Diese Firma wurde vom Verbraucherschutz.de vom 24.2.11 bis 24.22.13 empfohlen.
Seit dem möchte die Firma das Empfehlungsnetzwerk von Verbraucherschutz.de nicht mehr für sich nutzen.
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Wir haben nie mehr als 3300€bezahlt.
Selbst als wir mal ein Jahr aus Wien geflogen sind sind haben wir mit Zubringerflügen nach/von Wien nicht mehr bezahlt als jedes Jahr für unseren Ägypten Urlaub im Jungle Aqua Park bezahlen. Daher sind es für uns absolute Lockangebote wenn man dann einen Preis von 3250€ wie von Neckermann Austria angeboten, nicht hält sondern dann auf fast 3900€ hochgeht nach erkanntem „Preisfehler“ Sorry sowas geht nicht. gebucht bei Holidaycheck.
Ganz im Ernst, Reiseveranstalter zocken die Kunden doch über die Portale ab.
Egal ob dies ab-in-den-Urlaub oder holidaycheck sind. Wir haben sowohl letztes Jahr als auch dieses Jahr die Erfahrung gemacht dass man wirklich tolle oder interessante Angebote dort findet und wenn man diese bucht dann der Hinweis auf einen „Preisfehler“ kommt.
Netterweise beruft man sich dann auf dieses tolle Urteil: Preisfehler war ja zu erkennen und daher sei es rechtens.
Wir können belegen was wir immer zahlen.
S. g. D. u. H,
wir haben über Ab-in-den-Urlaub.de beim Reiseveranstalter DERTOUR einen Hotelaufenthalt in Höhe von Euro 1.149 zur Bestätigungsnummer: 082_0C1FC0040001909B_0_0715C08D_2 gebucht und die Mitteilung erhalten,
dass der Einlösecode in Höhe von Euro 25 erkannt wurde und gültig sei. Die Anforderung eines neuen Passwortes wurde mir fünf Mal bestätigt, jedoch habe ich immer noch kein Passwort erhalten und kann deshalb auch meine Bankverbindung nicht mitteilen. Ich benötige eine E-Mail-Ans
Wir haben Ihre Anfrage weiter geleitet.
Fluege.de schrieb:
Hallo Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Gern kann uns Herr K. telefonisch oder per Email kontaktieren, um seine Bankverbindung anzugeben und um seinen Login-Bereich manuell überprüfen zu können.
Email: [email protected] [email protected]
Tel.: +49 (0)341 65050 83970
Hallo habe meiner Frau vor 2 Jahren einen Geschenke Gutschein zum Geburtstag geschenkt über 200,- Euro!!!
Diesen habe ich jetzt bei unserer Buchung eingelöst und ich war sehr sauer alls ich eben erfahren habe das die 200,-Euro erst bei Abflug binnen 28 Tage überwiesen werden.
Auf dem Gutschein steht das auch ganz klein beschrieben hätte man mich am Telefon darauf hingewiesen hätte ich das Geld lieber 2 Jahre auf das Sparbuch eingezahlt (Zinsen und sofort verfügbar)
NIE WIEDER !!!!!!!!!!!!!!
Hallo. Hab ein Problem mein Mann hat mir eine Überraschung gemacht und ticketFlug nach alanya gekauft er hat gestern das Geld überwiesen bloss wo ich das erfahren hab meinte ich das ich nicht dahinfliegen kann weil mein pass die Woche abläuft und ich dann nicht zurück kommen kann meinte zu mein Mann dann das er das stornieren soll bloss diese Frau am Telefon von ab in den Urlaub meinte dann die würden dann 300 Euro behalten .das regt mich grade alles auf. Das ich das Geld oder mein Mann das nicht alles zurück kriegt
Hallo,
ich hatte bereits genau hier vor ein Paar Tagen zwei Kommentare hinterlassen. Es geht darum das wir Stornierungskosten bezahlen sollen für eine Reise die wir nicht gebucht haben, ca. 1200 €. Dies betrifft urlaubstours und in dem Zusammenhang die Unister GmbH zu welcher das Reiseportal gehört, neben vielen anderen, u.a. ab-in-den-urlaub.de.
Da ich davon ausgehe das Sie auch diesen Kommentar einfach löschen werd ich nen Teufel tun und mir hier Unsinnigerweise die Finger wund schreiben. Ja, löschen ist einfach, hab ich ja nicht nur Unister Vorwürfe gemacht sondern auch nachgefragt was es mit den Vorwürfen gegen Sie im Zusammenhang mit Unister-Seiten auf sich hat.
Sollten Sie Ihre Sache als Verbraucherschutz wirklich ernst nehmen, über die emailadresse marco.cziommer ( @ ) ……….können Sie mich kontaktieren.
