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Abofallen im Internet

Artikel erstellt am Sonntag, 28 Juni 2009 8 Kommentare

Abofallen im Internet: die Kurzfassung

  • Zahlen Sie nicht, wenn Sie sich getäuscht, abgezockt oder betrogen fühlen! Wenn jemand von Ihnen Geld will, muss er nachweisen können, dass es zu einem Vertragsschluss zwischen ihm und Ihnen kam. Das wird schwierig bis unmöglich, wenn er auf seiner Internetseite im Kleingedruckten, im Fließtext, in den AGB oder am unteren Seitenrand versteckt hat, dass seine Dienstleistung etwas kosten soll – oder wenn er vorgetäuscht hat, dass sein Dienst kostenlos ist. In diesem Fall sind Sie also fein raus – trotz aller Drohbriefe und gegensätzlicher Behauptungen.
  • Unter 18? Dann entscheiden die Eltern! Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, müssen Ihre Eltern mit dem Abschluss eines teuren (Abo-)Vertrags einverstanden sein. Sind Ihre Eltern nicht einverstanden, besteht keine Zahlungspflicht. Das heißt nicht, dass Sie dubiosen Firmen irgendwelche Altersnachweise oder Ausweiskopien schicken sollten – Sie wissen ja gar nicht, ob diese Daten nicht auch missbraucht werden. Und nein: Eltern haften in diesem Fall nicht für ihre Kinder.
  • Keine Angst vor Inkassofirma, Schufa-Eintrag, Zwangsvollstreckung oder Anwalt! Die Betreiber dubioser Internetdienste (also Internetseiten mit versteckten Kosten) schreiben viel und drohen viel. Aber mehr als Rechnungen und Mahnungen (auch von Anwälten und Inkassobüros) kommt von Abzockern in aller Regel nicht. Sie wissen nämlich, dass sie nur verlieren können.
  • Kein Angst vor Gerichtsprozessen! Bei hunderttausenden Fällen ist es nicht weiter gegegangen als bis zu fünf oder sechs Rechnungen und Inkassobriefen. In genau zwei Fällen klagten die Dienste-Betreiber – und verloren vor Gericht.
  • Ein Mahnbescheid sagt garnichts aus! Selbst wenn Sie einen Mahnbescheid bekommen, ist das kein Grund zu Sorge oder Angst. Denn der Rechtspfleger, der beim Amtsgericht den Mahnbescheid erlassen hat, hat überhaupt nicht geprüft, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Das würde erst in einem Zivilprozess geprüft werden. Wichtig ist nur, dass Sie dem Mahnbescheid binnen 14 Tagen schriftlich widersprechen.
  • Falsche Daten angegeben – ja und? Wenn Sie sich mit falschem Namen bei einem – Ihrer Meinung nach kostenlosen – Dienst anmelden, handelt es sich nicht um Betrug. Und es droht Ihnen auch kein Strafverfahren – auch, wenn Abzocker das gerne behaupten.
  • Kein unnötiger Briefwechsel! Wenn Sie die Rechnung eines dubiosen Dienstes bekommen haben, können Sie widersprechen. Aber lassen Sie sich bitte nicht auf laufende Schriftwechsel mit den Abzockern ein. Es bringt nichts. Und: Wenn eine Abzockerfirma Ihre wahren Daten (Name, Anschrift) nicht kennt, sollten Sie diese auch bei weiteren – unnötigen – Briefwechseln nicht verraten.

So gehen dubiose Anbieter vor um Sie in die Falle zu locken:

Die Anbieter von Abo- und Vertragsfallen im Internet (das sind die Internetseiten mit großem Anmeldeformular und klein verstecktem Preis) verdienen ihr Geld damit, dass sie eine Seite zu irgendeinem Thema ins Internet stellen. Mitten darauf platzieren sie ein großes Anmeldeformular. Und versteckt im Kleingedruckten – oft ganz unten auf der Seite oder im Fließtext am Rand – schreiben sie, dass die Anmeldung Geld koste.

