„Im V-Markt werden bei Kunden mit Rucksäcken Taschenkontrollen durchgeführt“
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
mein Name ist Patrick D. aus München. In eigener Sache möchte ich mich bei Ihnen über einen Sachverhalt informieren, der mich schon länger ein wenig fuchst. Vielleicht ist Ihnen das neu, vielleicht auch nicht.
Im V-Markt sowie V-Baumarkt nahe der St.-Martin-Straße werden bei Kunden mit Rucksäcken Taschenkontrollen durchgeführt. Die meisten Käufer lassen sich darauf einfach so ein – mich jedoch widert es an, dass man als ehrlicher Käufer wie ein potenzieller Krimineller behandelt wird. Darum habe ich bei meinem letzten Einkauf im V-Baumarkt auch die Konfrontation gesucht und an der Kasse die Kontrolle meines Rucksackes verweigert.
Sofort wurde der Filialleiter geholt, der mir nun erklären wollte: Warum, wieso, weshalb. Hierzu gibt es einen interessanten Artikel, der sich in diesem Gespräch beinahe als prophetisch herausstellen sollte:
Einige der dort besprochenen Punkte kamen 1:1 von dem in dieser Thematik recht unbeholfen wirkenden Filialleiter vor – darunter die angebotenen Schließfächer (für die die Filiale keine Haftung übernimmt) oder dass diese Taschenkontrollen Teil der Hausordnung seien, die man ja bei Betreten der Filiale akzeptierte habe.
Es fielen seinerseits Aussprüche wie „Präzedenzfälle gibt es nicht“ oder „wer nichts zu verbergen hat, kann doch seine Tasche vorzeigen“. Die Krönung war jedoch seine Antwort, als ich sagte, das Unternehmen würde sich dadurch seine ehrlichen Käufer vergraulen: „Im Gegenteil, wir machen das im Interesse unserer ehrlichen Käufer“. Am Ende des Gespräches kündigte der Herr an, dass ich Hausverbot erteilt bekäme, sollte ich die Taschenkontrolle ein nächstes Mal verweigern. Dann ließ er mich ziehen.
Es stört mich nicht nur, dass man von Haus aus wie ein Verdächtiger behandelt wird. Viel schlimmer ist die dabei herrschende demografische Diskriminierung: Über längere Zeit konnte ich beobachten, wie junge und reifere Damen mit Handtaschen, die bisweilen das Volumen eines handelsüblichen Rucksackes in den Schatten stellen, einfach ohne Taschenkontrolle durchgelassen wurden. Viele Männer, insbesondere jüngere wie mir, werden jedoch stets argwöhnisch beäugt und dementsprechend diskriminiert. Es ist und bleibt eine unangemessene Benachteiligung.
Angenommen, jemand hat wichtige betriebliche Dokumente dabei die geheim bleiben müssen. Oder private Gegenstände, die in der Öffentlichkeit zu zeigen sein Ansehen schädigen könnten – wer verantwortet das? Angenommen, ich muss meinen Büro-Laptop mitsamt Rucksack in die Schließfächer einsperren, die während meines Einkaufes aufgebrochen werden – auch hier schließt das Unternehmen die Haftung aus.
Was erhofft sich das Unternehmen von dieser Praxis? Die meisten Rucksäcke sind ohnehin meist recht vollgepackt mit allerlei Alltagsgegenständen. Bei einem schnellen Blick durch den geöffneten Reißverschluss wird der/die darin ungelernte Kassierer/in wohl kaum auf Anhieb ein vermeintlich gestohlenes Produkt erspähen. Genug Zeit, um im Rucksack des Kunden zu wühlen oder ihn gar zur Ausleerung der Tasche aufzufordern, bleibt beim Kassieren auch nicht. Zudem wird ein/e Dieb/in sich bewusst sein, dass dort die Rucksäcke kontrolliert werden und seine Beute wohl eher in die Jacke oder woanders hinstecken. Das Resultat? Eine geringe Erfolgsquote bei tatsächlichen Diebstählen sowie eine unangenehme Atmosphäre des Misstrauens.
Die rechtliche Lage scheint für mein Empfinden längst eindeutig, daher wirkt dieses misstrauische Geschäftsgebaren des Unternehmens auf mich sehr obsolet. Ich kenne es persönlich auch von keinem anderen Geschäft, in dem ich einkaufe. Bei Media Markt gibt es zwar teilweise auch Schließfächer, doch dort wurde ich nur ein einziges Mal darum gebeten, meinen Rucksack einzuschließen, als diese Schließfächer vor vielen Jahren neu eingerichtet wurden. Wahrscheinlich hat auch hier die Firma schnell einsehen müssen, dass es keine juristische Grundlage gibt, die Kunden hierzu zu zwingen. Daher passierte das nie wieder.
