Gewährleistung, Garantie, Umtausch? Die wenigstens Verbraucher kennen alle ihre Rechte, wenn es um Gewährleistung und Garantie geht. Verbraucherschutz.de erklärt die wichtigsten Begriffe und Regelungen.
Jeder Kunde hat das Recht, ein defektes Produkt innerhalb von zwei Jahren umzutauschen oder reparieren zu lassen. Der Verkäufer muss dabei Organisation und Kosten, inklusiver Nebenkosten, tragen. Dieser Gewährleistungsanspruch gilt auch für reduzierte Ware. Dabei ist weder die Originalverpackung noch der Kassenzettel vonnöten – ein Kontoauszug reicht als Beweis für den Kauf des Artikels.
Ist ein Produkt defekt, muss der Verkäufer nachweisen, dass der Schaden vom Käufer verursacht wurde. Kann er dies nicht, nimmt der Gesetzgeber während der ersten sechs Monate an, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag. Die Beweislast liegt also zunächst beim Verkäufer.
Die Zeit der Reparatur für ein Produkt fällt nicht in die zweijährige Gewährleistungsfrist, sondern verlängert sich ihr entsprechend. Lässt ein Kunde seine Digitalkamera also nach fünf Monaten reparieren, hat er danach Anspruch auf 19 Monate Gewährleistung – nicht nur auf 18 Monate. Wird das Gerät dagegen gegen ein neues ausgetauscht, beginnt die Frist von vorn.
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gibt es die Herstellergarantie. Diese ist freiwillig, der Hersteller versichert dem Kunden eine bestimmte Funktionsdauer und –eigenschaften. Allerdings liegt hier die Beweislast nicht beim Hersteller, sondern beim Käufer. Er muss beweisen, dass der Defekt von Anfang an vorlag. Außerdem schließt die Herstellergarantie Nebenkosten wie Ein- und Ausbauten von Geräten oftmals aus.
Zuletzt der Umtausch: Hier gilt es zwischen dem Umtausch fehlerfreier Ware und dem defekter Ware zu unterscheiden. Bei letzterem greifen wieder Gewährleistungspflicht und Herstellergarantie. Möchte ein Kunde ein Produkt nur deshalb zurückgeben, weil es ihm nicht gefällt oder passt, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Rückgabe zu akzeptieren. Die meisten Händler zeigen sich jedoch kulant und nehmen auch unbeschädigte Ware zurück – meist allerdings nur innerhalb der ersten zwei Wochen.