Diese Firma wurde vom Verbraucherschutz.de vom 29.3.11 bis 28.02.13 empfohlen.
Seit dem möchte die Firma das Empfehlungsnetzwerk von Verbraucherschutz.de nicht mehr für sich nutzen.
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Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit widerspreche bzw. kündige ich den mit Ihnen angeblichen abgeschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung.
Kundennr B33877761
MFG
Kimba
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an VIP50 weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
die Kündigung Ihrer Nutzerin können wir so nicht akzeptieren.
Erstens benötigen wir zusätzlich zur Kundennummer wenigstens noch ein zweites Merkmal zur Identifikation (Name, Adresse) eines Kunden, bevor wir eine Kündigung durchführen.
Zweitens ist die Einreichung einer Kündigung über Ihr Portal anstatt über unsere bekannten Kontaktmöglichkeiten von uns nicht gewünscht.
Die Kundin kann sich gerne an unsere offizielle Emailadresse [email protected] oder an unsere Hotline 01805 – 847 463 0 wenden.
sehr geehrte Damen und Herren,
unter ihrer e.mail adresse kann ich ihnen keine nachricht senden und per post dauert es zu lange.
kdnr: B33956789
Daher Widerrufe ich den Auftrag vom 15.06.2012 mit sofortiger wirkung!
Ich bitte um eine 100 % Bestätigung, dass sie alle meine Daten sowie andere Infos löschen!
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an VIP50 weiter und erhielt die nachstehende Anwort:
Hallo Frau Lauckenmann,
Der Vertrag wurde von mir storniert. Eine Bestätigung habe ich versandt
mit freundlichen grüßen
Jennifer S.
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit widerspreche bzw. kündige ich den angeblichen Vertrag mit sofortiger Wirkung. Kundennummer: B28024519
MFG
Honey125
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an VIP50 weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Hallo Frau Lauckenmann,
die Kündigung liegt uns bereits vor und wurde bereits bestätigt.
hallo liebes vip-50 team
ich habe bisher zwar noch nichts gewonnen aber die uhr habe ich schon bekommen find ich auch klasse aber dennnoch werde ich den vertrag fristgerecht kündigen
meine kundennummer ist B32827208
start war am 15.4.12 und die frist sagt mir das ich bis 2 wochen also 14 tage vor ende des 3. monats kündigen soll sonst verlängert sich das ganze und das klappt leider nicht
mfg maria marseille mit der bitte um bestätigung der kündigung per email
Verbraucherschutz.de schreibt:
Bitte senden Sie Ihre Kündigung an die offizielle Emailadresse von VIP50 : [email protected] oder wenden Sie sich an die Hotline 01805 – 847 463 0.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Kundennummer ist die: B33079771
Die angepriesene Damenuhr habe ich bis heute nicht erhalten. Ich frage mich so langsam ob das nur eine Methode war um mir dieses Angebot verlockender zu machen. Doch möchte ich keine voreiligen Schlüsse ziehen.
Ich bin gespannt ob sich dort noch irgendetwas ergeben wird.
MFG
V.S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an VIP50 weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Hallo Frau Lauckenmann,
gemäß unserer Datenbank erfolgte der Prämienversand am 27.04., also am selben Tag. Ich gehe davon aus, dass die Sache sich also erledigt hat.
Gruß
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie ich leider sehen kann schreiben die Leute hier nur negatives. Das sind ja dann bestimmt die,die keine Gewinne eingefahren haben.
Also ich wollte einfach mal bescheid sagen,das ich mich von der Richtigkeit überzeugt habe. Unterlagen habe ich bekommen,Herrenuhr nach der Abbuchung auch,habe zwar nicht die Milion gewonnen,aber mit den Gewinnen die ich bis jetzt bekommen habe bin ich auch zufrieden.
Wollte mich einfach noch mal bedanken,und auch mal etwas positives schreiben.Hoffe auf weitere Gewinne!
Mit Freundlichen Grüssen,
S.Z
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich meinen Auftrag vom 20.02.2012 innerhalb der vierwöchigen Widerspruchsfrist mit sofortiger Wirkung.
Meine Kundennummer ist die B32388358.
Mit freundlichen Grüßen
C.B.
Verbraucherschutz.de leitete die Kündigung an VIP50 weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Hallo Frau Lauckenmann,
Herr B. hat vor Spielbeginn gekündigt, es findet keine Abbuchung statt.
mit freundlichen Grüßen
VIP50
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit widerspreche bzw. kündige ich den angeblichen Vertrag mit sofortiger Wirkung. Kundennummer: B30767105.
MFG
Whatever
Verbraucherschutz.de leitete den Kommentar an VIP50 weiter, die uns bestätigten, dass der Vertrag storniert wurde.
Meine Kommentare:
—————————–
•apilsle hat geschrieben:
Ihre Meinung wird in kurzer Zeit von einem Moderator freigegeben.
Habe gerade einen Anruf dieser “Firma” erhalten.
Und erstmal ein wenig gegoogelt
Hörte sich zunächst alles super an:
-kostenloses Geschenk
-Gewinnspielteilnahme mit allen möglichen Gewinnen usw
Dann wollten die meine Kundendaten abgleichen.
Kein Plan, woher die meine BLZ hatten…
Da wurde ich hellhörig, habe gleich alles in Bezug auf Gewinnspiele verneint. Es kam immer nur ein abgelesener Satz, der mich beruhigen sollte.
Ich sollte alles schriftlich bekommen. Schön ABER: nur wenn ich nicht wiederspreche bis zum 1.10. mache ich nicht mit. Anders herum hätte ich evtl. mitgemacht. SO NICHT!!!
In einem Nebensatz wurde dann nur einmal und kurz die “Rentenpauschale” erwähnt. Dieser Spaß hätte mcih also evtl 33€/Monat gekostet…
Auf mehrmaliges Nachfragen und ablehnen sämtlicher “Vorverträge” wurde das Gespräch freundlich aber schnell abgebrochen.
Verbraucherschutz.de sollte sich überlegen solche Firmen zu unterstützen. Die Unterstellung, dieses Portal unterstützt oder finanziert sich daraus möchte ich noch nicht aufwerfen, aber zur diskussion stellen. Ich schaue mir gleich noch andere Bewertungen an.
MfG
apilsle
geschrieben am 5 September 2011 um 10:39
•apilsle hat geschrieben:
Ihre Meinung wird in kurzer Zeit von einem Moderator freigegeben.
