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Argetra Ratingen

Artikel erstellt am Donnerstag, 17 November 2011 4 Kommentare

Argetra Ratingenjgfficce

Die Argetra GmbHin Ratingen (NRW) ist der in Deutschland  führende Fachverlag für Immobilien in der Zwangsversteigerung. Argetra unterstützt Interessenten,Ihre Wunschimmobilie günstig aus der Zwangsversteigerung zu erwerben, und das im gesamten deutschen Raum.

Argetra RatingenLink: http://www.argetra.de/

Die Leistungen

Die Versteigerungsobjekte von mehr als 500 Amtsgerichten bundesweit werden laufend sorgfältig erfasst und für den VIZ Versteigerungskalender aufbereitet.

Der VIZ erscheint monatlich in gedruckter oder elektronischer Form für 12 Gebiete. Darüber hinaus wird eine Reihe von Sonderausgaben angeboten.

Argetrabietet mit dem Zwangsversteigerungskalender VIZ, dem Internetportal und den zahlreichen namhaften Partnern den bekanntesten und renommiertesten Informationsdienst für Zwangsversteigerungen.

Werbepartnern bietet die Argetra GmbH eine vielbeachtete Plattform für themenbezogene Werbung.

Alle Vorteile auf einen Blick

  • Notar- und Maklerkosten entfallen. Nach Zuschlag ist der Meistbietende direkt Eigentümer
  • Der Zuschlag wird oft unter Verkehrswert erteilt
  • Der VIZ verschafft Transparenz über alle anberaumten Termine
  • Argetra übernimmt für die stundenlangen Recherchen im Internet, in Zeitungen und sonstigen Publikationen.
  • rechtzeitige Information  über die Termine, i.d.R. 6 Wochen im Voraus.
  • Durch die mitgelieferte Bewertungs- und Versteigerungsschule wird der Kunde für die Versteigerung fit gemacht
  • Geld-zurück-Garantie! Kunden  zahlen nur bis zum Erfolg, der Rest wird erstattet
  • Vollständigkeitsgarantie! Sollte der Kunde in einer Printversion eines Wettbewerbers im gleichen Zeitraum mehr Objekte finden, gibt es das Geld für die Ausgabe zurück.

Die Investition

Regionalausgaben, eine Ausgabe monatlich:

  • 1 Jahr    240,00€ ( mtl. 20,00 €)
  • ½ Jahr   132,00€ ( mtl. 22,00 €)
  • 3 Monate  79,00 €  ( mtl. 26,33 €)

Bundesweite Sonderlisten, eine Ausgabe monatlich

z.B. für Denkmalobjekte, Gewerbe-und Rendite, Hotels und Gaststätten, Land- und Forstwirtschaft, Millionen-Objekte oder Zweittermine

  • 1 Jahr    550,00 € ( mtl. 44,16 €)
  • ½ Jahr   285,00 € ( mtl. 47,50 €)
  • 3 Monate 150,00 €  mtl. 50,00 €)

Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt und Post- bzw. PDF-Zustellung.

Link:http://www.argetra.de/

 

 

Kontakt

Kostenfreie Hotline 08000711711

Email      : info@argetra.de
Internet: www.argetra.de

Argetra GmbH
Verlag für Wirtschaftsinformation
Philippstr. 45, 40878 Ratingen

Respekt:

Argetra GmbH hat das Empfehlungszeichen vom Verbraucherschutz.de erhalten, da die Firma sich als besonders vertrauenswürdig und verbraucherfreundlich erwiesen hat. Im Namen aller Verbraucher danken wir für die seriösen Dienstleistungen.

