„Der Widerruf wurde nicht akzeptiert“ „Probemitgliedschaft dateformore.de für 14 Tage abgeschlossen“
Wir erhielten die nachstehenden Zuschriften von Herrn K. und Herrn Z.:
Herr Robert K. schrieb uns am 12.3.15:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 01.03.2015 habe ich einen Premium-Testzugang für 14 Tage abgeschlossen und bereits am selben Tag habe ich den Vertrag widerrufen. Der Widerruf wurde nicht akzeptiert und man teilte mir mit, dass man mich als neues vollwertiges Mitglied begrüßt.
Daraufhin habe ich per Einschreiben den Testzugang am 06.03.2015 gekündigt und bekam heute am 10.03.2015 eine Bestätigung mit Kündigungstermin 14.09.2015.
Meine Kundennummer lautet: …
Anschrift der Firma:
Ideo Labs GmbH
Unter den Linden 16
10117 Berlin
Ich hoffe ihr könnt in diesem Fall vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert K.
Verbraucherschutz.de wurde von den Anwälten der Firma Ideo Labs abgemahnt, weil die Darstellung von Herrn Robert K. „unvollständig“ ist, und „damit zu Lasten unserer Mandantin einen falschen Eindruck erweckt“.
Daher möchten wir hiermit ergänzend die Aussage der Ideo Labs hinzufügen:
„Der Verfasser hat einen Vertrag über den Abruf digitaler Inhalte geschlossen, bzgl. dessen nach der Neuregelung des Verbraucherwiderrufsrecht gem. § 356 abs. 5 BGB das Widerrufsrecht dann erlischt, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags, also dem zur Verfügung stellen der digitalen Inhalte, begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit dem Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht.
Auf der Anmeldemaske wurde dieser Hinweis erteilt und mit dem „Kaufen“-Button akzeptiert.
Unmittelbar nach bestätigen des „Kaufen“-Buttons wurden digitale Inhalte in Form der Partnervorschläge zur Verfügung gestellt.
Somit war das Widerrufsrecht des Verfassers kraft Gesetzes unmittelbar nach Betätigen des „Kaufen“-Buttons erloschen.“
Rechtsanwalt Hufschmid schrieb uns hierzu:
Es ist unser Ansicht nach sehr fraglich, ob das Widerrufsrecht tatsächlich ausgeschlossen ist, dieses erlischt nämlich bei Verträgen über die Lieferung von digitalen Inhalten. Hiervon sind insbesondere Downloads und das Streaming von Filmen erfasst. Die Ideo Labs GmbH liefert jedoch unserer Kenntnis nach keine digitalen Inhalte sondern stellt nur ein Portal zur Verfügung.
Aber auch wenn man der Ansicht der gegnerischen Rechtsanwälte folgen sollte wäre der fristgerechte Widerruf als Kündigung auszulegen – und dann müsste der Kunde nur einmalig 1€ für den 14 Tage Zugang bezahlen; auch damit könnte wohl jeder leben. Keinesfalls besitzt die Ideo Labs GmbH aber in diesen Fällen einen Anspruch auf Zahlung von monatlich 89,90 €.
Unabhängig hiervon liegen uns Bestätigungen der Ideo Labs GmbH vor, in denen der Widerruf anstandslos akzeptiert wurde. Da sind sich wohl die Ideo Labs GmbH und ihre Anwälte selbst nicht ganz einig.
Falls Sie anwaltliche Hilfe wünschen, sind wir Ihnen gerne behilflich. Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte können wir Mandanten aus ganz Deutschland vertreten. Wir vermeiden zudem auf Wunsch jeglichen Briefverkehr.
Anfrage per WebAkte: unverbindliche-anfrage.kanzlei-hufschmid.de/
Auf Wunsch wird die gesamte Korrespondenz über die WebAkte geführt und jeglicher Briefverkehr vermieden.
Rechtsanwalt Alexander Hufschmid
Planegger Str. 18
82110 Germering
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Herr Niclas Z. schrieb uns am 4.2.15:
Ich habe auf just-date.de damals eine Probemitgliedschaft für 14 Tage abgeschlossen.
Diese sollte nur 1,00 € kosten und es stand dick und fett dahinter ”EINMAL ZAHLUNG”.
Nach diesen 14 Tagen wäre meine Mitgliedschaft somit beendet, dachte ich.