Nachtrag:
In anderen Foren wurde diese Firma als “betrügerisch” verdächtigt oder zumindest abgeraten deren Angebote an zu nehmen.
Verbraucherschutz.de sollte sich da schnell und umfassend selbst ein Bild machen, da mehrmals und offensiv mit der Empfehlung dieses Portals Werbung gemacht wurde.
Immerhin war der Gesprächspartner (Name habe ich) sehr freundlich.
MfG
apilsle
geschrieben am 5 September 2011 um 13:25
•apilsle hat geschrieben:
Ihre Meinung wird in kurzer Zeit von einem Moderator freigegeben.
mittlerweile sind es 6Wochen, in denen mein Kommentar hier schlummert…
Was soll das???
Echter Verbraucherschutz muss schnell sein, um vor evtl. betrügerischen Firmen und/oder Angeboten schnell warnen zu können!
HIer müsste ersteinmal dieses Portal seine Hausaufgaben machen.
Ich habe keine Ahnung, wieviele Leute mittlerweile wegen der “Empfehlung” von diesem Portal bei VIP50 abgezockt werden. Oder zumindest im Unklaren gelassen werden.
Wenn jemand bei VIP50 mitspielen will, gerne
Aber als Neukunde will ich von Anfang an wissen, was mich so ein “kostenloses” Gewinnspiel KOSTET!
Übringeds: Meinen Gewinn (die “wertvolle” Uhr) habe ich immer noch nicht erhalten, obwohl das eignetlich eine Zusage VOR dem Gewinnspiel war
MfG
apilsle
geschrieben am 11 Oktober 2011 um 12:49
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an VIP 50 weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Verbraucher,
mit großem Interesse haben wir von VIP50 die Kommentare zu unserem Produkt auf Verbraucherschutz.de gelesen. Im Folgenden möchten wir zu den Aussagen Stellung nehmen und im Zuge dessen auch einige Missverständnisse aufklären. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht jeden Kommentar im Einzelnen beantworten können.
(1) Was ist VIP50?
Von vielen Verbrauchern, Interessenten und auch Kunden wird das VIP50-Produkt offensichtlich falsch eingeordnet, was immer wieder zu Verärgerung führt. Es wird angenommen, dass wir Lotterien, Verlosungen oder Gewinnspiele durchführen, Gewinne versprechen oder sogar Waren verkaufen. Nichts davon ist richtig. Bei VIP50 handelt es sich um ein reines Dienstleistungsprodukt und vermitteln dabei einen Kunden an Gewinnspiele Dritter.
Von kleinen Betrieben bis hin zu großen Konzernen führen Firmen kostenlose Gewinnspiele durch, um auf ihre Marken aufmerksam zu machen oder auch um neue Produkte einzuführen. Bei den zu gewinnenden Waren handelt es sich oftmals um hochwertige Produkte wie einen Urlaub, Autos, hochwertige Technik und manchmal sogar ganze Häuser. Hier setzt VIP50 an, um durch professionelle und ausgeklügelte Methoden von der Großzügigkeit der Firmen zu profitieren.
(2) Welche Leistungen bieten wir?
Unsere Leistung nun umfasst nicht nur die Eintragung in diese Gewinnspiele selbst, sondern auch die redaktionelle Vorauswahl der Gewinnspiele, das „Heraussieben“ der guten Gewinnspiele unter all den tausenden minderwertigen. Mit ausgeklügelter und in der Branche vergleichsloser Software überwinden wir z.B. den Capture-Schutz lukrativer Gewinnspielseiten und wehren uns mit individuell generierten Email-Adressen gegen Eintragungs-Löschungen von Gewinnspiel-Administratoren.
(3) Anonymität und Datenschutz
Datenschutz wird bei uns großgeschrieben! Mit all unseren Kundenadressen gehen wir überaus sorgsam um. Um dennoch Gewinnspieleintragungen im Namen unserer Kunden durchführen zu können, haben wir für alle Eintragungen ein geschütztes Verfahren entwickelt: Krypted Registration®. Hierbei gibt VIP50 keine originalen Kundenadressen oder Kundentelefonnummern weiter (Unterbinden von Werberückrufen Dritter!) und führt alle Email-Eintragungen mit einer intern generierten VIP50-Email-Adresse durch. Dadurch bleibt die Anonymität der Mitspieler in hohem Maße gewahrt, ohne auf Gewinnchancen verzichten zu müssen.
(4) Hochsummen-Gewinnspiele
VIP50 umfasst die Dauerbrenner-Gewinnspiele „Lottohimmel“ (Deutsches Lotto 6 aus 49) und „Die Rentenmillion“. Da es sich hierbei um Gewinnspiele mit immens hohen Gewinnsummen und dafür niederer Gewinnhäufigkeit handelt, ist ein Gewinn natürlich nicht garantierbar.
Bei dem kostenlosen Gewinnspiel „Lottohimmel“ findet die Teilnahme am Deutschen Lotto 6 aus 49 in Form einer Lottospielgemeinschaft statt, was die Gewinnchancen deutlich erhöht (und nicht vermindert, wie viele annehmen). Lediglich die Gewinnsumme muss dabei mit den Mitspielern geteilt werden. Wir meinen dazu: Da hierbei auf Millionengewinne abgezielt wird, ist das Teilen im Gewinnfall nicht so schlimm…
(5) Geld-zurück-Garantie
Wir sagen ganz klar vom ersten Verkaufsgespräch an: VIP50 ist nicht kostenlos, sondern eine hochwertige und aufwändige Dienstleistung! Wir sind deshalb auch nicht in der Lage, jedem Teilnehmer, dessen persönliche Erwartungen im Gewinnbereich nicht erfüllt werden, oder der in bestimmten Spielabschnitten weniger „erlöst“, als er einsetzt, sein Geld zurück zu erstatten.
Dennoch bieten wir auf Kulanzbasis eine Geld-zurück-Garantie, um manche herbe Enttäuschung zu mildern. Wir sagen „auf Kulanz“ deshalb, weil wir verständlicherweise einen Gewinn ja nicht wirklich garantieren können, denn es handelt sich durchwegs um die Gewinnspiele Dritter, die wir nicht beeinflussen können.
Dennoch bieten wir an:
Wenn sich trotz all unserer Bemühungen in einem 3-monatigen Spielabschnitt beim Kunden überhaupt kein Gewinn einstellen will, sind wir sogar bereit, die volle Quartalsgebühr zurück zu erstatten. Die Garantieleistung muss hierfür nach Spielende innerhalb von einem Monat beantragt werden und es darf kein Zahlungsrückstand bestehen.
