Aus aktuellem Anlass: Allgemeine Informationen zum Weihnachtsshopping im Internet
Derzeit sind wieder viele Verbraucher auf der Suche nach einem Weihnachtsgeschenk. Immer rasanter steigen dabei die Verkaufszahlen im Internet. Hierbei gibt es jedoch auf Käuferseite einiges zu beachten:
– Wenn Ihr Paket in einem beschädigten Zustand bei Ihnen ankommt, sollten Sie Ihre Reklamation umgehend dem Zusteller melden und sich quittieren lassen.
– Wenn Ihr Geschenk schon nach kurzer Zeit kaputt ist, können Sie Ihr Gewährleistungsrecht von zwei Jahren in Anspruch nehmen. Der Händler muss kostenfrei neu liefern oder reparieren, sofern die Ware schon bei der Lieferung beschädigt war.
– Wenn Sie zum ersten Mal online einkaufen, sollten Sie gerade bei Händlern, die Sie selbst noch nicht kennen, darauf achten ob diese auch seriös sind. Dabei hilft beispielsweise schon eine Google-Recherche über den entsprechenden Lieferanten bei verbraucherschutz.de oder anderen Foren.
– Wenn Ihre Ware, trotz der im Online-Shop angegebener Lieferzeit nicht rechtzeitig bei Ihnen eintrifft, dann haben Sie das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Sofern Sie schon gezahlt haben, fordern Sie den gezahlten Betrag zurück. Unter Umständen kann sogar ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.