Sobald sich jemand angemeldet hat (oder seine Daten durch technische Tricks eingetragen wurden), schicken die Anbieter dem Betroffenen eine Rechnung per Mail. Zahlt der Empfänger nicht, üben die Täter schriftlich Druck aus, um ihr Opfer zur Zahlung zu bewegen. Denn: Wenn auch nur ein paar Prozent der Rechnungsempfänger zahlen, hat sich das Modell für die Anbieter schon gelohnt. Betroffene sprechen in solchen Fällen dagegen gerne von Betrug.

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8 Kommentare »

  • Alexander Schwabauer hat geschrieben:

    Ich bin ebenfalls auf eine solche Abofalle reingetappt, und habe nach der ersten Mahnung bezahlt, jetzt frage ich mich ob ich das Geld wiederbekommen kann oder ob dies ausweglos ist. Die Anbieter der Seite haben mich eingeschüchtert indem sie mir Unterstellt haben mich strafbar zu machen wenn ich mit meinem Alter geschummelt habe, denn ich bin erst 17. Doch kann ich nun im Nachhinein mein Geld zurückfordern?????????????????????
    BITTE HELFT MIR

  • BP hat geschrieben:

    ich habe einen Flirtdienst besucht und eingewilligt, ein Testabo zu buchen. 1,- € für 14 Tage. Danach habe ich diese Seite nicht mehr besucht und habe auch diesen 1,- € überwiesen. Inzwischen haben sich Inkassofirmen bei mir gemeldet und wollen über 99,- !!! Euro von mir haben. ich habe abgelehnt und ihre Mandanten als Verbrecher beschimpft, die in ihre AGBs rein schreiben können was sie wollen, das sei noch lange nicht rechtens. Auch diese haben mir nun mit Klage gedroht. Wie ist denn hier mein rechtlicher Stand?? Vielen Dank für Antworten!!

  • Wilhelm Dieminger hat geschrieben:

    Ich bin ebenfalls auf diese Firma Content Services Ltd. / Softwaresammler- hereingefallen, habe auch mit dem Mustervordruck von http://www.bmj.de innerhalb der gesetzl. Frist 14 Tage Wiederspruch eingelegt. Jetzt ist mir trotzdem eine Mahnung ins Haus.. auf den Computer geflattert. Ich frage mich, warum wird hier vom Bundesjustitzministerium nicht endlich etwas konkretes unternommen, um die Menschen vor solchen Betrügern zu schützen. Aber vielleicht denken die auch nur, hier ist ein Unternehmen mehr am Werk, das Umsatzsteuer zahlt, das man nicht einfach schleißt. Ich würde gerne wissen wie ich mich wirklich verhalten soll, dazu gibt es auch keine Empfehlung von höchster Stelle.

  • Bernd Glacza hat geschrieben:

    Habe auch Probleme mit der Firma Content Services Ltd. / Softwaresammler. Denke das diese seite mit recht faulen Tricks arbeitet. Die Mails von dieser Firma
    sind so geschrieben das man echt nervös werden kann und überlegt ob man nicht wirklich schuldig ist.
    Habe mir aber den rat zu Herzen genommen das ich mich stur stelle und die 96€ nicht zahlen werde.
    Warum man diesen dubiosen Geschäftemachern nicht endgültig das Handwerk legt ist mir unverständlich, vieleicht hat der Herr Dieminger recht, wenn eine Firma Umsatzsteuer (selbst wen diese noch so kriminel ist)zahlt, macht der Staat die Augen zu.
    mfg.
    Bernd Glacza

  • Manuel Möbs hat geschrieben:

