Volker Hofer schrieb folgende Nachricht:
Am 20.3. habe ich bei HRS das Hotel Dannerwirt in Flintsbach gebucht. HRS lobte auf seiner Internetseite „Exklusivpreis-Garantie“ aus. Dies bedeutet lt. Reglement mindestens 10% billiger als andere Internetanbieter. So habe ich im Vertrauen darauf gebucht. Zufällig bin ich während einer anderen Buchung auf „hotel.de“ gestoßen und dort wurde dasselbe Hotel für denselben Zeitraum mit demselben Preis angeboten. Aus Neugier habe ich auch „booking.com“ geprüft und dort war die Preisdifferenz ca. 3%. Die Exklusivpreis-Garantie war also nicht wahr. Im Reglement wurde für diesen Fall eine Pönale von 20€ vorgesehen, die allerdings beim Hotel einzuklagen war. So besuchte ich das Hotel wie gebucht und wie bei HRS gebucht, wurde der Internetpreis berechnet. Auf meine Reklamation bezüglich Exklusivpreis-Garantie antwortete man mit Unverständnis. Das Hotel biete immer nur einen Festpreis an und von der Garantie wüßte man nichts. Man zahle sowieso an HRS 15% Vermittlungsgebühr. Es
war ganz klar, daß nur HRS von dieser Garantieauslobung ggü. anderen Mitbewerbern profitierte. Ich wendete mich an HRS und bekam einen Eingangshinweis. Nach 14 Tagen keine Antwort und ich mahnte. Sofort darauf bekam ich die Antwort des Hotels an HRS, daß das Hotel wohl einen Fehler bei der Rechnung gemacht hätte. HRS würde nun das Hotel näher beobachten. Man dankte für meinen Hinweis. Kein Angebot der Wiedergutmachung wie im Reglement vorgesehen.
Auf meinen Hinweis, daß die Antwort ja nicht komplett sei, verwies man auf die „Vermittlerfunktion“, die einen Schadensersatz wie von mir verlangt, nicht vorsieht. Im übrigen hätte ich ja HRS vor dem Hotelbesuch nicht über die Situation informiert. Es ist also ganz klar, daß HRS zwar von der Garantieauslobung profitiert, aber auf keinen Fall dafür verantwortlich sein will. Das Hotel wiederum reagiert auf die Auslobung und das von HRS publizierte Reglement mit Unverständnis. Insgesamt also unlauterer Wettbewerb und Vortäuschung falscher Vorteile.