In der Hoffnung das Sie meinen Kommentar nicht wieder einfach löschen bzw. einfach nicht freischalten,
Mit freundlichem Gruß
Marco Cziommer
Verbraucherschutz.de schreibt: Sehr geehrter Herr Cziommer, wir nehmen unsere Sache als Verbraucherschützer sehr ernst! Es werden keine Kommentare willkürlich gelöscht, sondern wir leiten diese zeitnah an die betreffenden Firmen weiter und bitten um eine Stellungnahme! So auch in Ihrem Fall!
Wie Sie der Antwort von Unister entnehmen können, handelte sich es anscheinend um ein großes Missverständnis zwischen Ihnen und Unister bezüglich der Bezahlung.
Wir freuen uns, dass die Angelegenheit nun zu Ihrer Zufriedenheit geklärt werden konnte.
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Zu dem Sachverhalt zu der von Herrn Cziommer benannten Buchung mit der Buchungsnummer 15141340 können wir Ihnen folgendes mitteilen:
Wunschgemäß buchten wir die Anzahlung zu dem Vorgang am 17.04.2012 von der von Herrn Cziommer angegebenen Bankverbindung ab. Auf der Rechnung, die unserem Kunden am 16.04.2012 per E-Mail zuging, ist diese Zahlungsart auch vermerkt.
Zeitgleich überwies uns jedoch Herr Cziommer den selbigen Betrag auf unser Konto. Daraufhin wurde von uns der bereits eingezogene Betrag wieder zurück gebucht, um eine höhere finanzielle Belastung unseres Kunden zu vermeiden.
Leider hat Herr Cziommer wieder zeitgleich seine Überweisung zurück geholt.
Nach Rücksprache mit dem Kunden wurde daraufhin vereinbart, dass Herr Cziommer nun die Anzahlung überweist. Hierfür bekam er eine neue, entsprechend angepasste Rechnung von uns per E-Mail übermittelt. Die Zahlung ist auch inzwischen bei uns eingegangen.
Die uns entstanden Bankkosten von 5,50 EUR haben wir aus Kulanz dem Kunden nicht weiterbelastet.
Bitte geben Sie dies Herrn Cziommer so weiter. Vielen Dank.
Beste Grüße aus Leipzig
Unister Exklusiv- und Golfreisen
Verbraucherschutz.de leitete diese Antwort an Herrn Cziommer weiter.
Guten Tag Herr B.,
über das Schreiben und das vorausgegangene Telefonat bin ich etwas verwundert und finde einzelnen Passagen etwas wunderlich:
„Uns, als Reisebüro, wurden vom Reiseveranstalter die fehlerhaften Daten übermittelt, so dass Ihnen der falsche Preis zunächst online angezeigt wurde.“
>> Der Preis wurde nicht nur online angezeigt, sonder auch per Mail nach meiner Buchung bestätigt.
„Das Angebot ist zu dem Ihnen angezeigten Preis, auf Grund des
Fehlers, allerdings leider nicht realisierbar. Somit besteht für Sie auch keine Buchung.“
>> Auch hier wurde mir der Preis nicht nur anbgezeigt, sonder auch schriftlich anhand meiner verbindlichen Buchung mit Buchhungsnummer bestätigt.
Hier hätte ich doch bitte nochmal eine Erklärung dazu. Und auch, wie es sein kann, das über mehrere Tage diese Preise bei mehreren Anbieter und Veranstalter buchbar war und keiner diesen Fehler bemerkt hat. Oder wurde in ganz Deutschland nur von mir diese Reise gebucht? Dann wären aber die Angaben auf Ihrem Buchungsportal falsch gewesen, da Sie jede angebliche Buchung mit Uhrzeit angezeigt haben.
Ich denke das sich hier auch der Veranstalter, der ja angeblich für diesen Fehler verantwortlich ist, erklären sollte.
Mit schönen Grüßen
U. Schxxxx
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Unister weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Bei den Buchungen von Kunde Thiele und Kunde Babucke kam es von Seite des Veranstalters zu einem Preisfehler im Angebot.
Dieser wurde uns als Reisebüro und allen anderen Reisebüros übermittelt und den Kunden ein falscher Preis angezeigt.
Als Vermittler haben wir auf die Angebote der Veranstalter leider keinen Einfluss, da wir nur als Buchungsplattform agieren.
Beide Buchungen wurden vom Veranstalter aufgrund des Preisfehlers abgelehnt, eine Buchung wurde nicht durchgeführt.
Dieses Recht behält sich der Veranstalter in seinen AGB vor.
Die Auftragsbestätigung von uns gilt als Auftrag die buchung verbindlich durchzuführen, während dieser Zeit sind leider der Zwischenverkauf und eventuelle Irrtümer vorbehalten. Die Buchung wird erst durch die Bestätigung des Reiseveranstalters verbindlich.
Wegen des Preisfehlers, lehnte der Veranstalter die Buchung ab.
