„Man muss zukünftige Bucher von ab-in-den-urlaub und Urlaubstours GmbH darüber informieren, dass man auf alle Fälle die AGB vor der Buchung genau lesen muss!!! Denn wenn man das nicht macht, dann wird es sehr, sehr teuer!!!!!!!!!!!!“
Frau Veronika H. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem ich Ihre Homepage besucht habe, kann ich nur feststellen, dass ich als Verbraucher von Ihnen „verarscht“ werde und die Reiseveranstalter machen können, was sie wollen. Eine Stornierung in Höhen von 60 % (Buchung Januar und Reise Oktober) finde ich nicht verbraucherfreundlich. Was soll man sich als Verbraucher noch gefallen lassen? Diese Politik kann ich nicht nachvollziehen. Konsequenzen habe ich schon gezogen
Verbraucherschutz.de bat Frau H. uns den Vorgang zu schildern und erhielt die nachstehende Zuschrift:
Hallo Frau Lauckenmann,
ich bedanke mich für Ihre E-Mail. Ich bin gern bereit, Ihnen zu erklären, woher mein Unverständnis für den Reiseveranstalter „Urlaubstours GmbH“ kommt.
Ich wollte am 03.01.16 eine Reise über das Reisebüro „ab-in-den-urlaub“ beim Reiseveranstalter „Urlaubstours GmbH“ im Oktober 2016 buchen. Während des Buchungsvorganges wurden Zusatzkosten angezeigt, die ich nicht zahlen wollte. Ich bin der Meinung, dass ich den „Jetzt kaufen“-Button nicht angeklickt habe. Am 06.01.16 stellte ich beim aufrufen meiner E-Mails fest, dass ich einen Buchungsauftrag von „ab-in-den-urlaub“ und eine Rechnung von „Urlaubstours“ im Postfach hatte. Daraufhin habe ich gleich einen Rücktritt im Internet bei aidu angeklickt. Ich erhielt eine E-Mail, dass der Rücktritt am 11.01.16 weitergeleitet wird. In dieser E-Mail standen auch schon die Stornierungskosten in Höhe von 861,00 € (60 % des Reisepreises). Zu diesem Zeitpunkt bin ich davon ausgegangen, dass ich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht habe. Inzwischen weiß ich, dass das nicht der Fall ist. Es gelten nur die AGB des Reiseveranstalters.
Ich habe mehrmals schriftlich widersprochen. Urlaubstours hat reagiert und mir mitgeteilt, dass ich den Buchungsvorgang abgeschlossen habe und die Zusatzkosten erst angezeigt wurden als der Buchungsvorgang schon abgeschlossen war. Ich kann das Gegenteil leider nicht beweisen. Die Stornierungskosten wurden aus Kulanz von 861 € auf 580 € (40 % des Reisepreises) reduziert. Ich habe darauf hin geantwortet, dass ich diese Kosten nicht bezahlen werde. Einen Tag später hatte ich schon die 1. Mahnung im E-Mail-Postfach.
Meine Frage ist jetzt, ob diese hohen Stornierungskosten gerechtfertigt sind. Ich habe mit der Rechnung für die angeblich gebuchte Reise auch die AGB bekommen. Sind diese AGB rechtens? Ich fühle mich als Verbraucher in dieser Situation benachteiligt.
Mir ist im Nachhinein aufgefallen, dass Urlaubstours beim übermitteln der Rechnung und der AGB keinen Sicherungsschein mitgeschickt hatte.
Ich möchte nicht, dass mein Schreiben veröffentlicht wird.
Freundliche Grüße
Veronika H.
Verbraucherschutz.de leitete den Vorgang an ab-in-den-urlaub weiter, erhielt aber keine Antwort. Wir baten Frau H. Kontakt mit unserem Partneranwalt Herrn Aydin,
aufzunehmen.
Frau H. schrieb uns:
Hallo Frau Lauckenmann,
ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Das Problem mit Unister ist auch der Verbraucherzentrale bekannt. Leider beruft man sich bei Urlaubstoeurs immer auf die AGB, die man ja vor der Buchung „gelesen“ hat und genau weiss, worauf man sich einlässt. Ein Scherz! Wenn alle die AGB gründlich lesen würden, dann würde kein Mensch mehr dort buchen. Ich lasse in Zukunft die Finger von aidu und Urlaubstours.
Trotzdem finde ich es wichtig, dass auch andere Verbraucher über die miesen Machenschaften dieses Unternehmens in Kenntnis gesetzt werden. Ich hoffe, dass ich die Stornogebühren auf 25 % heruntergesetzt bekomme. Allerdings gehe ich von weiterhin 40 % aus, vielleicht sogar 60 %. Man muss halt wieder Lehrgeld bezahlen.
Die Kontaktaufnahme mit den unten genannten Rechtsanwalt halte ich mir offen.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichem Gruß
Veronika H.
Verbraucherschutz.de fragte nach, ob wir den Vorgang veröffentlichen können. Frau H. schrieb uns:
Hallo Frau Lauckenmann,
was genau wollen Sie veröffentlichen?
Dass man zukünftige Bucher von aidu und Urlaubstours GmbH darüber informieren muss, dass man auf alle Fälle die AGB vor der Buchung genau lesen muss!!! Denn wenn man das nicht macht, dann wird es sehr, sehr teuer!!!!!!!!!!!!
Hände weg von ab-in-den-urlaub und Urlaubstours GmbH. Kann man keinem Urlauber zumuten.
Das können Sie gern veröffentlichen.
Mit freundlichem Gruß
Veronika H.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Rechtsauffassung von aidu ist leider fehlerhaft. Auch wenn Urlaubstours sich auf seine AGB beruft, die vom Verbraucher gelesen und akzeptiert worden sind. Das ist aber nicht relevant, auch wenn der Verbraucher diese gelesen hat sind diese AGB unwirksam. Der BGH hat ereits vor zwei Jahren in einem Fall von aidu entschieden, dass deren AGB unwirksam sind (auch wenn der Kunde sie akzeptiert).
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe bei Urlaubstours Anf. Febr. 16 eine Reise gebucht, nach ewigen hin und her verstößt dieser Anbieter gegen das vorauszahlungsgesetz Urteil vom 09. 12.2014 Verbraucherzentrale Sachsen Az.XZR 85/12 . Sie geben mir keine zufriedenstellende Antwort , weil wir ja gerne die Reise antreten möchten. Im gegenteil sie beharren auf eine 100% tige bzw. eine 50 % Anzahlung. Das schwächt das Ware gegen Geld Prinzip zu stark. Die Reise erst Mitte Juni.M.F.G. S.Janko