Verbraucher beschwert sich über monatelange Verbindungsabbrüche bei dem Telefonanbieter 1 & 1.
Herr schrieb an Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei 1und1 einen 1und1 Doppel-Flat 16000 Vertrag.
Seit ca. Mitte November 2012 habe ich ständig Verbindungsabbrüche und muss daher seitdem ständig damit rechnen, dass Telefonate oder Internetverbindungen unterbrochen werden.
Dazwischen kommt es immer mal wieder vor, dass die Verbindung für mehrere Tagen oder Stunden problemlos funktioniert, dann aber wieder regelmäßig auftritt.1und1 habe ich die Störung erstmals Ende November 2012 gemeldet. Seitdem hat mir 1und1 zwei Mal mitgeteilt, dass die Störung behoben wäre, was aber bis dato nicht der Fall ist.
Nach vielen Handy-Telefonaten mit 1und1 habe ich 1und1 am 08.01.2013 telefonisch und am 10.01.2013 schriftlich mitgeteilt, dass die Störung bis 11.01.2013 endgültig zu beheben ist. Falls dies nicht möglich wäre, würde ich gerne vorzeitig aus meinem zum 23.10.2013 ohnehin gekündigten Vertrag frühzeitig entlassen werden. Ich bat um entsprechende schriftliche Bestätigung bis zum 11.01.2013.
Ebenfalls teilte ich 1und1 in diesem Rahmen mit, dass ich mich bei Nichtbeachtung an den Vebraucherschutz und/oder meinen Anwalt wende.
Am 11.01.2013 meldete sich dann ein 1und1-Mitarbeiter telefonisch bei meiner Frau, ob jemand am Router vor Ort wäre, damit gemeinsam das Problem behoben werden könnte.
Da meine Frau und ich ganztägig berufstätig sind, wollte sich der 1und1-Mitarbeiter am Vormittag des heutigen 12.01.2013 wieder melden. Diesen Anruf haben wir bis jetzt leider nicht erhalten. Wie Sie sich sicher vorstellen können, ist unser Ärger über die Firma 1und1 mittlerweile sehr groß und wir würden lieber heute als morgen zu einem anderen Anbieter wechseln, um dort unser Glück zu versuchen.
Können Sie mir eventuell sagen, wie ich am Besten weiter vorgehe?
Soll ich einen Anwalt einschalten? Nehmen Sie zu 1und1 Kontakt auf?
Soll ich selbst nochmals den Kontakt zu 1und1 suchen? Für Ihre Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an 1 & 1 weiter und erhielt folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr S.,
Sehr geehrte Frau Ortmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail zu einer Kundenbeschwerde. Die hohe Anzahl von E-Mail-Anfragen hat in den letzten Tagen zu einer längeren Bearbeitungszeit geführt. Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung. Für Ihren Ärger haben wir Verständnis. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Wir bedauern es sehr, dass es zu Einschränkungen an dem 1&1 Komplettanschluss der Herrn S. gekommen ist. Die dargestellte DSL-Einschränkung ist bereits seit geraumer Zeit behoben und der Sachverhalt ist somit für uns abgeschlossen. Wir entschuldigen uns nochmals für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald R.
Kundenservice
Draufhin schickte Herr Jörg S. folgende Bestätigung an Verbraucherschutz.de:
Guten Morgen Frau Ortmann,
Vielen Dank für Ihre Unterstützung in diesem Fall. Wie Herr R. korrekt schreibt, wurde das Problem mittlerweile behoben. Komischerweise ist 4-5 Tage nachdem ich per Email mit Anwalt bzw. Verbraucherschutz gedroht hatte, das Problem der Verbindungsabbrüche nicht mehr aufgetreten. Warum das Problem plötzlich so schnell behoben werden konnte, kann ich allerdings nicht sagen. Ich erhielt von 1&1 lediglich eine Info-Email, dass die Störung vollständig behoben ist.
Nochmals danke und einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg S.
Hallo, habe am 17. April 2020 eine DSL Prüfung bei 1&1 gemacht, der Test sagt es sind 100 Mbit download und 40 Mbit upload möglich. Also habe ich den Tarif 100 Mbit gewählt, nach einigen Telefonaten hat 1&1 ganz schön zurück gerudert, sie meinten es wäre derzeit nur DSL 16000 mit maximal 2,5 Mbit möglich. Nach 3 Technikerterminen wovon 2 mal keiner gekommen ist und ich 3 mal Urlaub genommen habe, hat man mir ein trauriges 5,99 Euro Guthaben eingeräumt und jetzt den Auftrag storniert, traurig.
