„ich hatte per pay pal ein Privatzimmer bei Tasha Lynai in New York bezahlt“
Frau Leila F. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,ich hatte per pay pal ein Privatzimmer in New York bezahlt.Bei Ankunft vor Ort wurde mir mitgeteilt, dass dieses Zimmer nun doch nicht zur Verfügung steht.Ich habe die Vermieterin mehrmalig angemahnt, die nicht erbrachte Leistung(1600,00$)zurück zuzahlen.Pay pal sagt, sie können nichts machen, da es keine Sache/Gegenstand ist.Nun war ich heute bei der Polizei und mir wurde geraten, Sie zu kontaktieren.Da ich keinen Rat mehr weiß, hoffe ich auf Ihre Hilfe und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Leila F.
Verbraucherschutz.de schrieb an eine ehemalige Mitarbeiterin von Paypal:
Hallo Frau D.,
Ich habe jetzt mal eine ganz andere Frage an Sie, da Sie ja bei PayPal waren.
Wir erhielten die nachstehende Zuschrift, und ich verstehe das nicht.
Es wurde über PayPal bezahlt, aber Paypal lehnt die Erstattung ab, weil es keine „Sache“ ist!!???
Wieso kann man denn dann diese Nicht-Sache (hier ein Zimmer) überhaupt über Paypal bezahlen??
Frau D. antwortete:
Hallo Frau Lauckenmann,
Zu PayPal, Sie können alles per PayPal bezahlen es sei denn es verstößt gegen die Nutzungsrichtlinien- Cuba Rum z.B. Der Unterschied liegt jedoch darin das nicht alles vom Käuferschutz abgedeckt ist. Vom Käuferschutz abgedeckt sind nur Waren welche verschickt werden können. Grund ist der , wenn ein Antrag auf Käuferschutz eingereicht wird dann fordert PayPal vom Verkäufer einen Versandnachweis. ( Gelder aus abgeschlossenen Transaktionen dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen retour gebucht werden einer davon ist ein Nachweis das die Leistung erbracht wurde ) Das ist bei digitalen Waren oder auch Zimmern nicht möglich. Ich nehme an der Verbraucher hat einen Antrag auf Käuferschutz gestellt und eine Ablehnung erhalten? Es ist leider die korrekte Vorgehensweise in einem solchen Fall. Die Zahlung erfolgte mit Lastschrift, theoretisch kann man diese zurückholen auch wenn es im September war. ( je nach Bank ) Aber Vorsicht hier- in einem solchen Fall hat der Verbraucher zwar das Geld wieder aber sein PayPal Konto wird ins minus gesetzt und Collections wird eingeschaltet. Bei Nichtzahlung ist eine recht hohe Wahrscheinlichkeit gegeben das der Fall an KSP oder BFS abgegeben wird. Mit denen kann man dann zwar meist einen 25% igen Rabatt aushandeln aber der Ärger ist es eigentlich nicht wert. Wenn der Verbraucher sich beschweren möchte, hier die email Adresse der Abteilung Executive Escalations [email protected] ( haben sie nicht von mir- können Sie aber weitergeben ) In diesem Fall bekommt der Verbraucher zwar zu 99% auch eine Ablehnung kann sich aber dann mit dieser abschließenden Stellungnahme am besten an die CSSF in Luxemburg wenden ( auf deutsch /ist kostenlos ) welche dann den Fall unter die Lupe nimmt. Da besteht zumindest eine kleine Chance das Geld wiederzusehen evtl wenn bei der Prüfung des Verkäuferkontos Fehler gemacht wurden. Ich habe in einem solchen Fall immer versucht dem Verkäufer erstmal Druck zu machen und deren Konten limitiert und/oder wenn da was zu holen war auch retour gebucht wenn ich einen guten Grund finden konnte….aber ich bin nicht mehr da 😉 will Ihnen damit nur zeigen das es Möglichkeiten gibt wenn der Wille da ist.
Frau F. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckmann,
im Anhang sende ich Ihnen den email Verkehr zwischen meiner Tochter und der Vermieterin.
Desweiteren hatte ich der Vermieterin bis zum 01.02.2015 Zeit für die Rückzahlung gegeben, aber es blieb bei einem Teilbetrag von 475$, welche sie am 10.11.2014 via paypal gezahlt hat.
ch danke Ihnen für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Leila F.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Frau Tasha Lynai, erhielt aber keine Antwort:
Dear Ms Lynai,
Ms Fiebig sent uns the information, that you don’t pay the money back.
Please give me an answer why.
If I get no answer till 25.2.15, I will publish this matter on our Website.