Verbraucherschutz.de hat sich mit dem Reiserechtler Herrn RA Vincent Aydin in Verbindung gesetzt, der bereits sehr viele Klagen gegen Air Berlin immer gewonnen hat.
Wir erhielten und erhalten sehr viele Beschwerden über Air Berlin, die in der Vergangenheit zwar schleppend, aber doch beantwortet wurden.
Wir nahmen Kontakt mit der Pressestelle auf. Der vorherige Pressesprecher, Herr Dünhaupt, sagte uns zu, dass Air Berlin den Kundenservice umstrukturiert, um Beschwerden der Kunden schneller bearbeiten zu können. Anfragen, die wir an Herrn Dünhaupt weiter leiteten, wurden dann auch umgehend bearbeitet.
Seit Kurzem hat Air Berlin einen neuen Pressesprecher: Herrn Kattwinkel. Seit dem gibt uns unsere bisherige Kontaktadresse „[email protected]“ eine Fehlermeldung.
Die Pressestelle antwortete uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich habe Ihre Emails erhalten, bitte aber um Ihr Verständnis, dass ich hier nicht unterstützen kann.
In Absprache mit der Leitung der Abteilung Guest Relation bitte ich Sie, die Gäste, die sich an Sie wenden, direkt an die zur Verfügung stehenden Kontaktkanäle der airberlin Guest Relation zu verweisen. Ich kann an dieser Stelle leider keinen Sonderweg für Sie aufmachen.
Der neue Pressesprecher, Herr Kattwinkel, ist unter der auf der Homepage angegebenen Mailadresse [email protected] nicht zu erreichen: Fehlermeldung!
Air Berlin möchte sich mit den Problemen seiner Gäste nicht mehr beschäftigen.
Von Air Berlin ist dringend abzuraten, da jetzt absolut gar kein Kundenservice mehr geboten wird!
Wir haben unter anderem diese Artikel veröffentlicht:
http://verbraucherschutz.de/air-berlin-ignoriert-fragen-und-forderungen-ihrer-kunden/
http://verbraucherschutz.de/air-berlin-beschwerden-der-kunden-werden-ignoriert/
http://verbraucherschutz.de/air-berlin-seit-dem-1-9-15-keine-erreichbarkeit-mehr/
Verbraucherschutz.de hat sich mit dem Reiserechtler Herrn RA Aydin in Verbindung gesetzt, der bereits sehr viele Klagen gegen Air Berlin immer gewonnen hat.
Herr RA Aaydin teilte uns mit, dass im Fall einer Klage Air Berlin die Kosten tragen muss, wenn eine gesetzte Frist von 7 Tagen für die Zahlung verstrichen sei.
So würden für die betroffenen Verbraucher keine Kosten entstehen.
Sollte Air Berlin wider Erwarten nicht zahlen, kommt Herr RA Aydin den Verbrauchern bezüglich der Gebühren entgegen, wenn diese über Verbraucherschutz.de an ihn herantreten.
10961 Berlin
Deutschland