Ich hoffe ich habe mit den Ausführungen einige Fragen beantworten und gleichzeitig zeigen können, dass wir uns mit unserem innovativen Produkt von allen vergleichbaren Mitbewerbern am deutschen Markt deutlich abheben. „
KD-Nr. B 30587289
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie belästigen meine Mutter mit unberechtigten Abbuchungen von ihrem Konto. Sie bucht jeweils die Beträge, wie zuletzt am 04.11.2011 / 99,00 € zurück. Mit Ihrer Zahlungsaufforderung berufen Sie sich auf das aufgezeichnete Telefongespräch vom 29.09.2011, welches sich beim Abhören eindeutig als Telefonabzocke erweist. Die Art der Dame ist dermaßen frech und runter geleiert, dass eine ältere Dame, wie meine Mutter gar keine Chance hat ordentlich zu reagieren. Auf diesem Weg entziehe ich Ihnen die Einzugsermächtigung, welche Ihnen ja eigentlich gar nicht vorliegt. Erlauben Sie sich nie mehr irgendwelche Beträge von Mutters Kto. abzubuchen! Ich werde Betrugs-Anzeige bei der Polizei gegen Sie erstatten. Aus dem Telefonat geht eindeutig hervor, dass meine Mutter das nicht möchte, worauf seitens der unmöglichen Person am anderen Ende nicht eingegangen wurde. Die angeblichen Geschenke sind bei meiner Mutter nie angekommen und auch nicht von ihr entgegen genommen worden. Ihre Zahlungserinnerung ohne Datum (Aufforderung bis zum 18.11.2011 zu zahlen) werden wir ignorieren. Sollte der Brief meiner Mutter mit ihrem Widerspruch vom 12.11.11 nicht bereits registriert sein, so sehen Sie diese Mail gleichzeitig als Widerspruch an. Obwohl es sich nicht erforderlich macht zu widersprechen, da Ihre Telefonabzocke nicht rechtens ist. In Erwartung Ihrer äußerst kurzfristigen Beantwortung und Reaktion meiner Mail verbleibe ich m. frdl. Grüßen ÜM
Das ist meine heutige Mail an IDM
Die haben nicht mal eine richtige e-mail-adresse
auf den Schreiben kein Datum
Unseriös, Frech, rechtswidrig, Abzocke alter Menschen ohne Rücksicht auf Verluste, das ist meine Meinung und ich verstehe nicht, das eine Verbraucherzentrale dies auch noch positiv bewertet. Ich verstehe gar nichts mehr?
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage weiter an VIP50 und erhielt nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
den eingestellten Kommentar von „Übermutter“ vom 15.11.2011 möchten wir wie folgt kommentieren. Der Kommentar ist auch für die Öffentlichkeit gedacht.
Grundsätzlich gilt für alle Neukunden von VIP50:
Bevor wir das Begrüßungspaket versenden, welches selbstverständlich eine Widerrufsbelehrung enthält, wird der betreffende Kunde zweimal von uns angerufen.
1) Im ersten Gespräch findet das Verkaufsgespräch statt, an dessen Ende eine Gesprächszusammenfassung mit den wichtigsten Eckdaten zur Bestellung verbal angehängt wird. Diese wird zur Sicherheit verlesen, um nichts zu vergessen. Die Gesprächszusammenfassung wird mit Einverständnis des Kunden aufgezeichnet, das Verkaufsgespräch aus rechtlichen Gründen jedoch nicht.
2) In einem Zweitanruf (der sog. Quality-Call) wird nochmals die Bestellung und die Daten überprüft und natürlich auch die Arbeit des verkaufenden Telefon-Agents bewertet. Auch sämtliche Quality-Calls werden nur mit Einverständnis des Kunden aufgezeichnet. Nur wenn seitens des Kunden hier nochmal eindeutig eine Bestätigung der Bestellung erfolgt, wird der postalische Versand des Begrüßungspaketes eingeleitet und die Abbuchung des vereinbarten Betrages angestoßen.
Bringt der Kunde an dieser Stelle zum Ausdruck, dass er die Bestellung stornieren will, wird das vom Callcenter-Mitarbeiter vermerkt und die Bestellung nicht weitergeleitet.
3) Nun kann der Fall eintreten, dass der Kunde für den Quality-Call einfach nicht mehr erreichbar ist. In einem solchen Fall wird nach einer gewissen Anzahl von Anwahlversuchen zu verschiedenen Tageszeiten die Bestellung insofern abgeschlossen, dass die zuvor erwähnte Gesprächszusammenfassung nochmals abgehört und vom Callcenter-Leiter bewertet wird. Kommt er zu dem Schluss, dass auch in der Gesprächszusammenfassung alles Wesentliche gesagt wurde und der Kunde die Bestellung nochmal abschließend mit einem „Ja“ bestätigt hat, gibt er die Bestellung frei.
4) Selbst wenn der Kunde sowohl in der Gesprächszusammenfassung als auch im Quality-Call die Bestellung bestätigt, hat er natürlich zudem die Möglichkeit, den Auftrag auch später noch gemäß den Vorschriften über Fernabsatzverträge zu widerrufen, z.B. über unsere Telefon-Hotline. Alle erforderlichen Hinweise hierzu finden sich im Begrüßungspaket. Die Erstabbuchung wird zudem nie vor dem Ablauf der Widerrufsfrist vorgenommen.
Zum vorliegenden Fall im Einzelnen:
Vorweg möchten wir darauf hinweisen, dass es uns aus Gründen des Datenschutzes nicht erlaubt ist, im Forum Informationen zu Kunden oder Verträgen weiterzugeben, die über die im jeweiligen Kommentar vermerkten Informationen hinausgehen. Weiterhin möchten wir vorausschicken, dass uns der Fall, wie sich bereits aus dem Kommentar selbst ergibt, bekannt ist, und wir auf Kulanzbasis ein Vertragsstorno vorgenommen haben, vor allem da die zugehörige Gesprächsaufzeichnung nicht unseren Qualitätsanforderungen genügt.
Die Kundin gehörte zu einem der oben beschrieben Fälle, die für den Quality-Call nicht erreichbar waren. Die Gesprächszusammenfassung wurde demnach in beschriebener Weise abgehört und positiv bewertet. Zudem erfolgte nach dem postalischen Versand des Begrüßungspaketes kein Widerruf. So war zunächst von einer ordentlichen Bestellung auszugehen.