Am 29.01.2015 sah ich jedoch, dass mir am Vortag von der Ideo Labs GmbH 89,90 € von meinem Konto abgezogen wurden, die ich daraufhin zurück buchte, da ich mir bewusst war keinesfalls etwas mit diesen Betrag erworben zu haben.
Daraufhin schrieb ich erst einmal, dass ich gerne meinen Account löschen würde und man mir dafür doch freundlicherweise die Sicherheits-Tan zukommen lassen würde, weil es ohne diese nicht geht.
Kurz und knapp: ich warte heute noch auf die Antwort.
Nach ein paar Tagen kam dann das Schreiben eines Inkasso-Unternehmens; ich möge doch meinen monatlichen Beitrag zahlen und wie saß ich vor meinem PC und verstand die Welt nicht mehr. Daraufhin versuchte ich es mit Fax-Kündigungen und widerrufen, aber beinahe alles ging ins Leere und ich bekam keine Antwort.
Für mich steht nur fest, dass ich diesem Abo niemals zugestimmt habe und kann und werde es nicht bezahlen, alleine deswegen schon nicht, da der Betrag 30,00 € über dem von der Ideo Labs GmbH maximal angegebenen Betrag liegt, den man monatlich zahlen soll im Falle eines Vertragsschlusses, von dem ich mir 100 % sicher bin ihn nicht abgeschlossen zu haben – geschweige denn überhaupt darauf hingewiesen worden zu sein.
Verbraucherschutz.de wurde bezüglich dieser Aussage von Herrn Niclas Z. von den Anwälten der Ideo Labs abgemahnt, und um Löschung dieses Beitrags gebeten.
Zitat des RA Dr. H.in seinem Anschreiben:“ Die Darstellung von Herrn Z. erweckt den Eindruck, dass sich im Rahmen der Anmeldung kein Verlängerungshinweis befunden habe.“
Herr RA Dr. H. konkretisiert die Löschungsaufforderung zu diesem Punkt. Verbraucherschutz.de hat am 15.6.15 diese Konkretisierung dem Artikel hinzugefügt:
„Zwar ist es durchaus richtig, dass Herr Z. auch Meinungsäußerungen, wie die von Ihnen zitierten, verbreitet. Unabhängig davon wird jedoch durch eine bewusst unvollständige tatsächliche Darstellung darüber hinaus auch ein falscher tatsächlicher Eindruck erweckt:
Dies resultiert darauf, dass der Nutzer den tatsächlichen Sachverhalt bewusst verkürzend, selektiv, und zum Nachteil der Mandantin (Ideo Labs; Anm. der Redaktion) darstellt. Der Nutzer weist nämlich nur darauf hin, dass eine Probemitgliedschaft für die Laufzeit von 14 Tagen angeboten wurde, dass diese 1,- Euro kosten sollte und dass dick und fett dahinter stand „Einmalzahlung“. Auf Basis dieser rudimentären tatsächlichen Darstellung geht der unbefangene Leser davon aus, dass sich der relevante Sachverhalt in den durch den Verfasser genannten tatsächlichen Inhalten auf der Website der Mandantin abschließend erschöpft. Denn wird einem Leser – wie hier geschehen- nur mitgeteilt, dass der Kunde ein 14-tägiges Abonnement zum Preis von 1,00 Euro abgeschlossen hat und dass dazu „Einmalzahlung“ formuliert wurde, sowie dann weitergehend die Meinungsäußerung , deshalb habe er gedacht, dass der Vertrag nach 14 Tagen beendet ist, so führt diese bewusst unvollständige Darstellung unweigerlich dazu, dass der Leser den falschen Eindruck erhält dass, nur diese Informationen seien vorhanden gewesen.
Bereits in unserer ersten Löschungsaufforderung haben wir dargestellt, dass diese Darstellung falsch ist und dass dabei entscheidende Informationen vorenthalten wurde. Wir hatten vor allem auf Folgendes hingewiesen:
Nach dem Klick auf den Button „weiter“ wird der Nutzer dann auf die zweite Seite der kostenpflichtigen Anmeldung geleitet. Auf dieser Seite erteilt der Anmelder ausdrücklich seine Einwilligung zum Bankeinzug der Vergütung und gibt zu diesem Zwecke auch seine Kontodaten ein. Auch aufgrund dieser Tatsache ist dem Anmelder unmissverständlich klar, dass er eine kostenpflichtige Anmeldung vornimmt.