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4 Kommentare »

  • Qualitätsprüfung (author) hat geschrieben:

    Herr H. H. schrieb uns folgende Nachricht:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    von dem von ihnen empfohlenen Unternehmen Argeta GmbH in Ratingen,fühle ich mich hintergangen. Ich habe einen Auftrag zum Bezug des Versteigerungskalenders für 6 Monate erteilt und bezahlt. Nach 6 Monaten werde ich erneut aufgefordert den Bezug dieses Versteigerungskalenders für weitere 6 Monate!!zu bezahlen, weil ich nach den Geschäftsbedingungen nicht den Bezug gekündigt habe. Wenn ich gedrängt werde, in einem ansonsten durchaus informativen Fachgespräch, zur weiteren Information gleich für 6 Monate diesen Versteigerungskalender zu bestellen, ist dies für mich eine ganz klar begrenzter Auftrag. Und jetzt auch noch einmal 6 Monate !!ist auf keinen Fall in Ordnung.
    Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, sah ich mich veranlaßt, den geforderten Betrag in Höhe von 132,00€ zu bezahlen.
    Mit freundlichem Gruß
    H. H.

    Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Argetra weiter und erhielt die nachstehende Antwort:

    Sehr geehrte Frau Laukenmann,

    in jedem Verkaufsgespräch wird dem Kunden der ABO Bezug verdeutlicht, indem er mündlich aufgefordert wird, nach Erhalt der letzten Ausgabe uns anzurufen, wenn nicht mehr der Wunsch besteht , den Kalender weiter zu beziehen. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, diese Aussagen zu treffen. Sie dokumentieren dies auf jedem Auftrag schriftlich mit Unterschrift, wobei Sie an Eidesstatt versichern den Kunden entsprechend informiert zu haben.
    Unser Abonnent erhielt von uns mit jedem Kalender insgesamt 6 mal die ABG zugeschickt und kannte insofern die Regelungen, dass wir nur im ABO verkaufen. Das Modell eines Abos ist in der Bevölkerung hinlänglich bekannt.

    In Ausnahmefällen werden Aufträge auf besonderen Wunsch auch befristet entgegen genommen. Dies war aber kein Kundenwunsch zum Vertragsabschlusszeitpunkt.
    Lt. AGB müsste der Kunde schriftlich kündigen, wir nehmen aber die Kündigung auch tel. entgegen, um den Vorgang kundenfreundlich zu gestalten. Es folgt unsererseits eine schriftliche Bestätigung.

    Wir unterstellen, dass der Kunde seinen Bezugszeitraum selbst managt, um seinen Immobilienwunsch zu erfüllen. Will der Kunde nicht mehr über eine Zwangsversteigerung kaufen, muss er uns informieren, ersteigert er eine Immobilie, so bieten wir gem. AGB die Möglichkeit gegen Vorlage des Zuschlagbeschlusses, den Bezug zu beenden. In diesem Fall erstatten wir die nicht mehr benötigten Ausgaben zurück.

    Da auch der Rechtsanwalt die Richtigkeit unseres Handelns bescheinigt hat, weise ich höflich aber bestimmt den Vorwurf der Unseriösität zurück.
    Wir betreiben unser Geschäft mit aller Ehrlichkeit und Ernsthaftigkeit( Seriosität).

    Mit freundlichen Grüßen
    Axel Mohr
    Dipl.-Bankbetriebswirt (ADG)
    _______________________
    ARGETRA GmbH

  • Qualitätsprüfung (author) hat geschrieben:

    P. G. schrieb uns folgende Nachricht:
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bei der Suche nach der Fa. Argetra GmbH bin ich auf Ihre Webseite gestoßen und auf den Titel “Argetra GmbH arbeitet jetzt seriös und kundenorientiert”.

    Ich möchte Ihnen folgenden Sachverhalt mitteilen:

    Mein Mitarbeiter informierte sich privat bei Immowelt und Immonet über Projekte und geriet hierbei an Fa. Argetra. Er bat um Kontaktaufnahme. Hierauf rief ein Mitarbeiter von Argetra bei meinem Mitarbeiter an und bot ihm an, einen Versteigerungskatalog kostenlos zu versenden. Mein Mitarbeiter war hiermit einverstanden.

    Mein Mitarbeiter wurde nicht darüber informiert, dass es sich hierbei angeblich um ein Abonnement handelt; dies wurde ihm auch nicht gesagt. Auch fehlte eine Widerrufsbelehrung.