Über eine Stellungnahme Ihrerseits zu diesem Thema würde ich mich sehr freuen. Vielleicht kennen Sie ja eine Anlaufstelle, um hier etwas zu bewegen.
Vielen Dank und liebe Grüße aus München
Patrick D.
Also mir ist heute dasselbe im V-Markt München (Euro-Industriepark) passiert. Ich wurde an der Kasse aufgefordert, meinen Rucksack abzunehmen und zu öffnen.
Ich war perplex. Mir ist das noch nie passiert – egal wo. Und dann auch noch vor anderen Kunden an der Kasse.
O-Ton war wie oben:
* Im Interesse des Kunden („Geklautes“ müsse preislich umgelegt werden)
* Die Kontrolle sei ja freiwillig (aber die meisten würden sich drauf einlassen)
* Handtaschen würden ja nicht durchsucht
Es ist wohl so, dass aufgrund der Zunahme von Diebstählen das Personal aufgefordert wird besser zu kontrollieren.
Ich war heute im Rewe-Markt in Ringen einkaufen. Man kennt mich dort. Ich nehme nie einen Einkaufswagen, kaufe immer mit einer mitgebrachten Einkaufstasche ein. An der Kasse lege ich die zu bezahlende Ware aufs Band.
Heute machte ich genau das -so wie immer-. Zuvor hatte ich in der Apotheke ein Medikament gekauft, welches sich – nach auflegen der ausgewählten Ware des Supermarktes auf das Kassenband- noch in der Tasche befand. Die Kassiererin meinte dann, dass/was ich da noch in der Tasche hätte.
Ich habe ihr gesagt, dass gehe sie gar nichts an, ich sei alt genug selbst zu wissen, was ich zur Bezahlung auf das Band zu legen hätte. Sie müsse aber kontrollieren, dazu sei sie als Beschäftigte gehalten. Ich habe das verweigert.
Es standen etliche Kunden in der Kassenschlange. Wir sind ein kleiner Ort. Ich finde dieses Verhalten unmöglich. Ich werde ohne Grund einem Verdacht ausgesetzt und dies auch noch öffentlich.
Ja, man kann sich das Geschäft aussuchen, in Großstädten sicherlich kein Problem: man weicht auf einen anderen Anbieter aus. Hier auf dem Land ist dies der einzige Laden, sonst muss man mindestens 5 km fahren, für eine oder wenige kleine, einzelne Sache(n) sicherlich übertrieben.
Die Kassiererin hat schnell klein beigegeben. Ich fände es wichtig und notwendig das Personal besser zu schulen: aufmerksam ja, übergriffig nein.
Ich persönlich (44 Jahre / m.) kann die Erfahrungen von Patrick D. nur bestätigen. Ich selbst kaufe dort eher selten ein, aber wenn, dann fahre ich mit dem Fahrrad dort hin. Dabei habe ich meistens meine beiden Satteltaschen mit Leergut dabei, die ich in das Geschäft mitnehmen muss, da der Leergutautomat mitten im Laden steht.
Mir selbst ist dort auch eine Kassiererin aufgefallen, die besonders dreist, forsch und oft auch auf sehr unverschämter Weise die Kunden auffordert, ihre Taschen zu öffenen. Ich konnte auch beobachten, wie diese Person einer älteren Dame ihren gesamten Einkauf aus ihrer Stofftasche auf das Kassenförderband ausschüttete.
Ich selbst bin nie dieser Aufforderung nachgekommen, wobei diese Person mir schon mit der Polizei gedroht hat.
Als ich sie aufforderte diese dann doch bitte zu holen, hat sie mich „gnädigerweise“ gehen lassen, da es Samstag war und viele Kunden hinter mir an der Kasse standen.
Auch auffallend ist, dass ich nicht von jedem/er Kassierer/in zum öffnen meiner Taschen aufgefordert wurde und andere Kassierer/innen mein „Nein“ akzeptieren.
Die nächste höhere Stufe des Einschüchterungsversuches war, als ich wieder die Taschenkontrolle verweigerte, dass die Kassiererin den Hausdedektiv rief. Dieser hat mich nach dem Bezahlen an der Kasse angesprochen (er war höflich) und wollte mir ebenfalls das Märchen erzählen, dass ich den Inhalt meiner Taschen vorzuzeigen habe. Ich wiedersprach ihm vehement und die Diskussion zog sich so in die Länge, bis der Hausdedektiv genervt davonzog (mit einer höflichen Verabschiedung, die ich ebenfalls höflich erwiderte)
Ich warte nur noch darauf, dass das Personal bei meinem nächsten Einkauf mich entweder festhält oder tatsächlich die Polizei ruft.
