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Gewährleistungspflicht beim Autokauf, Händler oder Privat!?

Artikel erstellt am Sonntag, 28 Juni 2009
Der Unterschied zwischen dem Privatkauf und dem Kauf bei einem Händler

Jedes Auto bleibt irgendwann einmal liegen, nur was tun, wenn ein Neues her muss? Oft reicht das Geld für einen Neuwagen nicht. Nun muss überlegt werden, ob man ein Gebrauchtwagen bei einem Händler oder von Privat kauft. Privatkauf ist häufig eine günstige Alternative. Der Kauf von einem Händler, bietet Gewähr über einen einwandfreien Wagen, ist aber im vergleich zum Privatkauf teurer.

Der Kauf bei einem Händler

Der Kauf bei einem Händler birgt ein geringeres Risiko im Gegensatz bei einem Privatkauf. Der Käufer hat die Möglichkeit, beim Händler, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Hat das Auto einen Mangel, könne der Käufer gemäß Â§ 437 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zuerst Nacherfüllung, nämlich die Beseitigung des Mängels oder die Lieferung eines mängelfreien Fahrzeugs verlangen. Der Käufer kann von dem Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen, wenn die Nacherfüllung nicht geleistet wird, der sofortige Rücktritt ist aber ausgeschlossen. Die Nacherfüllung muss in angemessener Frist, vom Käufer gesetzt, geschehen. Dem Händler ist nicht erlaubt die Gewährleistung vertraglich auszuschließen, kann aber die Verjährungsfrist auf ein Jahr verkürzen.

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