Flexstrom und die Tochtergesellschaften OptimalGrün und Löwenzahn Energie haben am Freitag Insolvenz angemeldet. Obwohl wir immer wieder Beschwerden bezüglich der überteuerten Preisanpassungen von Verbrauchern erhalten haben, gibt das Unternehmen vor allem die schlechte Zahlungsmoral zahlreicher Stromkunden als Ursache an.
Weiterhin wurde die schädigende Berichterstattung als Auslöser für die unpünktlichen Zahlungen von Kunden genannt.
Da stellt sich doch wiederholt die Frage, warum die Verantwortlichen nicht gehandelt haben. FlexGas wird von einem Investor weitergeführt.
Liebe Verbraucher, haben Sie bereits Post erhalten, damit Sie reagieren können? Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen bezüglich des Informationsflusses Seitens des Unternehmens mit.
Öffentliche Bekanntmachung vom 12.04.2013 des Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36f IN 1569/13:
In dem Verfahren über den Antrag der FlexStrom AG, Reichpietschufer 86-90, 10785 Berlin, vertreten durch die Vorstände Michael Happ, Robert Mundt und Martin Rothe Register-Nr.: HRB 90656 – Schuldnerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte WHP Wähnert, Hafemeister, Pillokat, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin, Gz.: 4130/13 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 12.04.2013 um 11:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger Kurfürstendamm 32, 10719 Berlin bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO)…….