Nach der jetzigen Beschwerde und dem nochmaligem Abhören der Gesprächszusammenfassung erscheint der Gesprächsverlauf jedoch zweideutig. Die Aufzeichnung beginnt wie vorgesehen am Schnittpunkt zwischen dem Ende des Verkaufsgespräches und dem Beginn der Gesprächszusammenfassung. Die Kundin ist mit der Aufzeichnung einverstanden. Zwar ist von der Kundin zunächst eine zu der Bestellung ablehnende Äußerung zu hören, sie hebelt diese jedoch am Ende des Gespräches mit einem eindeutigen Bestell-„Ja“ wieder aus, was zu der positiven Bewertung des Verkaufs führte.
In Verbindung mit der vorliegenden Beschwerde und in Verbindung mit dem vorliegenden Bankwiderspruch kamen wir jedoch abschließend zu der Entscheidung, den Vertrag zu stornieren. Da die Kundin durch den Bankwiderspruch bereits wieder über den abgebuchten Betrag verfügt, sind von uns keine weiteren Beträge zu erstatten. Wir haben das in solchen Fällen automatisierte Mahnverfahren gestoppt. Das Vertragsstorno erfolgte, bevor dieser Kommentar auf verbraucherschutz.de auftauchte.
Normalerweise ist der Vorgang hiermit abgeschlossen, dennoch möchten wir nun, da dieser Fall hier als Kommentar eingestellt wurde, noch einiges anfügen:
1) Weitere Entscheidungsgründe
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund unserer internen Richtlinien ein Anschreiben einer dritten Person (hier schreibt nicht die Kundin selbst) nicht automatisch zu einem gültigen Vertragsstorno geführt hätte, da keine ausdrückliche Vollmacht im Original vorgelegt wurde. Nur in Verbindung mit dem Bankwiderspruch wurde das Schreiben von uns als Willenserklärung unserer Kundin eingestuft. Nur die Kundin selbst kann den Bankwiderspruch vorgenommen haben oder bereits im Vorfeld der Tochter eine entsprechende Bankvollmacht erteilt haben. Im Zuge dessen sehen wir auch das Schreiben als Ganzes als von der Kundin gewollt an.
Wir distanzieren uns aber ausdrücklich davon, von uns aus nur aufgrund des Alters eines Kunden dessen Geschäftsfähigkeit bereits von uns aus in Zweifel zu ziehen oder sogar der Entmündigung eines Kunden durch eine dritte Person Vorschub zu leisten. Zu beidem sind wir nicht berechtigt und halten es auch für einen zu großen Eingriff in die Privatsphäre unserer Kunden. Es kann nicht die richtige Philosophie von Firmen sein, ältere Menschen bereits grundsätzlich vom Geschäftsverkehr auszuschließen. Ausschließlich das Betreuungsgericht kann die Geschäftsfähigkeit einer Person einschränken. Im vertraglichen Konstrukt mit unserem Kunden hat im Übrigen nicht nur dieser eine Zahlungspflicht, sondern wir vor allem auch eine Leistungspflicht. Wir können von dieser Leistungspflicht rechtswirksam durch die Erklärungen eines Dritten nur dann entbunden werden, wenn dieser einen amtlichen Betreuerausweis mit dem Vermerk eines entsprechenden Aufgabenkreises vorlegt.
Grundsätzlich haben wir aber schon eine Altersgrenze von ca. 75 Jahren festgelegt, jedoch wird das Alter erst am Ende eines jeden Gespräches, bei der Aufnahme der Kundendaten, offensichtlich. An diesem Punkt hat aber schon ein mehrminütiges Gespräch stattgefunden, in dem der Telefonagent das Produkt vorgestellt hat und auch bei der Datenaufnahme bis zum Geburtsdatum vorangeschritten ist. Wäre irgendwie offensichtlich, dass der Kunde dem Gesagten nicht folgen kann, wäre dieser Punkt nie erreicht worden. Kann er aber dem Gesagten folgen, ist nicht einsichtig, warum wir die Bestellung vor unserer Seite aus verweigern sollten.
Dennoch lassen wir bei Beschwerden in Fällen, bei denen der Kunde älter als 75 Jahre ist, im Zweifel eher Kulanz walten.
Weiterhin möchten wir grundsätzlich darauf hinweisen, dass ein Bankwiderspruch allein jedoch nicht ausgereicht hätte, um einen gültigen Widerruf zu begründen. VIP50 stellt ausreichende und faire Widerrufsmöglichkeiten vor Vertragsbeginn zur Verfügung. Es ist in keiner Weise in unserem Interesse, unberechtigte Forderungen zu erheben oder Kunden in ungewollte Verträge zu zwingen. Die Gegenseite ist, dass wir eine kostenpflichtige Leistung anbieten, für die eine Entlohnung vereinbart ist. Insofern können wir auf begründete Forderungen nicht nur deshalb zur Gänze verzichten, weil der Zahlungspflichtige säumig wird.
2) Kritik am Verkaufsgespräch
Von der Tochter der Kundin wird das Telefongespräch vom 29.09.2011 angesprochen und als Telefonabzocke eingestuft. Dies weisen wir mit aller Schärfe von uns. Wenn überhaupt, ist dieser Begriff, so schwammig er an sich schon ist, am ehesten noch auf ein telefonisches Verkaufsgespräch anzuwenden, bei dem der Verbraucher durch Tricks oder ohne Weitergabe umfassender und korrekter Information bzw. durch Verschleierung der Kosten in einen nutzlosen Vertrag quasi hineingezwungen wird. Nichts davon ist aber der Fall.
Der Nutzen unserer Dienstleistung mag sich nicht jedem erschließen, was aber auf eine Vielzahl von Produkten des heutigen Lebens im Verhältnis zur Allgemeinheit zutrifft. Für all diese Personen ist unser Produkt dann einfach nicht das Richtige. Dennoch entscheiden sich Monat für Monat tausende Neukunden für uns und sind mit unserer Dienstleistung zufrieden. Was die Dienstleistung im Einzelnen umfasst ist in diesem Forum an anderer Stelle durch eine Stellungnahme von uns umfassend dargelegt.
Die Tochter der Kundin hat lediglich die Gesprächszusammenfassung gehört, deren Aufzeichnung dem Kunden als Erinnerung der mündlich getroffenen Vereinbarung und uns als Sicherheit dienen soll. Allein schon die Existenz dieser Aufzeichnung und das Bereitstellen der nochmaligen Abhörmöglichkeit über eine Servicenummer führt den Betrugsvorwurf ad absurdum.
