Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern diese Mail von Bank-Pay sofort zu löschen, keinem Link zu folgen, keine Anhänge zu öffnen, und nicht auf diese Mail zu antworten
—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: Beauftragter Rechtsanwalt Bank-Pay GmbH [mailto:[email protected]]
Gesendet: Montag, 3. August 2015 21:20
An:
Betreff: Automatische Kontoabbuchung konnte nicht vorgenommen werden 03.08.2015
Guten Tag A………
in der nachfolgend aufgeführten Angelegenheit haben wir uns ordnungsgemäß an Sie gewandt, und die Forderung unserer Auftraggeber geltend gemacht.
Sie haben eine offene Rechnung bei Bank-Pay GmbH.
Ihre Bank hat die Lastschrift zurück buchen lassen, da Ihr Konto zur Zeit der Buchung nicht genügend gedeckt gewesen ist.
Wegen des bestehenden Zahlungsverzugs sind Sie gezwungen außerdem, die durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Mahnkosten von 81,88 Euro zu begleichen. In Vollmacht unseren Mandanten Bank-Pay GmbH fordern wir Sie auf, die noch offene Gesamtforderung schnellstens zu bezahlen. Bei Rückfragen oder Unklarheiten erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb von 72 Stunden. Eine vollständige Forderungsausstellung, der Sie alle Einzelpositionen entnehmen können, ist beigefügt.
Wir erwarten die Zahlung zuzüglich der Zusatzgebühren bis spätestens 05.08.2015 auf unser Bankkonto.
Erfolgt kein Ausgleich der offenen Forderung bis bis zum festgelegtem Datum, werden wir ohne weitere Kontaktaufnahme den Vorgang an das Gericht übergeben und der SCHUFA melden.
In Erwartung Ihrer Antwort
Beauftragter Rechtsanwalt Reichlich Lennard