Mit diesem Formular müssen Sie Ihre Forderung gegen I-Cases/Maas International GmbH geltend machen!
Anmeldeformular- Forderungen-gegen- Maas-International- GmbH
Verbraucherschutz.de stellt hier allen Verbrauchern, die noch Geld von I-Cases zu erhalten haben, ein Formular zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter geltend machen können.
90 IN 105/13 – Am 17.12.2013 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren Maas International GmbH , Am Mönchswald 2, 61462 Königstein (AG Königstein, HRB 7370), vertr. d.: Maas Jan Alexander, Am Mönchswald 2, 61462 Königstein, (Geschäftsführer) eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-2193150, Fax: 069-21931599
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Anmeldefrist: 05.02.2014
Dem Insolvenzverwalter ist unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte Gläubiger an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. Anträge zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters § 57 InsO) und zu den folgenden Angelegenheiten
– Wahl des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
– Umfang der Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
– Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
– Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§ 100 InsO)
– Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
– Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes (§ 157 InsO)
– Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
– Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§ 162 InsO)
– Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
– Beauftragung eines Gläubigers oder des Insolvenzverwalters mit der Anfechtung von Rechtshandlungen (§ 313 Abs. 2 InsO)
sind bis zum 19.03.2014 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. B, Burgweg 9, 61462 Königstein/Ts. vorzubringen.
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Königstein/Ts., 19.12.2013