Ende März beschwerte sich eine Verbraucherin beim Bundesministerium über die Rentenanpassung 2013 (verbraucherschutz.de berichtete). Nun hat sie Antwort erhalten.
Das Bundesministerium betont in seiner Antwort zunächst einmal, dass sie auf die Höhe der Renten keinen Einfluss haben, sondern diese sich grundsätzlich nach dem Einkommen richten:
„Beim Erlass der Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte besteht für die Bundesregierung kein Ermessen, da sie zwingend an die gesetzlichen Anpassungsregelungen und die dort zur Verwendung vorgesehenen Daten gebunden ist.“
Als weitere Gründe für die Rentenberechnung werden im Schreiben unter anderem demografische Entwicklungen genannt. Riester- und Nachhaltigkeitsfaktor hätten bereits 2012 für Entlastungen gesorgt und könne deshalb mit der jetzigen Anpassung verrechnet werden:
„Im Ergebnis mindert der Faktor Altersvorsorgeaufwendungen die Rentenanpassung 2013 rechnerisch um 0,26 Prozentpunkte. Der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt bei der Rentenanpassung 2013 rechnerisch mit 0,72 Prozentpunkten mindernd auf den Umfang der Rentenanpassung.“
Um die Bürger nicht unnötig zu belasten müsse die 2012 vorgenommene Senkung der Beiträge jedoch nachgeholt werden, sobald die Renten wieder steigen. Diese sogenannte Schutzklausel bezieht soll vor allem die Ungleichheiten zwischen alten und neuen Bundesländern ausgleichen. Da die Anpassung im Osten jedoch bereits abgeschlossen ist, werden die alten Bundesländer nun deutlich mehr belastet. Die Stellungnahme des Bundesministeriums lautet hierzu wie folgt:
„Infolge der Wirt- schafts- und Finanzkrise des Jahres 2009 hätten die Renten im Jahr 2010 in den neuen Ländern um 0,54 Prozent, in den alten Ländern sogar um 2,10 Prozent gekürzt werden müssen. Es ist seit der Rentenüberleitung im Jahr 1992 im geltenden Rentenrecht angelegt, dass sich bei fortschreitender Angleichung der Löhne auch die Rentenwerte angleichen. Deshalb nähern sich auch die Rentenwerte Ost und West in jenem Umfang an, in dem sich die Einkommen in den neuen Ländern an diejenigen im Westen annähern. 2013 kommt die Angleichung der Renten wieder ein gutes Stück voran und der aktuelle Rentenwert (Ost) erreicht nun 91,5 Prozent des für die alten Länder maßgeblichen aktuellen Rentenwerts.“
Die Beschwerde eingelegt hatte ein Ehepaar, die sich durch die Rentenanpassung ungerecht behandelt fühlen. Damit stehen sie nicht allein da: Den Petitionsausschuss erreichen jeden Tag Beschwerden über die neuen Regelungen. Mit dem Antwortschreiben sind die Verbraucher ganz und gar nicht zufrieden, was sie in einem weiteren Brief an das Bundesministerium zum Ausdruck bringen:
„Sehr geehrte Frau Opitz,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit Interesse haben wir Ihr Schreiben aus der Dienststelle Bonn-Duisburg vom 10.04.2013 als Antwort auf unser an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Dr. Ursula von der Leyen, gerichtetes Schreiben vom 21.03.2013 zur Kenntnis genommen. Ihre darin enthaltenen, allgemein bekannten Textbaustein-Ausführungen haben keineswegs zur Klärung der Sach- und Rechtslage beitragen können, weil den angeführten Darlegungen für „Normalsterbliche“ jedwede nachvollziehbare Transparenz fehlt, insbesondere, wenn die Bundesministerin, Frau Dr. von der Leyen, damit haussiert, dass vor allem das stärkere Wachstum der Ostlöhne an das Niveau der Westlöhne für die deutlich höhere Rentenanpassung in den neuen Bundesländern ausschlaggebend sei . Diese Aussage möchten wir hiermit ausdrücklich in Zweifel ziehen.
Ungeachtet dieses Sachverhaltes und der drastischen Ungleichbehandlung bei der Rentenerhöhung resp. Rentenanpassung zum 01.07.2013 für Westdeutsche mit lediglich 0,25 Prozent bleiben wir dabei, nach Erhalt des neuen Rentenbescheides Widerspruch einzulegen, denn dieser Prozentsatz ist und bleibt eine „Verhohnepipelung“.
Im Übrigen weisen wir nochmals darauf hin, dass allein der Verwaltungsaufwand für Berechnungen und Versand der neuen Rentenbezüge an Westdeutsche in keinem Verhältnis zur vorgesehenen „Erhöhung“ in den alten Bundesländern und Westberlin steht.
Mit freundlichen Grüßen
S. & E. M.“
Warum werden denn die Pesionen um 2.4% erhöht?
Wonach berechnet sich das?
Wahrscheinlich entscheiden das, die eine Pension erwarten.
Es waren schon mehrmals die Pensionen höher ausgefallen, als die Renten.
Sehr interessant ist der letzte Absatz des o.g. Antwortschreibens.
Da ist von den alten Bundesländern und Westberlin die Rede, wenn aber schon seit Jahren Löhne tarifvertraglich für Berlin und Brandenburg ausgehendelt werden und die Rentenformel die tarifliche Lohnentwicklung berücksichtigt, dann ist doch für ganz Berlin die Brechnung der Renten nach einem „neuen Bundesland Berlin“ wie auch für Brandenburg vorzunehmen. Es gibt also nur ein ganzes Bundesland Berlin ohne Ost und West !!!
Was hat ein Rentner hiermit zu tun? : „Im Ergebnis mindert der Faktor Altersvorsorgeaufwendungen die Rentenanpassung 2013 rechnerisch um 0,26 Prozentpunkte.“ Als Rentenbezieher habe ich mit Vorsorgeaufwendungen doch gar nichts mehr zu tun. Versteht das jemand?