Von „Neckermann Reisen“ erhielten wir folgendes Schreiben:
„Zunächst einmal möchten wir uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Form vielmals entschuldigen. Wir bedauern sehr, dass es bei der Buchung Ihrer Reise zu Problemen kam.
Leider konnte der Reisepreis, der in dem von Ihnen unterbreiteten Angebot geannnt ist, aufgrund eines technischen Fehlers, nicht bestätigt werden.
Der vorliegende technische Fehler ist aktuell noch nicht behoben.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine Möglichkeit sehen, Ihr Angebot anzunehmen.
Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung und haben bis dahin die Angebote aus dem Verkauf genommen.“
Wir bedauern sehr, dass wir die Buchung nicht wie angeboten für unsere gemeinsamen Kunden durchführen konnten.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an mich wenden.
Viele Grüße aus Leipzig
Beschwerdemanagement
Unister GmbH
Barfußgäßchen 11
04109 Leipzig
[email protected]
http://www.ab-in-den-urlaub.de
Guten Tag,
ich habe heute morgen eine Reise für zwei Personen für einen einwöchigen All-Inclusiv-Aufenthalt in der Türkei zum Preis von gesamt 773,- € gebucht.
Der Preis war seit gestern auf dem Portal so angegeben und wurde sogar noch mit dem Hinweis „ACHTUNG: begrenztes Angebot! Zu Ihrer Sicherheit bitte schnell buchen“ sowie mit dem Vermerk Ihre Reise wurde günstiger“ beworben.
Um 09:34 erhielt ich eine Mail mit folgenden Angaben:
Sehr geehrte Frau XXX,
vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihren verbindlichen Buchungsauftrag bei ab-in-den-urlaub.de
Bitte beachten Sie, dass wir wichtige Informationen zu Ihrem Buchungsauftrag per E-Mail an Sie weiterleiten! Wir empfehlen Ihnen deshalb regelmäßig Ihren E-Mail Eingang zu überwachen!
Ihre Buchung hat die Bestätigungsnummer: 285_0B7EA0020001400A_0_0428E5AA_0
Mit dieser Buchung erkennen Sie die Reisebedingungen verbindlich an…
GEWÜNSCHTE REISEBUCHUNG
Reiseveranstalter: Neckermann Reisen
Reiseziel: Lara (Antalya) / Antalya & Belek / Türkei
Flüge: München – Antalya – München
Hinreise: Mo., 13. Aug 2012
Rückreise: Mo., 20. Aug 2012
Unverbindliche Flugzeiten:
Hinflug
Datum: 13.08.12Abflughafen: München (MUC) – Zielflughafen: Antalya (AYT)
Airline: Sun Express,XQ – Flugnummer: 137
Abflug: 10:20 – Ankunft: 14:15
Rückflug
Datum: 20.08.12Abflughafen: Antalya (AYT) – Zielflughafen: München (MUC)
Airline: Sun Express,XQ – Flugnummer: 136
Abflug: 06:50 – Ankunft: 09:00
Hotel: Concorde de Luxe Resort
Hotelbeschreibung:Finden Sie HIER
Unterbringung: 1 Duplex-Zimmer
Verpflegung: All Inclusive
Transfer zum Hotel: laut Ausschreibung
Gesamtpreis: € 773,00
Reisende:
Frau Uxxxx Schxxxx, 44
Herr Nxxx Schxxxx, 17
Um 11:28 erhielt ich dann zu meinem Entsetzen folgende Mail:
Sehr geehrte Frau Schxxxx,
vielen Dank für Ihren verbindlichen Buchungsauftrag über http://www.ab-in-den-urlaub.de und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass es von Seiten des Reiseveranstalters “ Neckermann Reisen “ zu einem Preisfehler gekommen ist.
Uns, als Reisebüro, wurden vom Reiseveranstalter die fehlerhaften Daten übermittelt, so dass Ihnen der falsche Preis zunächst online angezeigt wurde. Das Angebot ist zu dem Ihnen angezeigten Preis, auf Grund des Fehlers, allerdings leider nicht realisierbar.
Es besteht keine Buchung für Sie.
Wir bedauern diesen Umstand sehr und bitten um Ihr Verständnis.
Selbstverständlich sind Ihnen die Kollegen unserer Servicehotline auch gern bei der Suche einer adäquaten Alternative zum aktuellen Preis behilflich. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder senden Sie uns einfach eine E-Mail. Alternativ können Sie auch selbständig auf unserer Homepage nach anderen Angeboten umschauen.
Das so ein „Fehler“ passieren kann, ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich habe eine Buchhungsbestätigung zu oben genanntem Preis erhalten, und erwarte von der Firma Unister GmbH sich an den Vertrag zu halten. Das ganze scheint mir eher nach einem Lockangebot auszusehen, um anschließend eine teurere Reise verkaufen zu können.
Mich würde nun sehr Ihre Meinung interessieren und ich würde mich sehr freuen, wenn Sie in diesem Fall eine Klärung herbeiführen könnten.
