„Wir haben einen 100-EUR Gutschein bei der Buchung einer Reise bei ab-in-den-urlaub im September angegeben. Bis heute ist keine Auszahlung erfolgt.“
Frau Anne H. schrieb uns am 10.11.15:
Ich kann mich hier nur den anderen Kommentaren anschließen. Der Kundenservice von Ab-in-den-Urlaub ist eine totale Katastrophe. Wir haben einen 100-EUR Gutschein bei der Buchung einer Reise im September angegeben. Bis heute ist keine Auszahlung erfolgt. Wir haben mehrfach beim Kundenservice angerufen und Mails geschickt. Es hieß am Telefon es gebe Probleme mit der Software auf Grund einer Systemumstellung. Diese Praktik ist absolute Verbrauchertäuschung!!!!
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 12.11. an Unister weiter, erhielt aber keine Antwort.
Am 27.11.15 schrieb uns Frau H.:
Hallo Frau Lauckenmann,
leider ist bis heute immer noch keine Überweisung von Ab-in-den-Urlaub auf mein Konto erfolgt.
Meinen Sie, dass da noch was passiert oder sollte ich ein gerichtliches Mahnverfahren starten?
Vielen Dank für eine Info.
Freundliche Grüße
Anne H.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage nochmals weiter und erhielt am 28.11. die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Die Gutscheinauszahlung liegt der Buchhaltung vor. Alle notwendigen Informationen, wie z. B. die Bankdaten liegen ebenfalls vor. Wir haben an die Buchhaltung einen Reminder gesendet, damit die Auszahlung schnellstmöglich an die Kunden erfolgt.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an uns wenden.
Am 2.1.16 schrieb uns Frau H.:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ein kleines Update zu meinem Fall. Ich habe am 17.12.2015 die folgende E-Mail von Ab-in-den-Urlaub erhalten:
„Sehr geehrte Frau H.
vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Vertrauen.
Wir können natürlich gut verstehen, dass Sie ungeduldig auf die Auszahlung Ihres Gutscheins warten, selbstverständlich werden Sie Ihre Gutschrift erhalten.
Da Sie bereits im laufenden Auszahlungsprozess integriert sind, bitten wir Sie momentan, von weiteren Anfragen diesbezüglich abzusehen.
Wir hoffen auch weiterhin, trotz dieses bedauerlichen Vorkommnisses, auf Ihre Reiselust mit www.ab-in-den-urlaub.de und bedanken uns sehr für Ihre Geduld.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich gern an uns wenden.
Bitte bewahren Sie diese E-Mail auf und geben Sie die Buchungsnummer aus dem Betreff bei jedem Kontakt mit uns an.
Viele Grüße aus Leipzig
UNISTER Travel Retail GmbH & Co. KG
Amtsgericht Leipzig, HRA 17016, Ust. ID 292903545“
Jetzt ist der 02.01.2016 und ich habe immer noch kein Geld auf meinem Konto. Die neuen Kommentare auf verbraucherschutz.de zeigen, dass ich offensichtlich nicht alleine dastehe. Aber kann man so einem Vorgehen von Ab-in-den-Urlaub nicht irgendwie gerichtlich verbieten lassen? Das ist doch wirklich Betrug. Wie lange soll es denn dauern bis ein Gutschein, der 28 Tage nach Reiserückkehr fällig ist, eingelöst wird?
Ich werde Ihnen Bescheid geben, wenn das Geld tatsächlich bei mir ankommen sollte.
Freundliche Grüße
Anne H.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Frau H.
wir hatten uns im Juli mit Unister in Verbindung gesetzt und auf die vielen Anfragen bezüglich der Gutscheine hingewiesen.
Unister hatte daraufhin für unsere Anfragen eine extra Emailadresse eingerichtet, an die wir unsere Anfragen weiterleiteten und auch umgehend eine Antwort erhielten.
Aus uns völlig unerklärlichen Gründen beantwortet beantwortet ab-in-den-urlaub unsere Anfragen seit Anfang Dezember nicht mehr und der neue Pressesprecher ist auch telefonisch nicht erreichbar, ruft auch nicht zurück.
Ich habe schon sehr viele Anfragen wie die Ihrige zum zweiten Mal an Unister geschickt, ohne Reaktion.
Da wir keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie in dem Fall leider bitten, einen Anwalt zu kontaktieren.
Wir haben mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen, der sich auch dem Reiserecht gewidmet hat.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens wenden Sie sich einfach und unverbindlich an [email protected] oder rufen Sie an unter 030 52 68 72 38.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/52687238
E-Mail: [email protected]
Frau H. stellte am 11.2.16 den nachstehenden Kommentar ein:
Es ist tatsächlich noch passiert: Vor 2 Tagen sind die 100 EUR von dem Gutschein auf meinem Konto gutgeschrieben worden. Ich hatte es nicht mehr für möglich gehalten. Eine Reise werde ich bei Ab-in-den-Urlaub trotzdem nie wieder buchen, es kostet einfach zu viel Nerven und Zeit hinter nicht ausbezahlten Gutscheinen herzulaufen.
auch ich laufe seit September2015der Auszahlung eines 100,00euro Gutscheines hinterher,viele e-mails blieben ganz unbeantwortet bzw. wurden an die Buchhaltung weitergeleitet,bin mit meinem Latein am Ende,denn auch telefonisch kann man ab-in-den-Urlaub nicht erreichen!!!!,Seit2015 muß man annehmen,daß die Firma auf Dummenfang geht.Der Höhepunkt ist,daß ich gestern einen Brief von Leiterin Kunden“service“ Frau Bergmann mit 150,00Euro-Gutschein und Frühbucherangebote erhalten habe.