Verbraucherschutz.de schrieb am 27.2.2013 an Ebay:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage übersenden wir Ihnen einen Screenshot Ihrer Seite, den uns ein Verbraucher zukommen ließ.
Die Erklärung zum Käuferschutz im Bild 1 sagt ganz klar aus, dass bei allen Käufen der Käuferschutz greift, wenn der Käufer Paypal nutzt.
In Ihren AGB’s hingegen werden diverse Artikel, und unter anderem auch die Auslieferung der Ware bei Selbstabholung, ganz klar von diesem Käuferschutz ausgeschlossen.
Hierbei handelt es sich um eine irreführende Werbung nach §5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und somit um eine grobe Irreführung der Verbraucher!
Wir fordern Sie hiermit auf, die vom Käuferschutz ausgeschlossenen aufgeführten Positionen klar erkenntlich für die Verbraucher einzublenden. Oder Sie setzen ein Sternchen neben den Text in Ihrem Bild 1, welches dann mit Ihren AGB’s verlinkt ist.
Da wir diese Information in jedem Fall auf unserer Seite veröffentlichen werden, um andere Verbraucher vor dieser unerhörten Täuschung zu warnen, möchten wir Sie bitten, uns bis zum 1.3.2013 eine Stellungnahme zukommen zu lassen, die wir dann mit veröffentlichen können.
Mit schützenden Grüßen
Gunda Lauckenmann
Ebay hat sich bis heute nicht zu diesem Vorwurf geäußert und die Erklärung zum Käuferschutz wurde auch nicht geändert. Wir haben den Vorgang an die Verbraucherzentrale und die Wettbewerbszentrale weitergeleitet.