Mit schönen Grüßen
Fam. Schxxxx
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage weiter an Unister und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrter Frau S.,
wie soben eben telefonisch besprochen, möchte ich Ihnen gern noch einmal
den Sachverhalt des bei Ihrer Buchung entstanden „Preisfehlers“ erleutern:
Uns, als Reisebüro, wurden vom Reiseveranstalter die fehlerhaften Daten
übermittelt, so dass Ihnen der falsche Preis zunächst online angezeigt
wurde. Das Angebot ist zu dem Ihnen angezeigten Preis, auf Grund des
Fehlers, allerdings leider nicht realisierbar. Somit besteht für Sie auch
keine Buchung.
Wir bedauern diesen Umstand ebenso wie Sie und möchten uns im Namen des
Veranstalters dafür bei Ihnen entschuldigen.
Bitte beachten Sie auch weitere Informationen zum Thema Preisfehler über
folgenden Link:
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,792252,00.html
Bei Fragen oder Problemen können Sie sich gern an uns wenden.
Viele Grüße aus Leipzig
http://www.ab-in-den-urlaub.de
Unister GmbH
Herr T. P. liess uns das nachstehende Schreiben zukommen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 25.03.2012 war ich im Internet zum Zwecke einer Urlaubsbuchung für Oktober 2012 auf einigen Anbieterseiten unterwegs und habe Angebote verglichen. Hierbei war ich u.a. auch bei „Ab-in-den-Urlaub.de“ .
Obwohl meine spätere Buchung wegen etwas umfangreicherer Optionswahl direkt beim Veranstalter „Meiers Weltreisen“ stattgefunden hatte, kam es bei „Ab-in-den-Urlaub.de“ zu einer versehentlichen Buchung einer Maledieven-Reise. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung per E-Mail, die ich wegen der nicht bewusst durchgeführten Buchung nicht erwartet habe, wurde die sofortige Stornierung bei „Ab-in-den-Urlaub.de“ per E-Mail vorgenommen.
Der Eingang dieser E-Mail wurde zwar automatisch bestätigt, eine Antwort eines Sachbearbeiters darauf habe ich auch am 27.03.2012 noch nicht erhalten. Daraufhin habe ich mich telefonisch bei „Ab-in-den-Urlaub.de“ gemeldet und wurde an die Stornoabteilung weiter verbunden.
In einer regelrecht arroganten Art erklärt mir der Herr, dass man hier nichts tun könne. Diese Reise wurde gebucht und muss deswegen so auch bezahlt werden. Auf die Stornierung hingewiesen antwortete mir der Herr , dass man aus Kulanz und nur heute (!!!) die Reise stornieren könne wenn ich 100 € bezahle. Diese 100 € seinen seitens des Veranstalters (Meiers Weltreisen) vorgesehen und nicht abänderbar. Ich müsse mich aber jetzt und sofort für diesen Wege entscheiden, da bereits morgen (28.03.2012) für die Stornierung 1000 € fällig werden würden. Auch diese Regelung wäre nicht von „Ab-in-den-Urlaub.de“ sondern von Meiers Weltreisen.
Alleine hinter der Aufforderung „jetzt 100 € und morgen 1000 €“ sehe ich bereits den Tatbestand der Nötigung. Dies teilte ich dem Sachbearbeiter auch so mit worauf er lediglich hämisch ins Telefon lachte.
Es seien bereits Flugtickets ausgestellt und diese könnten nicht einfach so wieder storniert werden, rechtfertigte der Herr die Haltung von „Ab-in-den-Urlaub.de“ im weiteren Verlauf des Telefonats, für welches es im Übrigen Zeugen gibt (Mithörfunktion).
Ich wandte mich nach diesem Telefonat direkt an Meiers Weltreisen und wollte wissen, ob die Angaben des Herrn so stimmig und zutreffend sind. Mein Gesprächspartner war eine Frau ….. Von dort wurde mir eine bereits erfolgte und kostenfreie Stornierung bestätigt. Die von Herrn B. gemachten Angaben in Sachen 100 € bzw. einen Tag später 1000 € stießen dort auf Unverständnis. Eine solche Vorgehensweise gibt es bei Meiers Weltreisen nicht. Eine Forderung an „Ab-in-den-Urlaub.de“ seitens Meiers Weltreisen gibt es wegen der Stornierung nicht.
Herr B. hatte mich also nicht nur genötigt sondern auch noch unverschämt angelogen. Ich habe mich schriftlich unter Schilderung des Telefongesprächs noch am 27.03.2012 bei „Ab-in-den-Urlaub.de“ beschwert und auch die Geschäftspraktik mit den Lügen in Zweifel gezogen.
Am 28.03.2012 erreicht mich eine E-Mail von „Ab-in-den-Urlaub.de“ mit diesem Text:
Meiers Weltreisen ist ein Reiseveranstalter der z.T. eine 3-tägige
Optionsfrist anbietet, dies ist bei Ihrer Buchung der Fall gewesen.
