Viele Verbraucher schreiben uns immer wieder, dass sie sich bezüglich einer Firma gern einer „Sammelklage“ anschließen würden.
Genau genommen gibt es in Deutschland keine „Sammelklage“, sondern die richtige Bezeichnung lautet: „subjektive Klaghäufung“.
Eine solche „Sammelklage“ kann grundsätzlich auch ohne Anwalt eingereicht werden, wenn viele Kläger in einem identischen Sachverhalt sich gegen denselben Beklagten wenden.
Allerdings muss für so einen Fall einer der klagenden auch alle Kosten, die dieser Prozess mit sich bringt, aufbringen! Auch wenn er sich diese Kosten von seinen Mitstreitern
wiederholen kann, bleibt es doch ein großes Risiko für die federführende Person.
Die Streitwerte können sich schnell zu einer Summe auf addieren, bei der dann das Landgericht zuständig ist und nicht das Amtsgericht.
Vor einem Landgericht (Streitwert mehr als 5.000,00 Euro) muss allerdings dann immer ein Anwalt auftreten.
Hallo,
auch ich bin auf einen Schlüsselnotdienst reingefallen. Als wir Freitag Abend um 20:30 Uhr nach Hause kamen haben wir festgesellt, dass der Schlüssel von innen steckte. Der Schlüsseldienst vor Ort war nicht erreichbar. Somit ins Internet und dort gesucht. Angerufen und eine Stunde später kam der Schlüsseldienst mit ortsfremden Kennzeichen. Bevor er anfing zu arbeiten, durfte ich erste einmal was unterschreiben. Bei dem schlechten Licht und dem sehr schwachen Druck auf dem Papier, ist es mir entgangen, dass ich schon eine Rechnung und nicht einen Auftrag unterschrieben habe. Nach einigen Versuchen die Tür mit einer Plasitkschablone zu öffnen wurde das Schloss aufgebohrt. Dann ohne mich davon in Kenntnis zu setzen ein Schloss von 476 Euro und immer wieder die Bemerkung: “ Das zahlt die Versicherung.“ Als dann nach 20 Minuten alles vorbei war und ich halb erfroren in meiner Wohnung stand und dabei zu sah, dass ich eine Rechnung unterschrieben hatte, die ganz schnell noch zusätzlich ausgefüllt wurde. Nach einem Schock den ich noch immer nicht verarbeitet habe, war ich an diesem Abend 902,13 Euro ärmer. Leider lässt sich mit dem Schlüsseldienst nicht reden, da alles korrekt ist. Also mein Rat suchen Sie sich vorher bevor etwas passiert einen seriösen Schlüsseldienst und speichern diesen in ihrem Handy.
Bitte reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Hausratversicherung ein. In vielen aktuellen Hausratversicherungen sind haushaltsnahe Notdienstleistungen bereits kostenmäßig abgedeckt.
Rechnungen können auch bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. (bis zu 20% Rückerstattung der Kosten) Dies gilt nur für die Dienstleistungen und nicht für die Materialkosten.
Sie können sich auch von einem Anwalt unterstützen lassen.
Für eine Ersteinschätzung können Sie sich an unseren Partneranwalt Herrn Mauritz zu wenden:
http://verbraucherschutz.de/aerger-mit-dem-schluesseldienst-wenden-sie-sich-an-diesen-anwalt/
Bitte lesen Sie auch unsere Artikel:
https://verbraucherschutz.de/amtsgericht-oberhausen-verurteilt-schluesseldienst-auf-zahlung-an-den-klaeger-in-hoehe-von-581-euro/
https://verbraucherschutz.de/amtsgericht-moers-verurteilt-schluesseldienst-414-euro-an-den-klaeger-zurueck-zu-zahlen/
Hallo,
Ich kam gegen 21:50 nachhause vor der Tür wartete meine Frau auf mich und hatte den Schlüsselnotdienst angerufen gehabt
weil die Tür zugeschlagen war und von drinn der Schlüssel stecke es hat keine 5 sec. gedauert die Tür war offen und dann sagten die mir eine summe von 320 € ich war völlig baff, die meinten zu mir das es die versicherung übernehmen würde angeblich aber war auch nicht der fall. Es ist einfach eine frechheit und ich will mein Geld zurück danke im vorraus.
Eine Türöffnung tagsüber kostet ca. 90 Euro, zzgl. 30,- An/Abfahrt , zzgl. 19% Mwst. = ca. 140,- Euro. 100 % Nachtzuschlag kommt hinzu, dann sind es 180 Euro zzgl 30 zzgl Mwst.= ca. 250,- Euro. Wenn Ihr Schlüsseldienst eine höhere Öffnungspauschale als 90,- Euro veranschlagt hat, dann kommt er sicher so auf die 320,- Euro. Auf jeden Fall liegt dieser Betrag in diesem Fall unter der Wuchergrenze.(100% mehr als normal)