Dann werde ich aber auf jeden Fall zum juristischen Gegenschlag ausholen.
Mir hatte Herr Glöckner (Assistent der Geschäftsführung) nach mehreren Beschwerden zugesagt, das Personal der Filiale bezüglich Höflichkeit gegenüber dem Kunden zu „sensibilisieren“ (das Hausverbot wurde aber nicht aufgehoben). Ich habe mal eine Nachfrage gestartet und werde berichten, was dabei rauskommt.
Bisher wurde meine Mail einfach ignoriert – wenig verwunderlich, Herr Glöckner hat sich mir gegenüber wiederholt selbst widersprochen und Zusagen gemacht, die er dann später nicht eingehalten hat.
Mein Hausverbot läuft jedenfalls im März ab und danach gehe ich nur noch mit Handy in den Laden – dann kann sich keiner mehr mit „Aussage gegen Aussage“ rausreden und im Zweifel rufe ich halt die Polizei.
Die Erpressung mit angedrohten Hausverboten, wenn ein Kunde auf seinem Recht besteht, ist beim V-Markt der Regelfall und wird auch sowohl vom Filialleiter als auch von der Geschäftsführung wissentlich unterstützt. Allerdings liegt hier ein klarer Rechtsbruch vor, es gibt klare BGH-Urteile zu diesem Thema. Haben meine Vorredner ja schon erwähnt.
Anscheinend ist das dem Unternehmen aber völlig egal, solange sie mit diesem Murks durchkommen.
Juristisch kann ich leider nichts zusätzliches beitragen, aber ich ärgere mich genauso über die Taschenkontrollen dort und über die Selbstherrlichkeit, mit der die Kassiererinnen mir jedes mal erklären „Ich mache nur meinen Job“ oder „Das steht in der Hausordnung“. Ich frage mich auch, wie ich dort vertrauensvoll einkaufen soll, wenn mir nicht vertraut wird? Außer einer Beschwerde beim Filialleiter sehe ich praktisch aber leider nur die Möglichkeit der Abstimmung mit Füßen.
Hausverbot ist Hausverbot.
Egal ob gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt, wenn ein Hausverbot ausgesprochen wurde, darf ich den Laden nicht mehr betreten. Sonst ist es Hausfriedensbruch.
Aber der Händler darf mir nicht in die Tasche schauen. Nur die Polizei. Das ist eine Durchsuchung!!!
Er darf mich auch nicht unter einen generellen Diebstahlsverdacht stellen.
Das kann schon in den Tatbestand einer Nötigung darstellen.
Vielen Dank, dass Sie meine letzten Kommentar zensiert haben.
Hallo Polizist,
Ihren Satz: „Die Aussage der Lauckenmann“…. habe ich entfernt, denn ich bin nicht „die Lauckenmann“ !
Ich habe einen Anwalt zitiert, der hierzu sehr viel recherchiert hat.
Entgegen meiner eigenen Meinung, dass ein Ladenbesitzer „Hausrecht“ hat, und „Hausverbot“ erteilen darf, ist dem wohl nicht so! (Siehe Rechtsanwalt Ferner)
Ich habe außerdem als Gunda Lauckenmann geantwortet, wie ich ganz klar geschrieben habe. Meine erste Antwort bezog sich auf
die Tatsache, dass überhaupt „Taschenkontrollen“ stattfinden.
Habe mich im zweiten Teil korrigiert. Und da steht doch nun klipp und klar, dass der Supermarktinhaber nicht in die Taschen schauen
darf.
Also was ist denn nun widersprüchlich oder eine falsche Aussage?
Ich habe auch überhaupt keine Zeit, mich weiter mit diesem Thema zu befassen, denn Rechtsauskünfte erteilen wir nicht, und viele Verbraucher warten darauf, dass wir Ihnen bei Ihren Problemen helfen.
Und wie gesagt, es war meine persönliche Meinung, die ich soeben aus dem Artikel entfernt habe.
Hallo Patrick,
Wie du schon betont, müsste ja eine Eintrittskontrolle stattfinden, um diese Gefahr zu entschärfen.
Zum Durchsuchen von Taschen, ist der Marktleiter, auch wenn es in der Hausordnung steht, nicht berechtigt. Das darf nur die Polizei. Er darf dich deshalb festhalten, bei konkreten Verdacht, muss dann aber die Polizei rufen.
In welchem Laden du gehst, entscheidest du, der Händler will dich als Kunden haben.