Diese Information wird unsererseits nicht an Kunden kommuniziert, da Sie
wie bereits erwähnt, verbindlich gebucht haben.
Wir haben Ihnen kulanterweise „nur“ eine Bearbeitungsgebühr von 100,-€ in
Rechnung gestellt, welche Sie im Falle einer Neubuchung zurück erhalten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für eine Buchung die
Ihrerseits verbindlich vorgenommen wurde, es scih somit nicht um eine
unverbindliche Reservierung handelt, im Falle einer kostenfreien
Stornierung, eine angebrachte Bearbeitungsgebühr erheben.
Es ist nicht so, dass wir hier einen Gewinn einfahren wollen, wir sind ein
Reisebüro und wollen, dass Kunden verreisen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie eine „neue“ Buchung vornehmen würden,
somit ist die Zahlung des Betrages von 100,-€ nicht notwendig!
„Ab-in-den-Urlaub.de“ hält demnach Informationen über Stornierungsmöglichkeiten dem Kunden bewusst vor, die von Meiers Weltreisen bereitgehalten werden. Für mich so absolut nicht nachvollziehbar.
Man verlangt nun von mir, dass ich eine neue Reise buchen soll, dann würde man von der Forderung von 100 € Abstand nehmen. Auch hier geht es schon fast ein wenig in Richtung von Erpressung: „Buche noch einmal und ich erlasse Dir die 100 €“.
„Ab-in-den-Urlaub.de“ sind keine Kosten entstanden, die Firma sieht sich keinerlei Forderungen vom Reiseveranstalter ausgesetzt und möchte auf diesem Wege offenbar ein neues Geschäft abschließen. Ich betrachte als Kunde eines Reisebüros so eine Vorgehensweise als äußerst merkwürdig und auf keinen Fall vertrauenserweckend.
Eine telefonische Klärung wie von „Ab-in-den-Urlaub.de“ angekündigt kam nicht zustande. Das Reisebüro rief zwar nach eigenen Angaben mehrfach auf meiner Mobilfunknummer an, dies allerdings mit unterdrückter Rufnummer. Anrufe dieser Art lösen bei mir generell keinen Klingelton aus. Eine nachträglich mitgeteilte Festnetznummer wurde seitens „Ab-in-den-Urlaub.de“ nicht genutzt.
In einer weiteren E-Mail vom 02.04.2012 reagierte man auf mein erneutes Schreiben, in dem ich mein Unverständnis zum Ausdruck gebracht habe und ankündigte, dass ich mich an den Verbraucherschutz wenden werde. Darin hieß es Wort wörtlich „Gerne erwarte ich das Schreiben des Verbraucherschutzes“.
Abschließend ist zu erwähnen, dass die Bestätigungsmail der Reisebuchung ausdrücklich auf die AGB des Reiseveranstalters hinweist. Dort sind solche Forderungen nicht erwähnt. Abgesehen davon wurde die Reise dort wie bereits erwähnt kostenfrei storniert.
„Ab-in-den-Urlaub.de“ hatte ich bisher als kompetenten und ehrlichen Reiseanbieter verstanden. Durch dieses Erlebnis ist mein Vertrauen massiv erschüttert worden, nicht zuletzt auch wegen der arroganten und unverschämten Art des Herrn B. am Telefon. Anstelle von Service am Kunden steht hier die „Bestrafung“ anscheinend im Vordergrund. Angesichts der Mitteilung, dass ich einfach eine neue Reise buchen solle und man würde von der Zahlung der 100 € absehen ist es nicht verwunderlich wenn man hier von Abzocke sprechen würde.
Mich würde einerseits die Meinung des Verbraucherschutzes interessieren und andererseits möchte ich Sie bitten ggf. in diesem Fall eine Klärung herbeizuführen.
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
T.P.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr P.
ich möchte mich gern bezüglich Ihres Anliegens mit ab-in-den-urlaub in Verbindung
setzen, hierzu benötige ich aber Ihre Zustimmung, da Sie in Ihrer Signatur schreiben,
dass das Weiterleiten Ihrer Mail untersagt ist.
Mit schützenden Grüßen
Gunda Lauckenmann
Herr P. erteilte uns seine Genehmigung, und wir leiteten die Anfrage weiter an ab-in-den-urlaub.de
Ab-in-den-urlaub.de schrieb:
Hallo Frau Lauckenmann,
vielen Dank für die Weiterleitung der Kundenanfrage.
Nach Rücksprache mit den entsprechenden Kollegen erlassen wir Herrn Piotrowski die erhobene Bearbeitungsgebühr über 100 EUR, ebenso selbstverständlich die entstandenen Mahnkosten.
