Herr A. M. schrieb uns am 4.5.2012 folgende Nachricht:
Guten Tag,
am 08.11.2011 habe ich bei gothsfashion Internetshop von Herrn Jens Hund Ware bestellt und überwies 69,82 Euro. Die Ware kam nicht ich wurde immer wieder vertröstet. Im Dezember bin ich dann vom Kauf zurückgetreten und forderte mein Geld zurück. Dartaufhin beakm ich folgende Mail:
Wenn Sie, wie u.g. nicht mehr warten möchten, wird der Widerruf selbstverständlich auch ohne erforderliche Nachfristsetzung zur Lieferung akzeptiert/ bestätigt.
Dieses Recht steht Ihnen lt. BGB selbstverständlich auch zu. Für die Rückerstattung bei Widerrufen sieht der Gesetzgeber dann eine Zeitspanne innerhalb von 30 Tagen ab Widerrufstag vor.Unsere von Ihnen akzeptierten Widerrufsbestimmungen bezugnehmend auf § 286 BGB wurden auf Grund der gesetzlichen Vorgaben ebenfalls danach gestaltet. Desweiteren gibt es dabei die gesetzliche Bestimmung, dass Sie Zinsen in Höhe von 5%, gerechnet vom Zeitpunkt der Zahlung bis zur Erstattung erhalten.
Trotz mehrmaligen Anmahnens bekam ich mein Geld nicht zurück. Einmal schrieb er mir sogar er hätte das Geld nachweisbar zurückerstattet, was definitiv nicht stimmt. Durch Internetrecherche habe ich herrausgefunden, dass viele andere Kunden seiner diversen Shops ganz ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
Über Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar,
Viele Grüße,
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Gothsfashion, Herrn Hund weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
eben möchte ich Ihre Nachricht beantworten. Lt. meinen Unterlagen wurde die Überweisung für Hr. Meinken schon veranlasst. Evtl. ist da etwas schiefgegangen. Um dies zu Prüfen, fahre ich dann gleich noch einmal zur Bank. Sollte mir ein Fehler passiert sein, werde ich selbstverständlich noch einmal den Kaufbetrag+Zins anweisen.
MfG
J.Hund
Verbraucherschutz.de schrieb
Sehr geehrter Herr Hund,
genau dieses Schreiben hatten Sie bereits am 22.2.12 an Herrn M. geschickt!
Ich gehe davon aus, dass Sie gar nicht daran denken, Herrn Meinken sein Geld zurück zu zahlen!
Ich lege Herrn M. daher nahe, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Ferner werden wir jetzt eine Warnung veröffentlichen, um andere Verbraucher vor Ihren Machenschaften
zu warnen.
Mit schützenden Grüßen
Gunda Lauckenmann
Herr Hund schrieb daraufhin am 9.5.12:
hallo frau lauckenmann,
die erstattung wurde bereits gleich heute noch einmal veranlasst.im laufe des donnerstages sende ich ihnen auch gleich den beleg selbstverständlich zu.
mfg
j.jund
Am 11.5.2012 schrieb uns Herr M.:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
das Geld von Herrn Hund ist heute eingegangen. Nochmals Vielen Dank für Ihre Hilfe, ich hätte es nicht geschafft das Geld zurückzubekommen.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende,
A.M.