„leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Unister Travel / ab-in-den-urlaub mir den Gutschein immer noch nicht ausgezahlt hat.“
Frau Andrea P. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei AB in den Urlaub, Unister GmbH, Barfußgäßchen 11 in 04109 Leipzig bzw. aidu per Internet eine Reise vom 26.10. bis 30.10.15 gebucht. Dafür wurde der Gutschein Nr. WAX4-7JPF-L4WS-H5H5 in Höhe von 50 Euro anerkannt. Die Auszahlung sollte 28 Tage nach Rückkehr erfolgen.
Da der Gutschein Ende November noch nicht ausgezahlt wurde habe ich am 30.11.15 die Fa. Unister angeschreiben und um Auszahlung des Gutscheins gebeten. Diese anwortete mir, dass entweder meine Bankdaten nicht vorliegen würden oder der administrative Prozess etwas Zeit in Anspruch nehmen würde.
Am 14.12.15 habe ich die Fa. Unister erneut per Fax kontaktiert mit Angabe meiner Kontodaten. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich im laufenden Auszahlungsprozess integriert sei und von weiteren Anfragen abstand nehmen soll.
Fakt ist, dass der Gutschein bis dato noch nicht ausgezahlt wurde und bitte diesbezüglich um Ihre Hilfe.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea P.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an ab-in-den-urlaub weiter und erhielt am 14.1.16 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 04.01.16.
Der Betrag wird zeitnah auf das bei Buchung angegebene Konto erstattet.
Frau P. schrieb uns am 29.1.16:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Unister Travel / Ab in den Urlaub.de mir den Gutschein immer noch nicht ausgezahlt hat.
Von zeitnaher Auszahlung kann hier keine Rede sein, sondern eher von unlauterem Wettbewerb.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea P.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Frau P.,
wir hatten uns im Juli mit Unister in Verbindung gesetzt und auf die vielen Anfragen bezüglich der Gutscheine hingewiesen.
Unister hatte daraufhin für unsere Anfragen eine extra Emailadresse eingerichtet, an die wir unsere Anfragen weiterleiteten und auch umgehend eine Antwort erhielten.
Aus uns völlig unerklärlichen Gründen beantwortet beantwortet ab-in-den-urlaub unsere Anfragen seit Anfang Dezember nicht mehr und der neue Pressesprecher ist auch telefonisch nicht erreichbar, ruft auch nicht zurück.
Wir haben Ihre Anfrage weiter geleitet, aber ich habe schon sehr viele Anfragen wie die Ihrige auch schon zum zweiten Mal an Unister geschickt, ohne Reaktion.
Da wir keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie in dem Fall leider bitten, einen Anwalt zu kontaktieren.
Wir haben mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen, der sich auch dem Reiserecht gewidmet hat.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens wenden Sie sich bitte unbedingt einfach und unverbindlich an [email protected] oder rufen Sie an unter 030 52 68 72 38.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/52687238
E-Mail: [email protected]
Wir bitten jetzt alle betroffenen Verbraucher, die uns anschreiben, und auch die jetzigen offenen über 100 Vorgänge sich an diesen Anwalt zu wenden, damit hier so etwas wie eine „Sammelklage“ vorbereitet werden kann, und so hoffentlich alle betroffenen Verbraucher ihr Geld bekommen.
Bitte informieren Sie mich unbedingt, wenn Unister Ihnen eine Antwort zukommen lassen sollte.
Frau P. schrieb uns am 24.2.16:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich habe gestern, den 23.02.16 einen Scheck über 50 Euro von Unister Travel, Abteilung Rechnungswesen, erhalten.
Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea P.