    Ich habe mich vor einiger Zeit auf einer Seite zu einem Gewinnspiel angemeldet (www.gewinn-eintrag.de).
    Es stand nichts von Kosten oder Abos auf der Internetseite oder wenn auch nur versteckt am Rand u.Ä.
    Nach unvorsichtiger Abgabe meiner Adresse und Telefonnummer riefen sie mich an. Ich sagte: “Ich bin erst 15, und habe Mist gebaut aber ich kann das nicht bezahlen”
    Deswegen hatte ich sehr viel Zoff mit meinen Eltern, musste aber vorerst nichts bezahlen, da keine Rechnung ankam. Dann irgentwann bekam ich eine Rechnung, habe diese aber sofort weggeworfen weil ich Angst vor meinen Eltern hatte.
    Wenn sie mir nun eine Mahnung schicken was soll ich dann machen?????
    BITTE UM HILFE!!
    Hochachtungsvoll,
    Manuel Möbs (15)

  • christian hat geschrieben:

    Auch ich habe einen ähnlichen Fall zu melden. Ich selber habe mich bei der Internetseite Tiere-welten.de angemeldet um einige Informationen im Bereich Reptilien zu finden. Dabei habe ich übersehen das in der Anmeldung ein jährliches Abo dieser Seite für 59,90 enthalten ist. Im Bereich der Anmeldung war davon aber nichts zu lesen. Erst nach nochmalige Lesen der Seite konnte ich am untersten Ende der Seite den Hinweis auf diese Kosten entdecken. Erst kürzlich erhielt ich die Zahlungsaufforderung nach dem nach der Anmeldung ca. 4 Monate ins Land gegangen waren. Ich habe nicht bezahlt und prompt die erste Mahnung erhalten ( 1 Tag nach Ablauf der Frist ) mit dem Hinweis die Zahlung bis zum 18.01.10 vorzunehmen. Bin mal gespannt was danach kommt. Werde trotzdem nicht zahlen, da ich mich betrogen fühle und in meinen Augen hier ein unrechtmäßiger Vertragsabschluss durch den Anbieter dieser Internetseite herbeigeführt wurde. Hoffe das ich mit dieser Entscheidung richtig liege.
    mfG Christian Sander

  • sispa1loe hat geschrieben:

    Ich empfehle Allen die sich betrogen fühlen nicht zu bezahlen. Rechnungen und Mahnungen einfach vergessen. Bei Inkassobriefen sofort Widerrufen. Die Firmen müssen Sie verklagen und das tun Sie in aller Regel nicht, weil sie vor Gericht immer den kürzeren ziehen. Ich spreche aus eigener Erfahrung.

  • Fritzle hat geschrieben:

    Hallo,
    ich bin bei drive2u.de reingefallen, eine seite die mitfahrgelegentheiten verspricht. nachdem man sich angemeldet hat kommt natürlich das übliche drama: rechnung und mahnungen via e-mail (die bei gmx übrigens von vorne herein im spamverdacht ordner landen). erst als ich dann die seite genauer unter die lupe nahm sah ich auf was es den betreibern wirklich ankommt.
    nun bin ich früher schonmal auf so eine seite geraten, damals hab ich mich dazu bewegen lassen zur polizei zu gehen…2-3 monate später erhielt ich einen brief von der staatsanwaltschaft dass die anzeige fallengelassen wurde da gegen den angeklagten bereits in mehreren prozessen ermittelt wird.
    ich erinnerte mich natürlich an den fall damals und antwortete auf die nun letzte mahnung von drive2u.de ganz leicht abfällig da mich solche maschen einfach wütend machen :>
    nun erhielt ich als antwort:

    [...}
    wir haben Ihre Nachricht zur Kenntnis genommen. Sie werden Verständnis dafür haben, dass wir Ihre Beleidigungen sowie die aufgrund Ihrer Anmeldung gespeicherten Daten der Polizei übergeben und Strafanzeige erstatten werden.
    [...]

    den erfahrungsberichten und verbraucherschutztips zufolge kann ich auch diese e-mail nur belächeln, allerdings finde ich online keinen fall wo jemand ähnlich wie ich reagierte, oder eine ähnliche drohung bekommen hat.
    hab ich nun mist gebaut?? also beleidigt hab ich die nicht wirklich, zumindest nicht mit kraftausdrücken.
    bitte um kleine beruhigende hilfestellung :)
    freundliche grüße

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