Frau L. W. schrieb uns folgende Nachricht:
Hallo,
ich habe letztes Jahr am 17.12 etwas bei Personello.de bestellt, die Zahlung erfolgt bei dieser Website über klarna.de und genau diese versucht mich ab zu zocken!
Ich habe sofort nach Ankunft der Ware per online Banking das Geld überwiesen, welches auch problemlos geklappt hat, zudem habe ich die Kontodaten nochmals überprüft und sie waren korrekt!
Nun habe ich Anfang Januar eine Mahnung bekommen auf die ich erstmal nicht eingegangen bin das ich mit einem Fehler von klarna ausgegangen bin.(habe aber vesucht dort anzurufen aber niemanden erreicht)Als ich dann aber am 20.01.2011 und am 21.01.2011 ‚die letzte Mahnung‘ erhalten habe wurde ich stutzig!!
Nach der erste Mahnung kamen natürlich Mahngebühren zu der Originalsumme, bei der ‚ersten‘ letzten Mahnung kamen natürlich nochmals welche dazu!Ich bin weiter von einem Versehen ausgegangen und habe versucht diese Firma telefonisch zu kontaktieren erreichte aber niemanden.
In der ‚zweiten‘ letzten Mahnung kam dann der Hammer: Die Daten gaben an dass der Originalbetrag überwiesen wurde, ich aber die Mahngebühren zahlen soll bzw. muss. Es wurde mir mit der weitergabe des Falles an ein Inkassobüro gedroht.
Daraufhin habe ich einen bösen Brief an diese firma geschrieben und hoffe nun dass die mich nicht über den Tisch ziehen wollen.
Desweiteren bin ich auf ein Kontaktformular aufmerksam geworden in dem man als Betreff verschiedene Arten von erhaltenen Mahnungen auswählen kann.Dies hat mich dann doch sehr unsicher gemacht ob diese Firma seriös ist.
Ich denke der Vorwand man hätte etwas nicht bezahlt oder der Betrag wurde zu spät überwiesen(Fehler der Bank) wird vorgeschoben um die Kunden zu verunsichern damit diese dann ie Mahngebühren bezahlen!!!
Vor allem weil die beiden ‚letzten Mahnungen‘ an aufeinanderfolgenden Tagen eingegangen sind und verschiedene FALSCHE Daten enthalten!!!
Verbraucherschutz.de leitete diese Beschwerde weiter an Personello mit der Bitte um Stellungnahme.
Daraufhin schrieb uns Klarna: Sehr geehrte Frau Lauckenmann, vielen Dank für Ihre Nachricht zu Frau L.W.
Ich habe diesen Fall nun mit unserem Kundendienst besprochen. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Sachverhalt wie von Frau W. beschrieben in der Tat zutrifft.
Frau W. hat ihre Rechnung pünktlich bezahlt, unsere Bank hat es aber leider versäumt, uns den Zahlungseingang ordnungsgemäss mitzuteilen. Da wir täglich viele tausend Transaktionen durchführen, ist dieser Vorgang automatisiert, und die „fehlende“ Zahlung hat den Versand einer Mahnung an Frau W. verursacht. Die Meldung über die Zahlung von Frau W. ist uns von der Bank am 21. Januar zugegangen, woraufhin der Originalbetrag als bezahlt verbucht wurde und die Mahngebühren manuell entfernt wurden. Bevor unsere Mitarbeiterin dies vornehmen konnte, wurde allerdings eine erneute Mahnung erstellt.
Bei einem telefonischen Gespräch mit Frau W. am 24. Januar wurde ihr mitgeteilt, dass es sich bei der Mahnung um ein Versehen handelt, und dass Sie die Mahngebühren selbstverständlich nicht bezahlen muss. Natürlich haben wir uns in diesem Rahmen auch bei Frau W. entschuldigt. In unserem System ist die Rechnung bereits archiviert und Frau W. wird diesbezüglich keine weiteren Briefe von Klarna erhalten.
Zu dem von Frau W. in Ihrer Email angesprochenen Formular kann ich sagen, dass sich dort nicht „verschiedene Arten von Mahnungen“ anzeigen lassen, sondern verschiedene Betreffe zu einer Anfrage an unseren Kundendienst: klarna-de.custhelp.com/
Unter anderem findet sich dort auch die Frage „Warum habe ich eine Mahnung erhalten?“, da sich Kunden, die eine Zahlung vergessen haben sich naturgemäss bei Erhalt einer Mahnung oft an unseren Kundendienst wenden.