Die Unannehmlichkeiten rund um die Buchung des Kunden bitten wir herzlich zu entschuldigen. Es ist jedoch richtig, dass wir unabhängig des gebuchten Reiseveranstalters in einigen Fällen eine Bearbeitungsgebühr verlangen müssen. Nur so können wir ausschließlich, dass täglich hunderte verbindliche Buchungen uns erreichen, welche wenige Minuten später telefonisch kostenfrei storniert werden. Vor allem in der aktuellen Hauptbuchungszeit muss unser Ziel sein, dass nur die Kunden uns telefonisch ohne lange Wartezeiten erreichen, die auch in der Tat verreisen möchten. Dass solche Bearbeitungsgebühren von den uns angebotenen Reiseveranstaltern erhoben werden, ist jedoch nicht korrekt. Diese Falschaussage bitten wir zu entschuldigen. Unser Kollege Herr Buchwald wurde mittlerweile dahingehend aufgeklärt.
Gerne können Sie meine Nachricht an Herrn P. weiterleiten.
Freundliche Grüße aus Leipzig
Herr T.P. schrieb uns daraufhin:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
das sind gute Nachrichten – vielen Dank für Ihren Einsatz in dieser Angelegenheit!
Bei nächster Gelegenheit werde ich mich mit der Anmeldung bei Verbraucherschutz.de beschäftigen. Danke für den Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen und einen schönen Abend,
T.P.
Herr M.B. schrieb uns folgende Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Homepage http://www.ab-in-den-urlaub.de werden Sie als Empfehler genannt.
Wir haben uns heute verschiedene Angebote angeschaut und dabei immer im Schritt „Suche -> Reiseziel -> Hotelauswahl -> Reisetermin“ z.T. erhebliche Preisdifferenzen zwischen dem Angebot in der Vorschlagsliste und dem aus der Vorschlagsliste auf Verfügbarkeit geprüften Angebot festgestellt. Dies darf aber so nicht sein!
Bei einem Angebot bezügli.
Hotel:
Mon Port
Ort:
Port D’andratx
Region:
Mallorca
Land:
Spanien
liegt eine Preisdifferenz von mehr als 400 EUR pro Person vor.
Auch der Hinweis auf eine kurzfristige Preisänderung ist dahingehend unangemessen, da auf einem Bildschirmbild eindeutig 2 Preisangaben ausgewiesen werden.
Leider kann ich Ihnen keine Dateianhänge auf diesem Wege zukommen lassen, aber ich kann Ihnen dies gern nachreichen.
Ebenso ist nicht nachvollziehbar, warum nicht mehr verfügbare Angebote ausgewiesen werden, die Ausbuchung aber erst bei „Prüfung des Angebotes“ ausgewiesen wird? Soll hier der Kunde gezielt zermürbt werden, damit er letztlich deutlich höhere Preise akzeptiert?
Ich bitte um Klärung.
Mit freundlichem Gruß
A. und M. B.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage mit den Sreenshots an ab-in-den-urlaub weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Hallo Frau Lauckenmann,
vielen Dank für die Weiterleitung der Kundenanfrage.
Für die von Herrn und Frau B. festgestellten Preisdifferenzen im Zuge Ihrer Urlaubsrecherche möchten wir uns herzlich entschuldigen. Selbstverständlich sind wir für den größtmöglichen Kundenkomfort gewillt, aktuelle Angebote mit stetig geprüften Preisen auf unserem Portal zu präsentieren. Leider liegt die Aktualität jener Reiseangebote jedoch nicht komplett in unseren Händen.
Eine im Hintergrund laufende Datenschnittstelle zwischen diversen Reiseveranstaltern und uns als Reisevermittler aktualisiert einmal am Tag sämtliche verfügbaren Reiseangebote und übermittelt diese an unser Reiseportal. Ab diesem Punkt der Angebotsübermittlung hat jedes Reisebüro, jedes Online-Reiseportale, welches mit der Schnittstelle zusammenarbeitet (und das ist die große Mehrzahl) Zugriff auf die Angebote.
Eine dauerhafte Aktualität der Vielzahl unserer Reiseangebote kann somit leider nicht ermöglicht werden.
Dass bei den Kunden B. gleich 10 Angebote enorme Preisdifferenzen vorweisen, liegt an jenem Reiseveranstalter, welchem die Angebote gehören – in dem Fall FTI Touristik. Bei unserer Recherche zu den übermittelten Reisedaten (10. bis 20.07.12, ab/an München, Hotel Mon Port auf Mallorca) fiel auf, dass FTI eine Vielzahl von günstigen Angeboten online gestellt hat. Erst bei der notwendigen Prüfung auf Verfügbarkeit stiegen die Preise deutlich an. Dieser Preisanstieg war jedoch ausschließlich bei FTI zu verfolgen. Selbige Reise wird u.a. von JT Touristik, Schauinsland Reisen und Ferien Touristik auf ab-in-den-urlaub.de angeboten. Deren Preise sind zu 99 % aktuell (Stand heute 13:30 Uhr) – bis auf eine kleine Preisänderung um 1 EUR (sehen Sie bitte anbei).