Weiter wird negativ angeführt, dass der Kundin in dieser Gesprächszusammenfassung nochmal alles haarklein („herunter geleiert“) vorgelesen wird. Dies mag dem einen so erscheinen, dem anderen im Sinne der Zeitersparnis willkommen sein, da er ja alles ein weiteres Mal in kurzer und knapper Form hört. Jeder, der zudem schon einmal einen Notartermin hatte, wird bestätigen können, dass sich das etwas Eintönige beim Vorlesen von Details kaum vermeiden lässt. Hier argumentiert die Kommentatorin im Übrigen auch genau entgegen Ihrer eigenen Aussage der “Abzocke“, also dem Vorenthalten von Informationen.
Eine freche Attitüde vermochten wir dem Gespräch nicht zu entnehmen. Die Telefonistin hat nur darauf bestanden, das Gespräch nochmals zusammenzufassen, was ihr so vom Arbeitsablauf im Sinne von Qualität und Seriosität auch vorgeschrieben ist. Im Übrigen handelt es sich hier um eine Telefon-Mitarbeiterin mit Migrationshintergrund, die zwar einwandfreies und fast akzentfreies Deutsch spricht, deren Stimm-Modulation aber vielleicht nicht dem gewohnten, deutschen Klangbild entspricht.
Dass es nun zu keinem Quality-Call gekommen ist, ist bedauerlich, da wohl sonst schon dort die Bestellung storniert worden wäre. Dass auch unser weiteres Sicherheitskriterium im Bestellablauf, der Versand des Begrüßungspaketes, nicht gegriffen hat, ist jedoch nicht von uns verschuldet. Immerhin wird von der Kundin zugegeben, die entsprechende Sendung nicht angenommen bzw. ignoriert zu haben (bei wirklicher Annahmeverweigerung wären die Unterlagen zu uns zurückgekommen und ein entsprechender Überprüfungsprozess wäre ausgelöst worden). Dieser Satz ist von der Kommentatorin auch etwas schwammig formuliert. Fakt ist: In diesem Begrüßungspaket hätte die Kundin nochmal alle Bestelldetails gefunden inkl. dem Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit z.B. bei unserer Hotline.
An dieser Stelle sei nochmal darauf hingewiesen, dass es sowohl für ein Storno als auch für eine Kündigung völlig ausreichend ist, uns entweder mündlich per Hotline oder in einem Einzeiler per Brief, Email oder Fax mitzuteilen, dass das Spiel nicht oder nicht weiter gewünscht ist. Gründe hierfür sind nicht erforderlich.
Alle Aufregung, Verärgerung und auch die Androhung einer Anzeige sind nicht erforderlich, um zu einem gültigen Widerruf einer Bestellung zu gelangen. Die schlichte und formlose Mitteilung dieser Absicht genügt völlig. Dies ist hier leider erst im Zuge des ersten Mahnschreibens nach dem Bankwiderspruch geschehen.
3) Zusammenfassung
Wir haben mit dem Produkt VIP50 einen modernen Bestellablauf geschaffen, der alle Sicherheiten bietet, zum einen im Telefonverkauf auf unserer Seite unseriös arbeitende Telefon-Agents innerhalb von wenigen Gesprächen zu identifizieren und auszusieben, zum anderen komplett auszuschließen, dass es zu ungewollten Bestellungen kommt.
Wenn man den oben geschilderten Ablauf unvoreingenommen nachvollzieht, kommt man zu dem Schluss, dass hier ausnahmsweise nahezu alle eingebauten Mechanismen im Bestellmanagement nicht gegriffen haben: Es wurde seitens der Kundin versäumt, am Ende der Gesprächszusammenfassung ein schlichtes „Nein“ zu Protokoll zu geben, sondern sie hat die Bestellung mit einem „Ja“ bestätigt; die Kundin wurde für den Quality-Call nicht erreicht; die Annahme aller Unterlagen wurde verweigert oder es wurden diese nicht zur Kenntnis genommen; es geht trotz ausreichender Zeit vor der Erstabbuchung kein Widerruf ein, sondern es wird erst nach schriftlicher Mahnung kommuniziert. In jeder Geschäftsbeziehung hat eben auch der Kunde Pflichten, die hier mit Sicherheit nicht optimal erfüllt wurden.
Dennoch: Der Ablauf an sich ist unsererseits umfassend dokumentiert, lückenlos nachvollziehbar und der Kundin ist keinerlei Schaden entstanden – das halten wir für Seriosität.
Mit freundlichen Grüßen
VIP50
Sehr geehrte Damen und Herren,
Da auch ich mir nicht sicher bin, ob meine Mail (rechtzeitig) bearbeitet wird möchte auch ich auf diesem Wege um Widerrufsbestätigung bitten, B31321208-GC müsste die benötigte Kundennummer sein (Habe nichts schriftliches, ausser einer 0,10 euro Überweisung auf mein Konto?!). also. Ich widerrufe den unbewusst eingegangenen Vertrag mit sofortiger Wirkung!!!
MFG Steffi
Verbraucherschutz.de leitete den Kommentar an VIP50 weiter, die uns bestätigten, dass der Vertrag storniert wurde.
Marburg, der 08.11.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich meinen Auftrag vom 18.10.2011 innerhalb der vierwöchigen Widerspruchsfrist mit sofortiger Wirkung.
Meine Kundennummer ist die B30720045.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
Verbraucherschutz.de leitete den Kommentar an VIP50 weiter, die uns bestätigten, dass der Vertrag storniert wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit kündige ich Ihren Auftrag mit sofortiger Wirkung
Kundennummer: B30561151
Verbraucherschutz.de leitete den Kommentar an VIP50 weiter und erhielt die nachstehende Antwort: .Kein Kontakt seitens des Kunden bisher > Vertrag läuft
Der Kunde muss sich an die Hotline wenden:
01805 – 84 74 63 0
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einigen Wochen habe ich hier eine Beschwerde Über Praxis die Firma Vip-50 geschrieben.Bis Heute habe ich keine Stellungsnahme bekommen.Ich habe,natürlich sofort die unseriöse Spielauftrag gekündigTrotzdem habe ich eine Inkassofirma am Hals und bis Mai2012 soll ich zahlen!!!KEINE GEWINNE,KEINE RÜCKZAHLUNGSGARANTIE aber der kleine mensch MUSS ZAHLEN…
Ich weiß bis jetzt nicht , ob meine Kündigung rechtskräftigt ist?!
