Worauf Sie ab dem 01. Juni 2015 achten sollten.
Bestellerprinzip
Bisher musste immer der/die Wohnungssuchende/r für die Courtage an den Immobilienmakler aufkommen. Kraft Gesetzes gilt ab 1. Juni 2015 das Recht des Bestellerprinzips, was soviel heißt wie: Wer den Makler anheuert, der muss ihn auch bezahlen. Im Normalfall also der Vermieter. Das Bestellerprinzip greift jedoch nur beim Mieten von Immobilien, nicht bei einem Kauf.
Mietpreisbremse
Aufgrund der unaufhörlich steigenden Mieten hat die Bundesregierung ein Gesetz in Auftrag gegeben, welches die Mietpreise für Wohnungen regulieren soll. Demnach werden ab 01. Juli 2015 die Mietpreise in Ballungsgebieten nur noch maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten sind von dieser neuen Regelung ausgenommen. Bevor klar ist, in welchen Gebieten dieses neue Gesetz greift, müssen die Bundesländer die entsprechenden Gegenden aber zuerst noch bestimmen. Also heißt es weiterhin „Abwarten“.
Neue Kennzeichnungspflicht
Auf Haushaltsmitteln wie z.B Glasreiniger, Möbelpolitur oder WC-Reiniger müssen ab sofort Kennzeichnungen über den Inhalt abgedruckt sein. Diese Regelung gibt es zwar schon seit vier Jahren, jedoch bezieht sie sich auf Flüssigkeiten mit nur einem Inhaltsstoff. Daher nun die Neuerung des Gesetzes. Insgesamt gibt es künftig 9 Piktogramme zur Kennzeichnung der Gefahrenstoffe. Einige Beispiele haben wir im Folgenden aufgeführt.
Betriebssicherheit
Künftig schreibt der Gesetzgeber eine strengere Überwachung der Betriebssicherheit vor. Kleinen und mittelständischen Unternehmen soll dadurch die Anwendung der Arbeitsschutzregelung erleichtert werden.