Aufgrund dessen haben wir die Kollegen von FTI um eine gewissenhaftere sowie häufigere Preisaktualisierung gebeten. Eine baldige Verbesserung wurde uns zugesagt.
Für den freundlichen Hinweis von Herrn und Frau B, möchten wir uns deswegen herzlich bedanken. Aufmerksame Kunden wie diese ermöglichen unsere stetige Verbesserung in Sachen Service und Buchungsqualität.
Bei weiteren Fragen zu diesem Vorgang stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße aus Leipzig
Guten Tag,
wir haben am 19.03. eine Bodensee-Radtour über 8 Tage zum Preis von 928 € gebucht. In der Beschreibung wurde der Reiseverlauf mit den einzelnen Städten detailliert aufgelistet. Nur durch
Zufall (Freunde wollten die Reise im Reisebüro nachbuchen) kamen beim Preisvergleich bei uns Zweifel auf. Auf Nachfrage beim Reiseveranstalter Neckermann hieß es, wir hätten nur eine Verlängerungswoche
mit fester Station Bregenz gebucht – also keine Radtour !!! Nach 2 Telefonaten mit ab-in-den-Urlaub
wurde das Problem bestätigt, die Webseite angepasst und uns angeboten, kostenlos auf den
nun neuen Preis von 1348 € umzubuchen. Mit der Zusage um Kulanzprüfung – schließlich war es
ja nicht unser Fehler – wurde unser mehr als halbstündiges Telefonat am 23.03. (bei 14 ct/min !) beendet – bis heute keine Reaktion von ab-in-den-Urlaub ! Heute ist bereits der 27.03., am Telefon
gibt es nur unqualifizierte Antworten (wieder 20 min a 14 ct) …
Es ist sehr ärgerlich, wenn der Urlaub schon so beginnt – unter Kundenservice verstehen wir etwas
anderes – nämlich das man zu seinen Aussagen inkl. evtl. Fehlern steht und danach alles versucht,
den Schaden für den Kunden zu minimieren.
Es wird interessant werden, wieviele Kunden im Sommer eine Radtour antreten wollen und dann
plötzlich nur in Bregenz festhängen …
Mich würde mal Ihre Meinung als Verbraucherschutz interessieren.
Vielen Dank im Voraus
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage weiter an Neckermann Reisen und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.03.2012. Gerne haben wir die Beschwerde der Familie M. geprüft.
Bei der gebuchten Reise unserer Gäste M. handelt es sich um eine Hotelreservierung in Bregenz für den Reisetermin 23.06.-30.06.2012 und nicht um die ausgeschriebene Bodensee-Radtour (Neckermann Katalog Österreich & Schweiz, Seite 19). Nach Prüfung der an die Gäste zugesandten Reisebestätigung mussten wir jedoch feststellen, dass fälschlicherweise eine Bodensee-Radtour bestätigt wurde. Diesen Fehler haben wir für zukünftige Buchungen korrigiert.
Die Reservierung unserer Gäste wurde nun auf die korrekte Bodensee-Radtour umgebucht und die Mehrkosten in Höhe von EUR 420,- werden von Neckermann Reisen getragen. Eine neue Reisebestätigung mit der Korrektur wird den Gästen zugesendet.
Für die Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung und wünschen unseren Gästen schon jetzt einen schönen Urlaub.
Freundliche Grüße
Service Center
Neckermann Reisen
Frau J.O.schrieb uns folgende Nachricht:
Guten Tag,
meine Freundin und ich haben am Sonntagabend (31.07.11) um 23:00 Uhr eine Reise nach Mallorca über den Internetanbieter „Ab-in-den-Urlaub“ gebucht (von ihnen empfohlen?) Wir haben eine Reise ausgewählt Flug ab Münster in der Zeit vom 29.09.-04.10.11, Cala Millor Park, Halbpension, Doppelzimmer, Flugzeiten; morgens 4.30 Uhr hin und 20.00 Uhr zurück) Preis 577 € p.P.
Wir haben zu zweit vor dem PC gesessen und die Reise ausgewählt und die Buchung abgeschickt.
Um 23:02 Uhr habe ich die Bestätigungsmail der Buchungsanfrage bekommen. Allerdings mit einem falschen Flughafen zu einem anderen Preis und mit anderen Flugzeiten.
Daraufhin haben wir direkt versucht die Hotline zu kontaktieren, da war aber keiner mehr zu erreichen. Ausserhalb der Geschäftszeit (die um 23 Uhr endet). Daraufhin haben wir eine E-Mail gesendet, in der wir auf den Fehler aufmerksam gemacht haben und um eine Korrektur bzw. eine Umbuchung gebeten. Der Eingang dieser Mail wurde uns via Mail um 23.12 Uhr bestätigt.