MFG-A.M.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage weiter an VIP50 und erhielt nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Hr. M. hat uns nie kontaktiert, sondern die 2. Abbuchung einfach zurückgebucht (Bank-Widerspruch). Dann haben wir automatisiert ein internes Inkasso-Schreiben (rel. freundlich, wir nennen es intern „Soft-Inkasso) versandt. 2 Wochen danach haben wir es an DEBITAS-Inkasso übergeben.
Dann erst hat er Kontakt mit Ihnen aufgenommen (statt mit uns) und möchte seinen Vertrag stornieren. Das war sein erstes „Lebenszeichen“.
Ich habe den QC (Quality-Call) abgehört, das Gespräch ist einwandfrei. Deutlicher kann man nicht bestellen, bzw. die Bestellung nochmals bestätigen. Gespräch war super-freundlich und er hat mit der Telefon-Agentin sogar sehr gescherzt.
Obwohl er es am Telefon „versprochen“ hat, hat er die „Geld-zurück-Karte“ (GzG) nie zurückgeschickt. Somit wurde seine Garantie nie aktiv (er bezieht sich ja darauf in seinem Schreiben).
Wir werden Herrn M´. nicht aus dem Inkasso herausnehmen. Natürlich nehmen wir aber keine weiteren Abbuchungen vor, auch nicht, wenn er das Inkasso bezahlt (was ja auch nicht selbstverständlich ist, da er offiziell ja nie gekündigt hat). Für uns ist der Fall intern abgeschlossen, außer das Inkasso ergibt noch eine Zahlung; dann würden wir ihn für das bezahlte Geld noch die fehlenden Monate mitspielen lassen und dann den Vertrag von uns aus beenden.
Mit freundlichen Grüßen
VIP50
Verbraucherschutz.de leitete diese Antwort an den Kunden weiter und schrieb dazu:
Sehr geehrter Herr M.,
die nachstehende Information erhielten wir von VIP50.
Aufgrund der Schilderung denken wir, dass Sie die Kosten aus dem Inkassoverfahren schnellstmöglich zahlen sollten, da die Forderung sich ansonsten unnötig erhöht.
Kulanterweise verzichtet VIP50 auf weitere Beiträge von Ihnen.
Bitte teilen Sie uns mit, ob wir Ihren Kommentar mit dem Antwortschreiben von VIP50 veröffentlichen sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Verbraucherschutz.de
sehr geehrte damen und herren,
unter ihrer e.mail adresse kann ich ihnen keine nachricht senden.
kdnr:B29320453
hiermit widerrufe ich den auftrag vom 18.05.2011 mit sofortiger wirkung!
mit freundlichen grüße
A. M.
Übrigens:Ich warte immer noch auf das Geld-zurück-Garantie in den vereinbarten Spieleinsatz von 99€,weil ich einem3-monatigen Spielabschnitt bei VIP50 KEIN GEWINN einstellte.
Garantiekarte habe ich unterschrieben,FOTOKOPIERT und zurückgesendet.Jetzt habe ich Inkassofirma am hals…
Verbraucherschutz.de leitete den Kommentar an VIP50 weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
wir haben den Fall „Mazur“ geprüft. Anders als bei den vorherigen Kommentargebern, welches außenstehende Personen waren, handelt es sich hier direkt um einen Kunden von uns.
Es völlig richtig von unseren Serviceteam-Mitarbeitern, vertrauliche Kundendaten nicht an Außenstehende weiter zu geben oder darauf hinzuarbeiten, diese in ein Forum einzustellen. Dies kann im Übrigen gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen in Deutschland nur mit einer ausdrücklichen Vollmacht der betreffenden Person geschehen. Dies nicht zu beachten, wäre in hohem Maße unseriös.
Auch denke ich, liegt es im besonderen Interesse eines Kunden, wenn die Details und Hintergründe eines schwebenden Inkassoverfahrens nicht an die Öffentlichkeit getragen werden, da sich dies auch sehr nachteilig für den betroffenen Verbraucher auswirken könnte, auch wenn er selbst dies evtl. in seinem Kommentar auf den ersten Blick nicht so einschätzt.
Grundsätzlich verlängert sich das Abonnement bei VIP50 immer um weitere 3 Monate, wenn nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf eines Spielabschnitts eine Kündigung erfolgt. Hierfür reicht ein kurzer Anruf bei unserer Service-Hotline: 01805 – 847 463 – 0 (Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr; € 0,14 pro Minute aus dem Festnetz; maximal € 0,42 pro Minute aus den Mobilfunknetzen). Alternativ kann uns auch eine kurze Email an [email protected] zugesandt werden.
Durch das Zurücksenden der Garantiekarte wird die Geld-zurück-Garantie aktiviert. Da wir den Kunden in die Gewinnspiele Dritter eintragen und selbst keinerlei Gewinnspiele oder Verlosungen veranstalten, wird im Gewinnfall auch nur der Kunde benachrichtigt – wir haben hiervon keine Kenntnis. Auch vom Nichtgewinn kann uns nur der Kunde selbst benachrichtigen. Die Geld-zurück-Garantie gibt dem Kunden nach Ende eines Spielabschnittes von 3 Monaten einen vollen Monat Zeit, um bei uns einen kurzen, formlosen Antrag zu stellen und uns den Nichtgewinn mitzuteilen. Es ist Teil der Geld-zurück-Vereinbarung, dass wir nach Ablauf dieses Monats diesbezügliche Anfragen nicht mehr berücksichtigen können. Sind keine Spielbeiträge offen (eine Lastschrift konnte z.B. nicht eingelöst werden), wird der Spielbeitrag anstandslos direkt auf das Konto des Kunden zurückbezahlt.
Ich hoffe, mit der Auskunft geholfen zu haben und verbleibe
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit Kündiege ich den angeblichen Auftrag mit sofortiger wirkung. Kundennummer: B30561329.
MFG
hamster
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage weiter an VIP50. Der Vertrag wurde storniert.
sehr geehrte damen und herren,ich möchte mein auftrag vom 29.04.2011 ,kundennummer B29147576,kündigen mit sofortige wirkung! mit freundlichen grüßen fr.s,
Verbraucherschutz.de leitete den Kommentar weiter an VIP50. Der Vertrag wurde storniert
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich wollte per email von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen, aber auf der Internetseite von VIP50 steht, das alle schriftlichen anfragen die nicht per Post kommen erst in 4 Wochen bearbeitet werden. Das ist ja aber zu spät für den Widerruf.