Dabei wird dem Kunden auf dieser zweiten Anmeldeseite der kostenpflichtigen Anmeldung noch einmal auf der rechten Seite transparent der Inhalt der von ihm gebuchten Leistung unter der Überschrift „Ihre Premium Mitgliedschaft“ zusammengefasst. Dort wird dem Nutzer mitgeteilt, dass die Laufzeit des Probe-Abonnemenst zunächst 14 Tage beträgt und dass die Vergütung für dieses Probe-Abonnement 1 Euro beträgt. Darüber hinaus wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass sich das Probe-Abonnement in ein sechsmonatiges reguläres Abonnement zum Preis von 89,90 Euro monatlich verlängert. Der Hinweis lautet wie folgt:
„Damit ich alle Vorteile ohne Unterbrechung weiter nutzen kann, verlängert sich die Mitgliedschaft, sofern ich nicht von meinem Kündigungsrecht, wie in den AGB geregelt, Gebrauch mache, um eine sich darin anschließende reguläre sechsmonatige Premium-Mitgliedschaft für nur 89,90 Euro mtl.“
Dieser Hinweis ist bei gewöhnlicher Bildschirmauflösung gut lesbar gestaltet.
Auf der Seite, über den durch Betätigung des Buttons „Kaufen“ der Vertragsabschluss erfolgt, wird der Nutzer somit ausdrücklich und transparent darauf hingewiesen, dass er ein Probe-Abonnement abschließt und dass sich dieses zum Preis von 89,90 Euro monatlich verlängert, sofern keine Kündigung ausgesprochen wird.
Es ist somit wie von uns beanstandet und hiermit konkretisiert so, dass der Verfasser durch die Art und Weise seiner selektiven Darstellung unter Betonung einzelner Angaben auf der Webseite unserer Mandantin durch eine bewusst unvollständige Darstellung den falschen Eindruck erweckt, die Darstellung unserer Mandantin erschöpfe sich in den genannten Angaben. Damit wird durch die unvollständige Darstellung der Eindruck erweckt, unsere Mandantin halte keinen Hinweis auf die Vertragsverlängerung vor.“
Kurz gesagt:
“Auf der Seite, über den durch Betätigung des Buttons “Kaufen” der Vertragsabschluss erfolgt, wird der Nutzer somit ausdrücklich und transparent darauf hingewiesen, dass er ein Probe-Abonnement abschließt und dass sich dieses zum Preis von 89,90 Euro monatlich verlängert, sofern keine Kündigung ausgesprochen wird.
Es ist somit wie von uns beanstandet und hiermit konkretisiert so, dass der Verfasser durch die Art und Weise seiner selektiven Darstellung unter Betonung einzelner Angaben auf der Webseite unserer Mandantin durch eine bewusst unvollständige Darstellung den falschen Eindruck erweckt, die Darstellung unserer Mandantin erschöpfe sich in den genannten Angaben. Damit wird durch die unvollständige Darstellung der Eindruck erweckt, unsere Mandantin halte keinen Hinweis auf die Vertragsverlängerung vor.“
Rechtsanwalt Alexander Hufschmid schrieb uns:
Bei der Registrierung wird groß von einer Einmalzahlung von 1,00 € für 14 Tage geworben und erst auf der nächsten Seite steht im Fließtext, dass sich der Vertrag nach den 14 Tagen kostenpflichtig verlängert. Dies stellt meiner Ansicht nach eine unwirksame überraschende Klausel dar. Ich empfehle allen Geschädigten den Vertrag anzufechten, zu widerrufen und hilfsweise zu kündigen – am besten per Einschreiben-Rückschein.
Dies betrifft auch die Portale dailyflirt.de/ eDates.de/ primesingles.de/ flirt-fever.de/ just-date.de/ dateforum.de/ flirtcafe.de/ parwise.de
Falls Sie anwaltliche Hilfe wünschen, sind wir Ihnen gerne behilflich. Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte können wir Mandanten aus ganz Deutschland vertreten. Wir vermeiden zudem auf Wunsch jeglichen Briefverkehr.
Anfrage per WebAkte: unverbindliche-anfrage.kanzlei-hufschmid.de/
Auf Wunsch wird die gesamte Korrespondenz über die WebAkte geführt und jeglicher Briefverkehr vermieden.
Rechtsanwalt Alexander Hufschmid
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