Eine schriftliche Beschwerde von Frau W. haben wir bis dato nicht erhalten.
Der ganze Vorfall war ein Versehen unsererseits und ist letztlich auf einen Systemfehler unserer Bank zurückführen. Es tut uns sehr leid, dass Frau W. dadurch Unannehmlichkeiten entstanden sind, und wir werden uns erneut bei Frau W. dafür entschuldigen.
Bitte lassen Sie mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen zu dem Fall haben.
Mit freundlichen Grüssen
Klarna schrieb am 16.1.2012 nachstehenden Kommentar:
Klarna Kundendienst
klarna-de.custhelp.com/
213.136.42.60 Eingereicht am 16.01.2012 um 22:14
Liebe Nutzer von verbraucherschutz.de,
in den vergangenen Wochen haben sich einige Nutzer unserer Services in diesem Forum zu Wort gemeldet und ihrem Unmut Ausdruck verliehen. Wir nehmen die hier vorgebrachte Kritik sehr ernst und möchten erneut die Chance nutzen, Stellung zu nehmen und Sie zudem darüber zu informieren, welche Konsequenzen wir daraus gezogen haben.
Viele der in den einzelnen Forumsbeiträgen geäußerten Kritikpunkte sind nur individuell zu klären. Daher bitten wir Sie, Fragen zu einer von uns versendeten Rechnung oder Mahnung im Zweifelsfall mit unserem deutschen Kundendienst zu besprechen.
Sie erreichen unseren Kundendienst hier: klarna-de.custhelp.com/
Neben individuellen Fragen zu unseren Services gibt es in den Beiträgen jedoch auch allgemeine Kritikpunkte, auf die wir gerne eingehen möchten: Einige Nutzer dieses Forums sind verärgert darüber, dass sie eine Mahnung von uns erhalten, obwohl sie eine Zahlung an Klarna vorgenommen haben. Hierfür kann es zwei Gründe geben:
1. Klarna konnte den von Ihnen gezahlten Betrag nicht eindeutig zuordnen. Ein Vorteil unserer Services ist, dass Kunden nur sehr wenige persönliche Daten angeben müssen, um online auf Rechnung einzukaufen. Dies bedeutet allerdings auch, dass bei der Bezahlung der Rechnung immer die korrekte Angabe der Rechnungsnummer notwendig ist. Denn häufig ist zum Beispiel der bei uns hinterlegte Name des Käufers nicht auch der Inhaber des Kontos, über das die Rechnung beglichen wird. Auch wenn mehrere Rechnungen zusammengefasst als eine Summe überwiesen werden, können wir dies nicht immer eindeutig den einzelnen Rechnungen zuordnen und es kann zu einer Zahlungserinnerung kommen.
2. Klarna hat keine Kenntnis darüber, dass die Rechnungssumme nicht mehr aussteht. Wir von Klarna verlassen uns auf unsere Partner, die uns schnelle und korrekte Informationen darüber geben, ob eine Rechnung noch offen ist. Diese Partner sind einerseits die Onlineshops, die uns melden müssen, wenn ein Kunde von seinem 14-tägigen Widerrufs- und Rückgaberecht Gebrauch macht und die Ware an den Händler zurücksendet. Nur dann können wir die offene Rechnung stornieren. Der andere wichtige Partner ist unsere Bank, die uns unverzüglich über die Zahlungseingänge informiert. Leider ist es hier zu einem Fehler gekommen und wir haben keine korrekte Meldung darüber erhalten, welche Zahlungen am 3. Januar 2012 eingegangen sind (was auch die Beiträge von Andrea und Anika erklärt). Alle von diesem technischen Fehler betroffenen Kunden werden von uns per E-Mail benachrichtigt. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen.
Wir von Klarna haben den Anspruch, Einkaufen im Internet einfacher uns sicherer zu machen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, verbessern wir ständig unsere Prozesse. Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, in Zukunft mit der Deutschen Bank als Partner zusammenzuarbeiten. Der Wechsel wird in den kommenden Monaten stattfinden. Sollten Sie allgemeines Feedback zu unserem Service haben, bitten wir Sie, sich an klarna-de.custhelp.com/ zu wenden. Wir freuen uns immer über Verbesserungsvorschläge und nehmen auch die Kommentare in diesem Forum sehr ernst.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Klarna Kundendienst