Telekommunikationsgesetz, umstrittene Änderung wurde vom Bundesrat verabschiedet. Die Bestandsdatenauskunft verpflichtet Anbietern von Internetanschlüssen Nutzerdaten zu speichern und Ermittlungsbehörden auf Anfrage mitzuteilen.
Die Novellierung fand bereits im Herbst 2012 statt und wird von Bürgerrechtsorganisationen und Journalistenverbänden als Eingriff in die Grundrechte bewertet. Die Neufassung regelt die Pflicht der Internetanbieter zur Datenspeicherung, weil einige Provider den Nutzern keine festen IP- Adressen zu zuordnen. Eine IP-Adresse ist wie ein Fingerabdruck den wir alle beim surfen im Netz hinterlassen.
Es geht also darum die IP-Adressen einem Anschluss zu zuordnen. Es sollen aber nicht nur die IP-Adressen an die Ermittlungsbehörden weitergegeben werden, auch Namen und Adressen der Nutzer und deren Zugangsdaten wie die PIN für das Mobiltelefon. Ein „unverzichtbares Ermittlungsinstrument“ laut Wertung des Bundesinnenministeriums.
Mit Inkrafttretung am 1.Juli ist es dann soweit, meine geheime PIN und die PUK sind nicht mehr geheim. Waren sie das jemals? Ich habe die „geheimen“ Daten ja schon ein paar Jahre, sie müssen also zur Auskunft gespeichert sein.
Aber ich muss mir ja keine Sorgen machen, denn es ist zu lesen:
Die betroffene Person ist in den Fällen über die Beauskunftung zu benachrichtigen.
Also weiss ich dann ja wer diese Daten außer meinem Provider hat, oder?
Habe am 19.02.14 ein Paar Sicherheitsschuhe Cofra ESD ˙-Bestellnummer 29821 bestellt;
Habe zwei mal telefoniert und wurde mir gesagt,dass in die naechsten Tagen die Schuhen bekommen wuerde. Es ist heute zu Tage immer noch nicht passiert.Ans Telefon antwortet keiner mehr und inzwischen zwei Mails geschrieben auch erfolglos. Warte immer noch die Schuhen oder Rueckueberweisung.
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Da ich mit gemacht habe und jetzt mit sem abo verbunden bin
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Was soll ich machen
Welches problem haben Sie denn?