Am nächsten Morgen (8.27 Uhr) habe ich direkt bei der Hotline angerufen und den Fall geschildert. Dort wurde mir nicht geglaubt, dass ich die von mir angegebene Reise gebucht habe. Es läge ein Screenshot vorund wir hätten ab Bremen gebucht. Basta!
Die Dame war aber so nett, in der EDV nachzufragen und die hatten die Vermutung, wir hätten ein zweites Fenster geöffnet gehabt und uns bei der Eingabe versehen. Wir hatten zwar ein zweites Fenster geöffnet, aber uns dort ein ganz anderes Hotel anzeigen lassen.
Es sollte ein Rückruf erfolgen inwiefern geholfen werden könnte. Der ist bis 14.30Uhr nicht erfolgt. Um 14.38 Uhr habe ich dann nochmals bei der Hotline angerufen und nach dem Stand der Dinge gefragt. Der Herr war dann nicht mehr so kooperativ. Wir hätten schließlich ab Bremen gebucht und der Screenshot läge schließlich bei denen im Hause vor. Wir haben aber definitiv NICHT ab Bremen gebucht. Er hat mir indierekt vorgeworfen ich sei zu blöd den PC zu bedienen. Fand‘ ich doch ein wenig unverschämt. Eine Umbuchung oder Stornierung der Reise wäre nicht kostenfrei möglich. (Lt. Umbuchungsabteilung sollen wir eine Stornogebühr von 308,50 Euro bezahlen!)
Kann ich nicht innerhalb von 10 Minuten von einem solchen Vertrag zurücktreten, wenn ich merke, dass die Daten nicht korrekt sind?
Eine Buchung der von uns gewählten Reise ab Münster ist auch nicht mehr möglich, da die Flüge ab Münster für den 29ten ausgebucht sind.
Ich habe auch auf die Buchungsbestätigung der TUI direkt mit einer Mail reagiert, in der ich Stellung zu meiner Mail von 23.00 genommen habe, dass die Daten nicht korrekt sind und wir entweder die ausgewählte Reise zu den von uns gewählten Konditionen wünschen oder aber von der Reise zurücktreten wollen.
Sehr seriös kommt mir der ganze Laden leider nicht vor. Und ehrlich gesagt habe ich keine grosse Lust die „falsche“ Reise anzutreten, nur um die Stornogebühren nicht bezahlen zu müssen.
Da vergeht einem echt die Urlaubsfreude!
Bin ich denn wirklich im Unrecht? IN den AGB’s steht, dass man innerhalb der von den Leistungserbringern vorgegeben Fristen bei falschen Daten Widerspruch einreichen kann. Das haben wir in meinen Augen innerhalb von Minuten gemacht. So kurz kann doch keine vorgegebene Frist sein, oder?
Über eine schnelle Rückmeldung, wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Mit freundlich Grüßen
J. O.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage weiter an ab-in-den-urlaub.de und erhielt die nachstehende Nachricht von ab-in-den-urlaub.de und leitete sie weiter an Frau J.P.: Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich wende mich an Sie bezüglich des Falls von Frau O.
Gerade bekam ich die Information, dass die Reise vom Reiseveranstalter kostenfrei storniert wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Unister Holding GmbH
Frau J.O. schrieb uns: Vielen vielen Dank!!!!
Verbraucherschutz.de erhält immer wieder Anfragen von Verbrauchern, die sich darüber beschweren, dass bei einer Flugbuchung Gebühren erhoben werden, und die Reiseversicherung voreingestellt ist.
Verbraucherschutz.de hat dies getestet, und hat festgestellt, dass die Gebühren und der Reiseschutz aufgeführt werden, bevor der Kunde die Buchung bestätigt!
Ab-in-den-urlaub.de hat einen Reiseschutz hinzugefügt, der auf Wunsch gelöscht werden kann, bevor der Kunde auf den “Buchen-Button” geht.
Das heißt, dass die Kunden darauf hingewiesen werden, das die
Reiseversicherung hinzugefügt wurde und diese storniert werden kann.
Als Vermittler von Reiseleistungen, ist es die Pflicht von ab-in-den-urlaub.de, die Kunden darauf hinzuweisen, das eine Versicherung empfehlenswert ist.
Eine Reiseversicherung ist grundsätzlich nicht im Flugpreis inbegriffen und wird immer separat berechnet.
Die AGB’s besagen: “Für die Vermittlungstätigkeit von Unister können Gebühren anfallen, welche im Rahmen der jeweiligen Buchung gesondert ausgewiesen werden.”
Wie gesagt, werden alle anfallenden Kosten aufgeführt bevor der Kunde den Flug mit dem Button “Buchen” bestätigt, und es steht den Kunden frei, die Seite ohne zu buchen zu verlassen, und nach einem günstigeren Anbieter zu suchen.