Ich will aber auch nicht erst noch Geld für das Porto ausgeben.
Können sie mir vielleicht helfen?
Meine kundennummer: B30397031
MFG F. M.
Verbraucherschutz.de leitete den Kommentar weiter an VIP50. Der Vertrag wurde storniert.
sehr geehrte damen und herren,
unter ihrer e.mail adresse kann ich ihnen ebenfalls keine nachricht senden.
kdnr:B30188904
hiermit widerrufe ich den auftrag vom 4.7.2011 mit sofortiger wirkung!
mit freundlichen grüßen
s. s.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage weiter an VIP50. Der Vertrag wurde inzwischen storniert.
ICH BIM MITGLIED BEI VIP50 SEIT CA EINEM MONAT B29259899
LEIDER SIND DIE INFOS DIE ICH IN DIESER ZEIT BEKOMMEN HABE MEHR ALS DÜNN ES WURDE MIR EINE LISTE MIT 120 LOTTOREHEN DIE ICH SPIELEN SOLL ZUGESANNT ABER WEDER WURDE ICH SEIT DEM ÜBER GEWINNE INFORMIERT OBWOHL ICH BEI DEN VERGLEICHEN EINIGE DREIER GEFUNDEN HABE EINE LISTE MIT DEN GEWINNSPIELEN VOM 01 BIS 06 2011 WURDE MIR ANFANG JULI NACH MEHRMALIGEN MAILEN UND TELEFONICHEN NACHFRAGEN ZUGEMAILT ABER ICH WEIS NICHT OB UND AN WELCHEN GEWINNSPIELEN ICH TEILNEHME EIN MITATBEITERDIESES MIT UND ER VERSPRACH SICH SCHLAU ZU MACHEN UND MICH DANN ZURÜCKZURUFEN ICH WARTE IMMER NOCH AUF DEN RÜCKRUF
lEIDER WURDEN AUCH DIE LETZTEN MAILS IMMER KONSEQUENTER IND BESTIMTER SO DAS ICH DAS GEFÜHL BEKOMMEN HABE DAS MEIN NACHFRAGEN UND NACHHAKEN VIP50 LESTIG IST DA SIE IN ERKLÄRUNGS ZWANG SIND
MEINE LETZTE HOFFNUNG IST DAS VIP50 SICH JETZT BEI MIR MELDET UND DIE MISVERSTÄNDNISSE DIE ES EVENTUEL MEINERSEITS BEZÜGLICH DER INFOS GIBT AUS DER WELD SCHAFFEN
Verbraucherschutz.de leitete den Kommentar weiter an VIP50 und erhielt folgende Antwort:
Generell erhalten alle VIP 50 Teilnehmer einen eigenen Account auf http://www.vip-50.com und mit ihrem Begrüßungspaket ihre persönlichen Zugangsdaten. Hier werden Ihnen dann auch die einzelnen Informationen über Ihre Teilnahme an den jeweiligen Gewinnspielen mitgeteilt. Im Übrigen erfahren Sie hier auch, ob Sie gewonnen haben. Zusätzlich steht Ihnen über Ihren Account eine separate Gewinnspielübersicht zum Download zur Verfügung. Drei richtige Gewinnzahlen bei der dierentenmillion.de, im Gegensatz zu lottohimmel.de, reichen leider nicht aus, um zu einer Gewinnausschüttung zu gelangen, da hier zusätzlich die richtige Reihenfolge der getippten Zahlen entscheidet. Nähere Informationen, ebenso die aktuellen AGBs, Teilnahmebedingungen sowie die entsprechenden Gewinnspielregeln können Sie auch jederzeit Online unter http://www.vip-50.com nachlesen. Dass Sie bis dato noch kein Feedback erhalten haben, ist generell natürlich nicht wünschenswert und alles andere als verbraucherfreundlich. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihre Beschwerde an die entsprechende Stelle weitergereicht habe.
Ihr VIP 50 Team
habe mich auch von dieser telefonwerbung verleiten lassn und spiele seit Juni mit Vip-50.
was mir unangenehm auffiel, ist, dass Anfragen über die Anzahl der Mitspieler beim Lotto inner halb der Widerrufsfrist nicht beantwortet wurden. Erst nachden diese Frist abgelaufen war, wurde mir mitgeteilt, dass 888 Mitspieler beim Lotto teilnehmen.
Somit ist Ihre Werbeaussage: „Volle Chancen auf den Lottojackpot“ irreführend, ja unwahr. Abgesehen davon, dass der Jackpotgewinnwinne äusserst unwahrscheinlich ist, bewegen sich Normalgewinne bei der hohen Mitspieler-Anzahl, allenfalls im Cent-einstelligen-Euro-Bereich. Somit wird hier unlautere Werbung betrieben.
Außerdem vermisse ich eine wöchentliche, mindestens aber monatliche Aufstellung der erzielten Lottogewinne im Mitgliederbereich. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Warum frage ich mich, wenn alles sooo seriös ist.
Gruß. Bin mal gespannt, ob ich hierauf eine Antwort bekomme.
Verbraucherschutz.de leitete den Kommentar weiter an VIP50 und erhielt nachstehende Antwort:
1. Auf der Startseite von lottohimmel.de (der besagten Lottoseite) ist die Teilnehmerzahl groß in der Mitte links angezeigt (888), natürlich auch in dem umfassenden Begrüßungspaket.
2. Für jeden angerufenen Kunden müssen unsere Partner laut Vertriebsvereinbarung das Einverständnis des Kunden nachweisen. D.h. auch in dem besagten Fall, muss es ein solches Einverständnis exisitieren. Sollte dies nicht der Fall sein, würde gegen das Call Center eine Vertragsstrafe, bzw. bei Wiederholung die Kündigung der Vertriebsvereinbarung die Folge sein.
Grundsätzlich ruft die IDM keinen einzigen Kunden selbst an, sondern beauftragt fremde Call Center.
Ist ja alles schön und gut, was Sie beschreiben, bzw. wie Sie dieses „seriöse“ Glückspielportal beschreiben.
Aber: Nach Anmeldung hatte ich per EMail und telefonisch angefragt, wieviele Mitspieler denn bei dem Lottospiel mit 120 Reihen teilnehmen. Die Mails wurden gar nicht beantwortet, Beim zelefonat nur ausweichend: weiß nicht, muß nachfragen etc. Auch hier kam keine Antwort.