    Mehr als einen Monat später bekam ich als Geschäftsführerin eine “1. Mahnung” von Argetra über 2 Rechnungen zzgl. Mahngebühr per email, insgesamt 203,00 €. Auf mein Schreiben, dass ich als Geschäftsführer kein Abonnement oder sonstige Bestellung bei Fa. Argetra ausgelöst habe, erhielt ich dann die “1. Mahnung” im Original mit der Erklärung, da ich mein Widerrufsrecht nicht ausgeübt hätte, müsste ich jetzt die 203,00 bezahlen. Rechnungen wurden nicht übersandt, also ist auch keine Fälligkeit begründet.

    Noch einmal ausdrücklich und unmissverständlich:
    Weder mein Mitarbeiter noch ich als Geschäftsführerin haben jemals bei Fa. Argetra GmbH ein Abonnement bestellt; bei dem Telefonat zwischen dem Mitarbeiter der Fa. Argetra und meinem Mitarbeiter war niemals die Rede von einer kostenpflichtigen Bestellung oder Abonnement; auf die Möglichkeit einer Widerrufserklärung wurde nicht hingewiesen.

    Mit freundlichen Grüßen

    P. G.

    Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Argetra weiter und erhielt die nachstehende Antwort:

    Sehr geehrte Frau Lauckenmann,

    ich möchte gern den Sachverhalt richtig stellen:

    Von der Email Adresse von Frau G. GF der ….. kam am 18.10. um 16.50Uhr über die Homepage von Argetra eine Mail. Die Behauptung diese kam von einem Mitarbeiter ist falsch. Kopie der mail kann vorgelegt werden.

    Unser Mitarbeiter telefonierte dann mit der Fa. und erhielt eine Bestellung von dem Mitarbeiter ( Name ist uns bekannt) über zwei Regionalausgaben. Wir haben hier sogar ein Jahresabonnement auf zwei Gebiete so aufgeteilt, dass eine Belieferung für jeweils 6 Monate erfolgt. Es handelte sich um eine Bestellung einer Firma- also kein Verbraucher-. Deshalb ging die Ware per Mail mit der Rechnung an die Mailadresse des Mitarbeiters an die Firmenadresse. Die Laufzeit wurde wunschgemäß sofort auf das halbe Jahr für die zwei Ausgaben befristet. Das besondere Procedere bei der Aufteilung auf mehrere Gebiete und der Kostenteilung des günstigen Jahrespreises wurde dezidiert erläutert. Kostenlose Ausgabe gibt es nicht und gab es auch noch nie, da wir aufwendig recherchieren und eine gute Dienstleistung erbringen.

    Die Kalender wurden gem. Produktion zweimal am 26.10 und am 23.11 bzw. 25.11 an die uns bekannte Adresse geschickt. Die Rechnung wurde nicht bezahlt. Per 30.11. wies die Firma, bei der Frau G. GF ist, die Mahnung zurück, weil angeblich kein rechtswirksamer Vertrag geschlossen wurde.

    Unser Mitarbeiter hat dann mit dem Besteller telefoniert, um die Sachlage zu klären. Dieser schob alles auf seine Geschäftsleitung.

    Wir befinden uns hier im Vertragsrecht außerhalb des Verbraucherschutzes. Eine Firma muss das rechtsgeschäftliche Vertreten gegen sich gelten lassen, erwirbt aber innerbetrieblich einen Ausgleichsanspruch, wenn ein Mitarbeiter gegen den Willen und auf Kosten der Firma etwas bestellt.

    Da die GF Frau G, bei uns als erstes angefragt hatte, war Argwohn von unserer Seite nicht angebracht. Der Mitarbeiter gab sein Geburtsdatum an und leugnet auch heute nicht die Bestellung.
    Ein Unternehmen muss sich so organisieren, dass Rechnungen gesichtet werden. Wenn nicht vertrauenswürdige Mitarbeiter beschäftigt werden, muss sich das die dortige Geschäftsleitung zurechnen lassen.