Ich habe auch Probleme mit dem Internetzugang von 1und1. Regelmäßig Verbindungsabbrüche und oft sehr langsam. Habe dies bereits vor Wochen reklamiert. Rückeldung: Keine! Habe heute erneut über das Internetportal den Sachverhalt geschildert. Bi n gespannt, ob es diesmal eine Rückmeldung gibt…
selbe Problematik
habe ich grade geschieben mal hören was zurückkommt
Sehr geehrtes Team 1und 1
Bei Vorangeganer Email habe ich Sie ausdrücklich um eine Schriftliche Stellungnahme gebeten, es handelt sich um keine Srörung. Ihr Personal hat uns selbst Telefonisch mitgeteilt das daß Problem eine alte Kupferleitung ist, das hätte ich auch gerne Schriftlich; daraufhin hat man uns dazu überredet eine nicht vorhandene Glasfaserleitung zu beantragen deren Ausbau innerhalb der nächsten 10 Jahre nichtmal geplant ist. Dieses Verhalten Ihrerseits ist Unlauter, und ihre Service Leistung ist unzulänglich.
Sie haben innerhalb einer Frist seit dem Vertragsabschluss nichts nachgebessert trotzdem wir auch mehrfach Telefonisch die Leitung bemängelt haben.
Daher Widerspreche ich der Forderung und den Rechnungen insgesamt
Fakt ist Sie Liefern keine Konstante Leitung mit ausreichendem Traffic und wir treten daher nach §323BGB vom Vertrag zurück, und fordern Sie erneut zu einer schriftlichen Stellungnahme und einer Bestätigung der Vertragsauflösung auf, bevor wir uns rechtliche Schritte vorbehalten.
§ 323
Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn
1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
2. der Schuldner die Leistung bis zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl die termin- oder fristgerechte Leistung nach einer Mitteilung des Gläubigers an den Schuldner vor Vertragsschluss oder auf Grund anderer den Vertragsabschluss begleitenden Umstände für den Gläubiger wesentlich ist, oder
3. im Falle einer nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.
(4) Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.
(5) Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
(6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.
> Ich bitte Sie mir die Streichung als Kunde und meiner Kundendaten zu bestätigen und mir keine weiteren Rechnungen zu schicken.
>
> Ihr Modem schicke ich Ihnen dann gerne zurück.
>
>
>
> Mit freundlichem Gruß
1und1 schuldet uns seit nunmehr mehr als 15 Monate eine akzeptable Bandbreite. Im Rahmen einer 16000 kbit/s flatrate stehen bei uns lediglich um die 1600 kbit/s an. Nach nun mehrfachem Hick Hack mit dem Support, sind wir nun bei ca. 5000 kbit/s. Es wurden aber 11000 für unserer Adresse bestätigt.
Unser letzter Versuch ist eine email an Herrn Stefan Klauck, (siehe1und1 DSL website). Ich bin gespannt, ob hier wirklich Interesse besteht uns eine nachhaltige Lösung zu bieten.
Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem, ich habe 10jahre einen Vertrag mit einer Internetgeschwindigkeit von 16mbits abgeschlossen.
Leider hab ich regelmäßige Verbindungsabbrüche, diese sehr nervig sind. Nach einem Telefonat mit der Firma 1und1 haben sie mich auf DSL 6.000 heruntergestuft, mit der Begründung mehr sind nicht ihrer Gegend verfügbar, was mich natürlich verwundert, denn bei Vertragsabschluss wurde mir eine Geschwindigkeit von 16.mbits zugesprochen. Muss ich einen Anwalt einschalt
Genau das gleiche Problem habe ich seit 5 Jahren regelmäßig mit 1&1. Nach endlosen Telefonaten mit der Hotline wird das Problem jedes Mal auf die Telekom geschoben. Jedes Jahr kommt ein Techniker der Telekom um die Leitung zu prüfen, die jedes mal für o.k. befunden wird.
Nach Androhung einer fristlosen Kündigung wurde die Störung bisher immer ohne Angabe ihres Grundes behoben….bis zum nächsten Jahr.
Heuer war es jedoch anders: man hat kommentarlos den Vertrag vorzeitig aufgehoben…
Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem, ich habe Ende Juli einen Vertrag mit einer Internetgeschwindigkeit von 16mbits abgeschlossen.
Leider hab ich regelmäßige Verbindungsabbrüche, diese sehr nervig sind. Nach einem Telefonat mit der Firma 1und1 haben sie mich auf DSL 6.000 heruntergestuft, mit der Begründung mehr sind nicht ihrer Gegend verfügbar, was mich natürlich verwundert, denn bei Vertragsabschluss wurde mir eine Geschwindigkeit von 16.mbits zugesprochen. Muss ich einen Anwalt einschalt
Leider habe ich ein ähnliches Problem mit 1 & 1, allerdings hatte ich bisher noch nicht das Glück, daß sich der Zustand meiner DSL-Verbindung verbessert hat. Ich erhalte lediglich immer wieder die Antwort, daß 1 & 1 das Problem nicht lösen kann, da dies eine Angelegenheit der Telekom sei. Sie wollen mich aber auch nicht früher aus dem Vertrag lassen bzw. bieten mir auch keine Preisreduktion an.
Ich beabsichtige nun auch, einen Anwalt einzuschalten