt zu kontaktieren.
Wir haben mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen, der sich auch dem Reiserecht gewidmet hat.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens wenden Sie sich bitte unbedingt einfach und unverbindlich an [email protected] oder rufen Sie an unter 030 52 68 72 38.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/52687238
E-Mail: [email protected]
Ich bitte jetzt alle betroffenen Verbraucher, die uns anschreiben, und auch die jetzigen offenen 80 Vorgänge sich an diesen Anwalt zu wenden, damit hier so etwas wie eine „Sammelklage“ vorbereitet werden kann, und so hoffentlich alle betroffenen Verbraucher ihr Geld bekommen.
Wir werden den Vorgang veröffentlichen, wenn Unister sich nicht bis zum 15.1.16 bei uns gemeldet hat.
Bitte informieren Sie mich unbedingt, wenn Unister Ihnen eine Antwort zukommen lassen sollte.
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielleicht können Sie mir weiterhelfen, ich habe letztes Jahr einen Urlaub bei ab-in-den-urlaub gebucht und angetreten. Die versprochenen 100 € Gutschein wie auch in der Buchung Auftragsnr. : 503694328
Buchungsnr. : 25384972 vermerkt wurden uns nicht überwiesen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Keser
Liebe Karin,
wir hatten uns im Juli mit Unister in Verbindung gesetzt und auf die vielen Anfragen bezüglich der Gutscheine hingewiesen.
Unister hatte daraufhin für unsere Anfragen eine extra Emailadresse eingerichtet, an die wir unsere Anfragen weiterleiteten und auch umgehend eine Antwort erhielten.
Aus uns völlig unerklärlichen Gründen beantwortet beantwortet ab-in-den-urlaub unsere Anfragen seit Anfang Dezember nicht mehr und der neue Pressesprecher ist auch telefonisch nicht erreichbar, ruft auch nicht zurück.
Wir haben Ihre Anfrage weiter geleitet, aber ich habe schon sehr viele Anfragen wie die Ihrige auch schon zum zweiten Mal an Unister geschickt, ohne Reaktion.
Da wir keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie in dem Fall leider bitten, einen Anwalt zu kontaktieren.
Wir haben mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen, der sich auch dem Reiserecht gewidmet hat.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens wenden Sie sich bitte unbedingt einfach und unverbindlich an [email protected] oder rufen Sie an unter 030 52 68 72 38.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/52687238
E-Mail: [email protected]
Ich bitte jetzt alle betroffenen Verbraucher, die uns anschreiben, und auch die jetzigen offenen 80 Vorgänge sich an diesen Anwalt zu wenden, damit hier so etwas wie eine „Sammelklage“ vorbereitet werden kann, und so hoffentlich alle betroffenen Verbraucher ihr Geld bekommen.
Wir werden den Vorgang veröffentlichen, wenn Unister sich nicht bis zum 15.1.16 bei uns gemeldet hat.
Bitte informieren Sie mich unbedingt, wenn Unister Ihnen eine Antwort zukommen lassen sollte.
Wir hatten Ihre Anfrage weiter geleitet und erhielten am 13.1. die nachstehende Information:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 06.01.16.
Der Betrag in Höhe von 100,00 EUR wird zeitnah auf das bei Buchung
angegebene Konto erstattet.
Bitte stellen Sie unbedingt einen Kommentar ein, wenn Sie das Geld erhalten haben.