Die Rückerstattungskosten wurden nun in Form einer Überweisung statt eines Gutscheins getilgt.
D. P. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben über alltours eine Urlaubsreise unter der im Betreff genannten Buchungsnummer gebucht. Der Abflug verzögerte sich aufgrund eines technischen Mangels um 7 1/2 Stunden. Diese wurde nach Rückkehr aus dem Urlaub der Fluggesellschaft Air Berlin per e-mail mitgeteilt. Wir machten einen Entschädigungsbetrag in Höhe von 1.000,00 € (4 Personen á 250 €) geltend. Wir erhielten eine Bearbeitungsnummer und sollten mit einem Gutschein in Höhe von insgesamt 250 € entschädigt werden. Seitdem wir diesem Angebot widersprachen, erfolgt keinerlei Reaktion mehr seitens Air Berlin.
Wir haben unsererseits mehrmals aufgefordert, zuletzt unter Fristsetzung mit Androhung der Einschaltung eines Anwalts. Trotz alledem meldet sich Air Berlin schlicht nicht mehr.
Wir hoffen sehr, dass Sie uns behilflich sein können.
Mit freundlichen Grüßen
D. P.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage weiter und Air Berlin ging nach kurzer Zeit auf unsere Vermittlungsversuche ein.
Das Team entschuldigte sich für die Unannehmlichkeiten und bot pro Person einen Reisegutschein von 300 Euro an.
D. P. schrieb:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre Mithilfe. So erfolgte zumindest eine Reaktion seitens Air Berlin.
Der nunmehr seitens von Air Berlin unterbreitete Vorschlag, pro Person 300 zu zahlen, ist unsererseits akzeptabel. Jedoch bestehen wir auf eine Entschädigungsleistung in Form von Barleistung, nicht in Form von Reisegutscheinen. Vielleicht könnten Sie diesbezügl. bei Air Berlin nochmals vorstellig werden.
Mit bestem Dank für Ihre Mühe verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
D. P.
Eine Email später akzeptierte Air Berlin die Rückerstattung in Form einer Überweisung.
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wir überweisen den Betrag in Höhe von 250 EUR pro Person sobald uns die Bankverbindung Ihrer Mandantschaft vorliegt. Diese Zahlung erfolgt freiwillig.
Wir bitten um Mitteilung der Daten.
Wir bitten um Verständnis, dass unter Berücksichtigung der angekündigten Zahlung die Ihrer Mandantschaft zuvor in Aussicht gestellte Flugpreisermäßigung entfällt.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir nochmals um Entschuldigung. Gern möchten wir Ihre Mandantschaft wieder von unserer Zuverlässigkeit überzeugen und würden uns freuen, sie bald wieder an Bord eines Fluges von airberlin und NIKI begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Frau U. Katt
Customer Service