Zweck der Lebensmittelinformationsverordnung ist mehr Klarheit für den Verbraucher
Ab dem 13.Dezember 2014 treten neue Regeln zur Aufmachung von Lebensmitteln in Kraft. Zweck der Lebensmittelinformationsverordnung ist mehr Klarheit für den Verbraucher, so wird er deutlicher über Allergene oder Imitate, über die Nährwerte und über die Herkunft von Lebensmitteln informiert.
Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen:
Es wurde über eine Hilfe für Allergiker entschieden. Die 14 häufigsten Ursachen einer allergischen Reaktion wie zum Beispiel Nüsse müssen zukünftig durch eine fette Schrift oder eine andere Hintergrundfarbe hervorgehoben werden. Auch in Restaurants oder der Bäckerei muss über für Allergiker gefährliche Inhalte informiert werden. Die Art der Regelung bleibt hierbei den Mitgliedsstaaten überlassen.
Bei Lebensmittelimitaten ist der Hersteller zukünftig verpflichtet, den Ersatzstoff in der Nähe des Produktnamens zu platzieren. Somit soll Täuschungsversuchen vorgebeugt werden. Im Falle des „Klebefleischs“ muss beispielsweise „aus Fleischstücken zusammengefügt“ auf der Verpackung zu lesen sein. Traurigerweise ist es noch immer nicht Pflicht, das Wort „Imitat“ im Etikett aufzuführen, das Herausfiltern von jenen bleibt also noch immer schwierig.
Nährwerte wie Zucker, Kohlenhydrate, Eiweiß, gesättigte Fettsäuren, Brennwert und Salzgehalt müssen ab dem 12. Dezember 2016 auf jeden Fall angegeben werden. Der Grund ist eine Aussagekräftigere Zusammenfassung über die Nährwerte eines Produkts, als es bislang der Fall war. Leider kann der Verbraucher nach wie vor nicht auf einen Blick erkennen, ob die Menge an Zucker, gesättigte Fettsäuren und Co. hoch oder niedrig ist.
Sollten Bilder oder Flaggen auf dem Produkt zu sehen sein, ist der Hersteller zukünftig verpflichtet, die Herkunft des Produkts anzugeben, damit der Verbraucher nicht in die Irre geführt wird. Bei sowohl tiefgefrorenem als auch frisch verpacktem Schaf-, Gefüglel-, Ziegen- oder Schweinefleisch ist eine Angabe über die Herkunft erst ab 1. April 2015 angeordnet. Etiketten beinhalten dann Angaben über das Land, Aufzucht und Schlachtung. Bei Hackfleisch jedoch reicht der Verweis, es sei in der EU aufgezogen und geschlachtet worden. Über Informationen über Fleisch, welches sich als Zutat in anderen Lebensmitteln befinden, wird leider erst Ende des Jahres entschieden.
Neben diesen Änderungen wird es auch noch eine Mindestschriftgröße auf der Produktverpackung geben, welche leider wie zuvor nicht groß genug sein wird. Im Falle des Einfrierens von unverarbeiteten Fischerzeugnissen, Fleisch und Fleischerzeugnissen wird nun auch das Einfrierdatum angegeben, jedoch nicht von anderen Tiefkühlprodukten.
Vor dem 13. Dezember 2014 in den Umlauf gebrachte Lebensmittel dürfen ohne diese Vorgaben verkauft werden.
Leider sind noch immer einige für den Verbraucher wichtige Angaben nicht deutlich genug oder gar nicht zu sehen.