„obwohl ich nochmals bei ab-in-den-urlaub selbst nachgehakt habe, habe ich nach wie vor meine 100 Euro NICHT erhalten“
Frau Iris S. schrieb uns am 27.10.15:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
im April (8.4.) habe ich bei Ab-in-den-Urlaub.de eine Reise für 2 Personen nach Ägypten/Marsa Alam gebucht (Reisedatum: 27.6.-11.7.15). Ein 100€-Gutschein wurde mir auf der Auftragsbestätigung bestätigt, er solle erst 20, dann 21, dann 28 Werktage nach Rückkehr aus dem Urlaub auf mein Konto überwiesen werden. Da das Unternehmen Unister in keiner Weise auf meine wiederholten Anfragen reagiert hat, sowohl telefonisch (mind. 10x inzwischen), als auch schriftlich per Post (mit Drohung Anwalt), weiß ich langsam keinen Rat mehr. Das Unternehmen sitzt das einfach aus. Gestern habe ich begonnen an die Adresse: [email protected] täglich eine Mail zu schicken, um die Damen und Herren an die Erstattung der 100 € zu erinnern – auch dies rief bisher keine Reaktion hervor. Ich habe wiederholt nachgefragt, ob die richtigen Kontodaten vorliegen: ja, korrekt!
Im Servicecenter hörte ich zunächst etwas von Systemproblemen, dann Unterbesetzung, dann Vertretungsprobleme etc. Alles Hinhaltetaktiken, wenn Sie mich fragen, zumal mich diese probleme als Kunde wenig interessieren, wenn das Unternehmen ein säumiger Zahler ist. Ein Servicemitarbeiter riet mir sogar, seinem Unternehmen mit dem Anwalt zu drohen (was ich aber schriftlich längst getan hatte!).
Können Sie mir helfen? Da ich ähnliche Vorgänge bei (Unitymedia und Vodafone) verfolge, möchte ich gerne zumindest einen Fall abschließen können, denn das belastet mich sehr, wie man als Kunde abgewimmelt und hingehalten wird bei Unister, insbesondere nachdem man einen so kostspieligen Urlaub hier gebucht hat, was sicher nicht wieder geschehen wird.Künftig, und das kann ich allen Resienden nur ans Herz legen, werde ich wieder den Gang ins Reisebüro wählen, wo ich kompetent beraten und behandelt werde.
Über eine Rückmeldung freue ich mich sehr und bedanke mich vielmals.
Mit den besten Grüßen
I.S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 28.10.15 an ab-in-den-urlaub weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Gern leite ich den Gutschein zu o.g. Buchung priorisiert weiter, sodass
der Kunde sein Geld schnellstmöglich bekommt.
Ich wünsche Ihnen einen schönen sonnigen Tag!
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an uns wenden.
Am 7.1.16 schrieb uns Frau S.:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
obwohl ich nochmals bei Unister selbst nachgehakt habe, habe ich nach wie vor meine 100 Euro NICHT erhalten. Können Sie mir einen Tipp geben, wie ich weiter vorgehe?
In meinem Brief an das Unternehmen im August 2015 habe ich auch verboten, dass mir weitere Werbung zugeschickt wird – und jetzt hatte ich diese sogar im Briefkasten: es handelte sich um Werbung für einen Reisegutschein, was bei mir ankam als Hohn und Spott mir als Kunde gegenüber.
Ich bin sehr wütend über das Unternehmen und würde gerne drastischere Schritte einleiten, weiß aber nicht, was an dieser Stelle sinnvoll ist. Wissen Sie, ob eine Rechtschutzversicherung einen solchen Fall abdeckt? Dann würde ich einen Anwalt beauftragen – aus Prinzip, weil das Unternehmen mich als Kunden weder ernst nimmt noch seiner unternehmerischen Verantwortung nachkommt.
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Mit besten Grüßen
Iris S.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Frau S.
wir hatten uns im Juli mit Unister in Verbindung gesetzt und auf die vielen Anfragen bezüglich der Gutscheine hingewiesen.
Unister hatte daraufhin für unsere Anfragen eine extra Emailadresse eingerichtet, an die wir unsere Anfragen weiterleiteten und auch umgehend eine Antwort erhielten.
Aus uns völlig unerklärlichen Gründen beantwortet beantwortet ab-in-den-urlaub unsere Anfragen seit Anfang Dezember nicht mehr und der neue Pressesprecher ist auch telefonisch nicht erreichbar, ruft auch nicht zurück.
Ich habe schon sehr viele Anfragen wie die Ihrige zum zweiten Mal an Unister geschickt, ohne Reaktion.
Da wir keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie in dem Fall leider bitten, einen Anwalt zu kontaktieren.
Wir haben mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen, der sich auch dem Reiserecht gewidmet hat.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens wenden Sie sich einfach und unverbindlich an [email protected] oder rufen Sie an unter 030 52 68 72 38.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/52687238
E-Mail: [email protected]
Danke für die Warnung vor diesem unseriösen Unternehmen!