„Ich erhielt am 29.01.15 eine schriftliche Bestätigung von ab in den Urlaub erhalten, dass mir der Betrag wieder zurück überwiesen wird.“
Frau Bettina G. schrieb uns am 11.6.15:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 15.10.2014 o.g. Hotelgutschein bei www.ab-in-den-urlaub-deals.de in Höhe von 279,– Euro erworben und das Geld dazu überwiesen. Das Hotel hat den Gutschein aufgrund der fehlenden Zahlungen des Anbieters nicht anerkannt. Dies habe ich ab in den Urlaub auch schriftlich so mitgeteilt und am 29.01.15 eine schriftliche Bestätigung von ab in den Urlaub erhalten, dass mir der Betrag wieder zurück überwiesen wird. Bis jetzt wurde mir der Betrag nicht erstattet und ich erhielt auch keine weiteren Antworten auf meine weiteren Aufforderungen, das Geld nun endlich anzuweisen. Können Sie mir hier irgendwie weiter helfen? MfG
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 12.6. weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Hallo Frau Lauckenmann,
auch hier muss sich der Kunde bitte direkt mit dem Service in Verbindung setzen.
Da Unister neuerdings unsere Anfragen nicht mehr direkt beantwortet, sondern uns an das in der Buchungsbestätigung angegebene Serviceteam zu wenden, baten wir Frau G. um die angegebene Mailadresse, leiteten die Anfrage am 24.6.15 an E-Mail: [email protected] weiter, erhielten aber keine Antwort.
Frau G. schrieb uns am 30.6.15
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wie zu erwarten war, hab ich keine Nachricht von ab in den Urlaub erhalten und auch das ausstehende Geld wurde nicht verbucht.
Dies für Sie zur Info.
Freundliche Grüsse
B. G.
Verbraucherschutz.de schrieb an Frau G.
Sehr geehrte Frau G.
wir haben nun nur noch die Möglichkeit, diese Vorgänge wie angekündigt zu veröffentlichen, und ich möchte Sie bitten, die Verbraucherzentrale zu informieren.
Ich möchte Sie aber bitten, mich unbedingt zu informieren, wenn Sie Ihr Geld zurück erhalten haben.
Frau G. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und Ihre Unterstützung. Es ist wirklich erschreckend, wie mit den Verbrauchern umgegangen wird. Sollte ich in irgendeiner Form noch etwas von dem Veranstalter hören, werde ich Sie umgehend informieren.
Sonnige Grüsse
Bettina G.
Verbraucherschutz.de erhielt dann am 23.7.15 die nachstehende Antwort von Unister:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Das Anliegen der Kundin Bettina G.haben wir als Sonderzahlung erfasst.
Die Kundin wird dazu noch eine separate E-Mail von uns erhalten.
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.
Für weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Viele Grüße aus Leipzig,
Johanna D.
von Ihrem DEAL des TAGES-Team
Frau G. schrieb uns am 2.8.:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Ich habe zwar keine Nachricht mehr von ab in den Urlaub erhalten, aber das Geld war plötzlich Freitag auf meinem Konto! Das habe ich sicherlich nur Ihrer Mithilfe zu verdanken!! Nochmals vielen Dank!
Freundliche Grüsse
Bettina G.