Erst als die Widerrufsfrist abgekaufen war, kam eine Mitteilung per Email, dass 888 (Mit)-Spieler beim Lottospiel teilnehmen.
Ein Witz. Wie soll denn hier ein nnenswerter Gewinn für den Einzelnen erzielt werden???
In der Werbung von Vip-50 wird immer betont, wie toll man mit 120 getippten Reihen Supergewinne erzielen kann.
Das ist fiese Täuschung (ja Betrug)!Es wurden schon verschiedene Gewinne in den Lottoklassen VIII und VI erzielt, aber bei 888 Teilnehmern=einstellige Centbeträge pro…Diese wurden nicht einmal im Mitgliederbereich gemeldet. Tolle seriösität.Na, diesen Verein habe ich umgehend gekündigt.
Und Sie sollten sich mit dem Logo „Verbraucherschutz“ tunlichst zurückhalten.
Grüße jumi
Verbraucherschutz.de leitete den Kommentar weiter an VIP 50
und erhielt nachstehende Antwort:
Sie haben sich ja letztendlich über die Gewinnspielchancen und die Teilnahmebedingungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses informiert. Sonst hätten Sie sich nicht zu einer Teilnahme entschlossen.
Generell erhalten alle VIP 50 Teilnehmer einen eigenen Zugang zu ihrem persönlichen Account. Hier werden Ihnen dann auch die einzelnen Informationen über Ihre Teilnahme an den jeweiligen Gewinnspielen mitgeteilt, hier können Sie auch eine Übersicht der jeweiligen Mitspieler abrufen, die Aufstellung der erzielten Lottogewinne abrufen und andere Gewinnspieldaten abfragen. Zusätzlich steht Ihnen über Ihren Account eine separate Gewinnspielübersicht zum Download zur Verfügung. Nähere Informationen, ebenso die aktuellen AGBs, Teilnahmebedingungen sowie die entsprechenden Gewinnspielregeln können Sie auch jederzeit Online unter http://www.vip-50.com nachlesen.
Das ist ja ausgesprochen interessant. Die VIP50 wird von Verbraucherschutz.de empfohlen, obwohl sie ihre „Kunden“ durch Kaltanrufe generiert, in denen eine per Gesetz unerlaubte Handlung begangen wird. Gem.Glücksspielstaatsvertrag vom 01.Januar 2008 darf nach Ablauf der darin festgeschriebenen Übergangszeit von einem Jahr seit dem 01. Januar 2009 im Internet sowie per Telefon, Fax, SMS und Email kein Glücksspiel mehr angeboten werden. Das interessiert die IDM aber überhaupt nicht. Und offenbar auch die Herrschaften von Verbraucherschutz.de nicht. Denn wenn man sich die „empfohlene“ Seite genauer angeschaut hätte, wäre dieser Gesetzesverstoß aufgefallen – wenn man ihn denn entdecken will.
Danke für diesen Bärendienst am Verbraucherschutz.
Verbraucherschutz.de schreibt: Richtig recherchiert, aber leider nicht bis ins Detail. Sie haben natürlich recht, dass gemäß des Glücksspielvertrags vom 1. Januar 2008 im Internet, per Telefon, Fax oder E-Mail kein Glücksspiel angeboten werden darf. VIP50 ist aber kein Glücksspiel, sondern ein Gewinnspielclub, der sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt: Lotto spielen, die Chance auf eine Sofortrente, Teilnahme an hochwertigen Gewinnspielen. Glücksspiele sind verboten, da haben Sie Recht. Gewinnspiele wiederum sind erlaubt, sonst hätte Verbraucherschutz.de nicht sein Empfehlungszeichen vergeben. Illegales Handeln interessiert sehr wohl die IDM und noch mehr den Verbraucherschutz! Der Unterschied besteht darin, dass man bei einem Glücksspiel einen Einsatz leisten muss, um teilnehmen zu können, sprich: Man zahlt Geld, um mitzuspielen. Gewinnspiele hingegen zeichnen sich dadurch aus, dass man eben keinen Einsatz leistet und kostenlos teilnehmen kann. Daher ist auch das Anbieten und Bewerben von Gewinnspielen erlaubt – auch im Internet, per E-Mail, per Fax und auch über das Telefon. VIP50 ist ein Gewinnspielclub, der zwar einen monatlichen Beitrag in Rechnung stellt, aber hier geht es wiederum um einen Mitgliedsbeitrag für die vorhin genannten Komponenten. Den Beitrag verheimlicht VIP50 im Internet nicht, sondern klärt auf der Homepage und in den AGBs darüber auf. Zudem werden Kunden nicht per „Kaltanruf“ generiert. Jeder Kunde darf nur angerufen werden, wenn er im Vorfeld seine Einwilligung erteilt hat, hier würde man sich dann nämlich tatsächlich strafbar machen.
Die Vermutung, dass wir bei verbraucherschutz.de unliebsame Beiträge gegen Bezahlung entfernen lassen, trifft selbstverständlich nicht zu. Hierzu ist keine weitere Stellungnahme mehr notwendig. Selbstverständlich generieren wir Neukunden auch über Telefonaktionen, aber in keinem Fall über Cold-Calls. Bei der Vertragsdurchführung beachten wir darüber hinaus alle rechtlichen Belange und machen uns hier in keinem Fall strafbar. Senden Sie uns gerne Ihre gerichtsfesten Beweise und wir werden diesem Einzelfall im Detail nachgehen.
Nochmals, es ist rechtlich untersagt, ohne vorheriges Einverständnis mögliche Teilnehmer anzurufen. Laut dem gültigen UWG-Gesetz würden sich die beauftragten Call Center bei Zuwiderhandlung hier strafbar machen. Die angerufenen Personen haben alle in irgendeiner Art und Weise ihr Einverständnis gegeben, ob nun schriftlich oder im Internet und wurden explizit darüber informiert, von den Sponsoren angerufen und über neue Aktionen informiert werden zu dürfen. Deswegen verstehe ich auch die Beschwerden nicht, hier handelt es sich auf gar keinen Fall um Kalt-Anrufe!
sehr geehrte damen und herren,
unter ihrer e.mail adresse kann ich ihnen keine nachricht senden.
kdnr:B29385068
hiermit widerrufe ich den auftrag vom 25.05.2011 mit sofortiger wirkung!
mit freundlichen grüßen
seelos liane
Verbraucherschutz.de hat diesen Kommentar an VIP50 weiter geleitet. Der Auftrag wurde storniert.