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Vorsicht bei Gewinnbenachrichtigung von Sonnenschein-Reisen

Artikel erstellt am Freitag, 27 Mai 2011 4 Kommentare

Herr T. hatte an einer Energie-Umfrage der “Energie Umfrage, Osnabrück” teilgenommen, die mit einem Gewinnspiel verbunden war. Kurze Zeit später, am 16.11.10,  erhielt Herr T.  eine Gewinnbenachrichtigung von der Firma Sonnenschein-Reisen GmbH. Herr T. konnte zwischen 6 Reisen wählen, die für 2 Personen 0,00 Euro kosten sollte.

Sonnenschein-Reisen teilte Herrn T. in diesem Schreiben mit, dass für den Telefon- und Schriftverkehr ein deutscher Dienstleister, die Firma B.L. in Bad Tölz/Lenggries beauftragt worden sei.

Zudem würden für die Leistungen von Sonnenschein-Reisen Gebühren in Höhe von 49,- Euro pro Person anfallen. 

Herr T. meldete 4 Personen für eine der Reisen an, und zahlte die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 196.- Euro am 13.12.10.

Am 18.01.11, also 2 Monate später!,  erhielt err T.  erneut ein Schreiben, worin er aufgefordert wurde, nochmals 200,- zu zahlen, damit die Reservierung des Sitzplatzes und des Hotelzimmers vorgenommen werden könne.

Diese „Kaution“ sollte am Urlaubsort in voller Höhe angerechnet werden.

Herr T. stellte sich zurecht die Frage, womit denn diese Kaution verrechnet werden sollte, da für diese Reise ja keine weiteren Kosten anfallen würden.

Da Herr T. nicht gewillt war, für eine „gewonnene Reise, die anfänglich 0,00 Euro kosten sollte, nun nochmals        200,- Euro zu zahlen, stornierte er die Reise und forderte die gezahlten 196,- Euro zurück.

Die Firma Sonnenschein-Reisen übersandte Herr T. daraufhin mit Datum vom 24.2.11 eine Storno-Rechnung, aber keine Erstattung.

Herr T. wandte sich daraufhin an uns, und wir leiteten die Beschwerde von Herrn T. weiter an Sonnenschein-Reisen.

Am 17.511 teilte uns Sonnenschein-Reisen mit, dass die Bearbeitungsgebühr sofort bei Buchung fällig gewesen sei, und daher im Falle der Stornierung nicht erstattungsfähig.

Da wir, der Verbraucherschutz.de, dieseVorgehensweise als arglistige Täuschung betrachten, ist es unsere Pflicht, die Verbraucher auf diese Firma aufmerksam zu machen, und davor zu warnen, diesen „kostenlosen Reisegewinn“ anzunehmen.

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4 Kommentare »

  • Qualitätsprüfung (author) hat geschrieben:

    Wir erhielten eine weitere Beschwerde einer Verbraucherin. Diese hatte vor ca. 2 Jahren an einem Energie-Gewinnspiel teilgenommen und gewonnen. Sie hatte sich dann zwar für die Reise angemeldet, aber aufgrund negativer Meldungen über Sonnenschein-Reisen, die Gebühren nicht bezahlt. Da sie keine weitere Nachricht von Sonnenschein-Reisen erhielt, war sie davon überzeugt, dass der Fall erledigt sei.

    Drei Monate nach dem der Reisetermin bereits verstrichen war, erhielt sie jedoch eine 1. Mahnung, weitere vier Monate später eine 2.Mahnung und jetzt eine Androhung der Vollstreckung.

  • R.Mekelburg hat geschrieben:

    Wir haben von RIVA-STAR Int., die als Vermittler für Sonnenschein-Reisen auftreten, auch Reisen gewonnen für 2 Personen, kostenlos. RIVA STAR INT empfahl ein “Sorglos-Rundum-Paket” für 69,00 € pro Reise. Leider haben wir zu spät bemerkt, dass hier irgend etwas faul ist und stornierten. Trotz Bestätigung dass storniert wurde, erhielten wir von Sonnenschein-Reisen die Buchungsbestätigungen, aber von RIVA-STAR leider unser Geld nicht zurück. Wir zahlten aber an Sonnenschein-Reisen nichts und reagierten auch nicht, so haben wir wenigstens nicht noch mehr Geld zum Fenster geworfen.

  • Annemarie hat geschrieben:

    Vor ca. 1 1/2 Jahren habe ich auch an der Energie Umfrage von der
    Gewinnzentrale Osnabrück teilgenommen.
    Im Nov. 2010 erhielt ich die Gewinnmitteilung über 4/5 tägige Reiseangebote von Sonnenschein-Reisen, St. Moritz mit Angabe eins
    BL Dienstleisters in Bad Tölz. Ich meldete mich für den Reisetermin 11.4.11 an.Obwohl ich kein Versicherungspaket wünschte
    war dafür eine Prämie von 23 E in der Rechnung u.Buchungsbestä-
    tigungv. 6.12.2010 aufgeführt (neben Buchungsgebühr 49 Euro u. EZ-aufpreis 45 Euro) mit Zahlung fällig innerhalb 1 Woche.Da die Buchungsbestätigung keinen Reisesicherungsschein enthielt, monierte ich diesen umgehend am 8.12.10 zumal die Reise erst 4 Monate später stattfinden sollte und machte meine Bezahlung von dessen Erhalt abhängig. Am 13.3. erhielt ich die 1. Mahnung.Über
    Verbraucherschutz erfuhr ich von dem schlechten Ruf von Sonnen-
    schein-Reisen.Mit Schreiben v. 16.3. tat ich dies kund mit Er-
    innerung an den erbetenen Reisesicherungsschein.Daraufhin erhielt ich am 24.3. eine Stornorechnung – anstatt Euro 117 – Euro 62,50.
    Auf meine Bedingung der Vertragserfüllung, d.h. des Reisesicher-
    ungsschein gingen sie nicht ein. Weitere Zahlungserinnerungen am
    19.5. u. 5.9 Androhung der Vollstreckung,zuletzt am 22.11. Ankün-
    digung des Inkassos mit Zahlungsfrist bis 10.12.11.Bitte teilen
    Sie mir mit, wie hier weiter vorzugehen ist. Gibt es eine Sammel-
    klage????
    E I L T – geschrieben am 29. November 2011

  • Der China Roller Ersatzteile Liebhaber Christian hat geschrieben:

    Macht echt Spass hier zu lesen – die Infos sind gut und realtisch. Surf mal weiter aber komme wieder.

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