„wir buchten bei ab-in-den-urlaub zwei Reisen in die Türkei vom 25.04.15 bis zum 02.05.15“
Frau Tanja E. schrieb uns am 30.6.15:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann, wir buchten bei ab-in-den-urlaub zwei Reisen in die Türkei vom 25.04.15 bis zum 02.05.15. Mein Mann und ich und unsere Kinder buchten ein eigenes Doppelzimmer) Laut AGB der Firma ”ab in den Urlaub” werden 28 Tage nach Abreisedatum die Gutscheine im Wert von je 100 € auf unser Konto überwiesen. Gesamtbetrag: 200 €. Bis heute konnten wir keinen Zahlungseingang auf unserem Konto feststellen. Etlichen Nachfragen bei dem Veranstalter per Telefon und per Email, wann der Betrag überwiesen wird, wird man vertröstet und hingehalten!
Können Sie uns helfen, um an unser Geld zu kommen? Über eine positive Rückmeldung würde ich mich freuen. Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen, Tanja E.
Buchungsnummer:
…………….. -Gutschein 100 €
Buchungsnummer:
……………..-Gutschein 100 €
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 2.7.15 an ab-in-den-urlaub weiter, erhielt aber keine Antwort. Am 8.7. schrieb uns Frau E.:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
leider konnte ich bis heute keinen Zahlungseingang der Gutscheine auf meinem Konto feststellen.
Eine Nachricht von dem Anbieter „ab in den Urlaub“ ist auch nicht eingegangen.
Ich hoffe auf Ihre weitere Hilfe!
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Tanja E.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Frau E.
Unister hatte bisher einen Pressesprecher, der dafür gesorgt hatte, dass wir in jeder Fachabteilung bei Unister unseren Ansprechpartner hatten, der unsere Anfragen umgehend beantwortete und auch zum Beispiel die Auszahlung wie in diesem Fall umgehend in die Wege leitete.
Leider hat dieser Pressesprecher das Unternehmen verlassen, und der neue Pressesprecher scheint es vorzuziehen, den schlechten Kundenservice bei Unister noch mehr zu verschlechtern.
Viele Verbraucher hatten sich in den letzten Jahren über die Unerreichbarkeit am Telefon, keine Antworten auf Mails, keine Auszahlung der Gutscheine etc bei uns beklagt und uns um Hilfe gebeten.
Wie gesagt funktionierte das bisher wunderbar, aber nun weht anscheinend ein anderer Wind bei Unister.
Und womit lässt sich besser Geld einsparen als mit der personellen Unterbesetzung im Kundendienst, oder der Verzögerung der Auszahlung von Geldern.
Es ist ausgesprochen schade, dass Unister, die ja auch bereits seit langem im Fokus der Verbraucherzentralen stehen, nun auch mit uns, dem Verbraucherschutz Deutschland, keine Zusammenarbeit im Sinne der
Verbraucher mehr anstreben.
Wir haben nun nur noch die Möglichkeit, diese Vorgänge wie angekündigt zu veröffentlichen, und ich möchte Sie bitten, die Verbraucherzentrale zu informieren.
Ich möchte Sie aber bitten, mich unbedingt zu informieren, wenn Sie Ihr Geld zurück erhalten haben.
Frau E. schrieb uns daraufhin am 11.7.:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung und der Informationen.
Leider habe ich bis heute immer noch keine schriftliche Antwort erhalten, noch konnte ich einen Zahlungseingang der Gutscheine auf meinem Konto feststellen.
Dennoch habe ich gestern, wie bereits mehrfach zuvor, bei dem Anbieter „ab in den Urlaub“ angerufen und habe den Bearbeitungsstand der Gutscheinauszahlung erfragt. Immer wieder Ausreden wie z.B. Systemstörung usw…:( – bekommt man als Antwort!
Ich hoffe sehr auf Ihre weitere Unterstützung und bin Ihnen dankbar für alles weitere was Sie in die Wege leiten.
Gerne stimme ich eine Veröffentlichung des Verlaufs auf Ihrer Internetseite zu.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja E.
Auf die Einlösung von Gutscheinen, die vor der Insolvenz ausgestellt wurden (bis Juli 16), braucht wohl niemand mehr zu warten. Ich habe immerhin im Nov. 16 ein Schreiben vom Insolvenzverwalter Flöther erhalten, in dem meine Gutscheinforderung aus dem Jahr 2015 korrekt registriert war. Ich gehöre jetzt also offiziell zum Gläubigerkreis, glaube aber nicht daran, dass ich je einen Cent sehen werde. Wie es möglich ist, diese unseriöse Gutschein-Masche weiter zu betreiben, ist mir ein Rätsel!