Ärger im Urlaub? Urlaubsbeschwerden werden auch in diesem Jahr zunehmen.
Gestrichene Flüge, veränderte Flugläne oder Ungeziefer und Bettwanzen im Hotelzimmer: Die Anzahl der Beschwerden rund um das Thema Urlaub werden auch 2010 wieder zunehmen.2009 wurden 57462 Beschwerden registriert, um 30 Prozent mehr als im Vorjahr.
Jeder fünfte Verbraucher bemängelt die Hotelunterbringung: Schmutzige Zimmer, Schimmel im Bad oder Ungeziefer sorgten für Aufregung.
Verlorenes Gepäck und Flugverspätungen
Grundsätzlich betreffen die meisten Verbraucheranfragen den Flugverkehr. Jeder Dritte regt sich über seinen Flug auf: Annullierungen, Verspätungen oder eine Verlegung des Abflughafens, sowie verlorenes Gepäck sind die häufigsten Ärgernisse.
Jede siebte Anfrage betrifft Stornogebühren. Ebenfalls kritisiert wurde die Missachtung der Bruttopreisauszeichnung durch einige Airlines. Die häufigsten Anfragen und Beschwerden betrafen die Länder Italien, Spanien, Türkei sowie Niederlande und England.
Wir raten, Ansprüche sofort nach der Rückkehr beim Reiseveranstalter geltend zu machen und sich keinesfalls mit Gutscheinen abspeisen zu lassen. Eine Preisminderung muss in bar gewährt werden. Eine Orientierung bietet die “Frankfurter Tabelle” unter http://www.arbeiterkammer.at.
Orientierung für die Reisepreisminderung
Bei der Frankfurter Liste handelt es sich um Richtlinien in Sachen Reisepreisminderung. Gerechnet wird immer vom Gesamtpreis der gebuchten Reise. Nach der Frankfurter Liste orientieren sich viele Richter, verbindlich ist die Tabelle aber nicht.
Reisemangel dokumentieren
Hilfreich ist es, wenn Sie die Reisebestätigung und möglichst auch die Katalogbeschreibung dabei haben. In den Unterlagen müssen Hinweise zu Reklamationen enthalten sein. Vor allem benötigen Sie Name und Adresse des Vertreters des Reiseveranstalters vor Ort, um Reklamationen anzumelden und zu klären. Lassen Sie sich nicht abwimmeln oder vertrösten, schicken Sie notfalls ein Fax an den Reiseveranstalter.
Fristen und Reisepreisminderung
Bleibt Ihr Abhilfeverlangen erfolglos, haben Sie wegen der Beeinträchtigung Ihrer Reise Minderungs- bzw. Schadensersatzansprüche. Diese Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Reiseende gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden oder beim Reisebüro schriftlich per Einschreiben mit Rückschein reklamiert werden . Nach Ablauf der Monatsfrist verlieren Sie Ihre Ansprüche!!!!!
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung verjähren sechs Monate nach Reiseende.












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