    Die ausdrückliche Widerrufsmöglichkeit wurde nicht genutzt.
    Der Vertrag ist aus unser Sicht rechtskräftig geschlossen und zu erfüllen.

    Leider wird das Internet immer öfter missbraucht um über Androhung von Verbreitung unwahrer Zusammenhänge sich aus der eigenen Verantwortung zu ziehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Axel Mohr
    Dipl.-Bankbetriebswirt (ADG)
    _______________________
    ARGETRA GmbH
    Verlag für Wirtschaftsinformation

  • Qualitätsprüfung (author) hat geschrieben:

    M. S. schrieb uns folgende Nachricht:
    Hallo,
    mir ist es ein Rätsel, wie sie die Fa. Argetra mit ihrem Siegel auszeichen können. Diese Firma arbeitet unserlös und illegal mit sog. Cold Calls.
    MfG,
    S.

    Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Argetra weiter und erhielt nachstehende Antwort:

    Hallo Frau Lauckenmann,

    Herr S. spricht von Cold calls, gemeint ist die telefonische Kaltakquise, also Kontakt ohne Einwilligung.
    Diesen Vorwurf weisen wir zurück, da es so etwas bei uns nicht gibt. Wir reagieren nur auf Mails oder Anrufe.

    Unser Kontakt erfolgte, da sich Herr S. mit eine Mail über das Portal Immonet.de am 16.9.2011 um 10.02 an uns gewandt hatte und um Kontaktaufnahme bat.

    Wörtlich: bitte kontaktieren Sie mich. ( Mail liegt in Kopie vor)

    Die Anschuldigungen der Cold Calls sind aus der Luft gegriffen.
    Heute hat mir die Firma des Herrn S. eine Abmahnung und Kostennote selbstformuliert zugeschickt und dafür Eigenkosten von 595,–€ geltend gemacht. Zudem eine Unterlassungserklärung über 25000,–
    falls wir Kontakt mit der Firma aufnehmen sollten.

    Vielleicht ist das die neue Masche der Firma …… in Meersburg.

    Es ist schon spannend, wenn man bedenkt dass es sich um eine Forderung von nur 29,90€ handelt. Nun soll eine Gegenforderung von 595€ aufgemacht wird. Hat das System?

    Mit freundlichen Grüßen
    Axel Mohr
    Dipl.-Bankbetriebswirt (ADG)
    _______________________
    ARGETRA GmbH
    Verlag für Wirtschaftsinformation

  • Michael J. hat geschrieben:

    Hallo,

    ich interessiere mich schon für diesen Katalog, nur ist mir die Gebühr von derzeit 132€ zu hoch. Im oberen Abschnitt Ihres Artikels steht auf ein 3-Monats-Abo für 79€, dieser Betrag wäre mir um einiges lieber, nur finde ich diesen nicht auf der Argetra-Homepage bzw. kann man im Bestellformular auch nicht auswählen.

    Jetzt meine direkte Frage, ist dieses nicht mehr möglich oder wird dieses Abo noch integriert?

    Herzlichen Dank aus NRW

    Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Argetra weiter und erhielt die nachstehende Antwort:

    Hallo Frau Laukenmann,

    wir sind dabei die Hompage auch mit einer Bezahlplattform auszugestalten, dann ist die Quartalsausgabe auch im Angebot. Im Verkaufsgespräch, bieten wir es dann an, wenn der Kunde keine halbjährliche Verpflichtung eingehen möchte. Da Kunden erfahrungsgemäß zwiaschen 4 und 6 Monaten erfolgreich ersteigern, und wir die Geld zurück Garantie bieten( bei Ersteigerung erstatten wir die Kalenderausgaben, die dann nicht mehr benötigt werden)ist das sechs Monatsabo unser Standardprodukt. Wir werden morgen gerne Herrn J. anrufen und ihm das 3 Monatsabo anbieten.

    Ich hoffe dass dies für Sie in Ordnung geht. Nennen Sie uns bitte die Kontaktdaten.

    Beste Grüße aus Ratingen

    Argetra GmbH

    Axel Mohr

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